Tirol: Fördermaßnahmen der Stadt Kufstein
Kufstein unterstützt ortsansässige und neu zuziehende Wirtschaftsbetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen ausschließlich Mitglieder der Wirtschaftskammer sowie Personen, die in freien Berufen tätig sind in Betracht.
Förderungszweck
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen sind dynamische Prozesse. Um ziel- und zukunftsorientiert auf die Notwendigkeiten und Anforderungen der Wirtschaft reagieren zu können, ist eine ständige Anpassung im Sinne der nachfolgenden Eckpfeiler des Kufsteiner Wirtschaftsleitbildes notwendig.
Die wesentlichen Eckpfeiler der Wirtschaft der Stadt Kufstein bilden:
- Die Stadt Kufstein strebt nach Wirtschaftswachstum.
- Die Stadt Kufstein bemüht sich um Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Erhöhung der Wertschöpfung der bestehenden Arbeitsplätze.
- Die Stadt Kufstein bemüht sich um Schaffung von Ausbildungs- und Forschungskapazitäten mit der bewussten Ausrichtung der intensiven Nutzung durch die Wirtschaft.
- Die Stadt Kufstein strebt eine ausgewogene Struktur in den städtischen Grundfunktionen, das sind Arbeiten, Einkaufen, Wohnen an.
- Die Stadt Kufstein ist sich ihrer zentralörtlichen Aufgaben als Bezirkshauptstadt bewusst und strebt eine nachhaltige und verstärkte Kooperation mit den Umlandgemeinden an.
- Die Stadt Kufstein ist sich ihrer Stellung als sog. „Brückenort“ zwischen den beiden dynamischen Wirtschaftsgroßräumen Süddeutschland und Norditalien bewusst und steht voll hinter den Zielen der europäischen Integration.
- Die Stadt Kufstein ist sich ihrer historischen Entwicklung und kulturellen Bedeutung bewusst und will durch eine intensive und moderne Tourismus- und Wirtschaftspolitik Rechnung tragen.
- Die Stadt Kufstein will all die vorab genannten Ziele unter bestmöglicher Bewahrung der Natur und Umwelt und Erhaltung bzw. Erhöhung der Lebensqualität sowie Förderung der Familien erreichen.
- Das Stadtmarketing Kufstein und die städt. Wirtschaftsabteilung stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und begleiten die Tourismus- und Wirtschaftsbetriebe der Stadt und Region bzw. ansiedelungswilligen Unternehmen in Fragen der Wirtschaftsförderung und Projektumsetzung.
Förderungsgegenstand
Die Stadtgemeinde Kufstein unterstützt ortsansässige bzw. neu zuziehende Wirtschaftsbetriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie die in den freien Berufen tätigen Personen über Ansuchen und Erfüllung der in den Richtlinien angeführten Bedingungen.
Art und Ausmaß der Förderung
- Zahlungserleichterungen (Stundungen, Ratenzahlungen) bei der Entrichtung der Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz für max. sechs Monate.
- Zuschüsse zu Zinsen aus Investitionsdarlehen, Kalkulationszinsen aus Finanzierungsleasingverträgen bzw. nachgewiesene Eigenkapitalverzinsung
- Leerflächenmanagement für die Innenstadt von Kufstein:
- Zuschuss zu den Miet- und Pachtkosten für Geschäfts- und Betriebsräumlichkeiten in der sogenannten Innenstadtförderzone
- Einmalige Arbeitsplatzprämie für die Schaffung neuer oder zusätzlicher Arbeitsplätze, die dem Kommunalsteuergesetz 1993 unterliegen und nicht ausdrücklich gem. § 8 befreit sind, innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von drei Jahren.
- Lehrlingsförderung für Jugendliche – Einmalprämie zu Beginn des Lehrverhältnisses und mit Abschluss des ersten Lehrjahres bzw. erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlussprüfung
Anmerkung
Nähere Details finden Sie der Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Kufstein.
Einreichung
Förderungsansuchen werden nur digital über ein Online Formular akzeptiert. Das ausgefüllte „download-Formular“ wird im Dateiformat *pdf. eingescannt und per E-Mail an: stadtamt@kufstein.at
entgegengenommen.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.