Tirol: Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte

Programm soll verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern bewirken

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.

Die Projektträger müssen zu der jeweiligen Projekttätigkeit rechtlich befugt und zur Durchführung fachlich geeignet sein.

Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung und umfasst folgende Gemeinden: Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach.

Förderungszweck

Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal-Reutte - bestehend aus den beiden Planungsverbänden Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung- beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms.

Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern wie z.B. im Tourismus und in potentiellen Zukunftsfeldern wie z.B. bei den erneuerbaren Energien ausgelöst werden.

Förderungsgegenstand

Im „Regionalwirtschaftlichen Programm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte sind folgende Aktionsfelder mit den jeweiligen Leitmaßnahmen im Einzelnen festgehalten:

Aktionsfeld A: Destinationsentwicklung

  • Leitmaßnahme A1: Naturnaher Qualitätstourismus
  • Leitmaßnahme A2: Neue touristische Angebote und innovatives Marketing

Aktionsfeld B: Wirtschaftsstandort und Innovation

  • Leitmaßnahme B1: Stärkung von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
  • Leitmaßnahme B2: Stärkung der KMUs außerhalb des Tourismus

Aktionsfeld C: Energie, Umwelt und Verkehr

  • Leitmaßnahme C1: Energiebezogene Vorhaben und Umwelttechnik
  • Leitmaßnahme C2: Mobilitätsmanagement

Aktionsfeld D: Lebendige Gemeinden und Kampf gegen die Abwanderung

  • Leitmaßnahme D1: Ortskernrevitalisierung
  • Leitmaßnahme D2: Schwerpunktaktionen Seitentäler

Aktionsfeld E: Programmkonforme Einzelmaßnahmen

  • Im vorliegenden Sonderförderungsprogramm sind nur solche Projekte förderbar, die diesen Aktionsfeldern und Leitmaßnahmen bzw. den darin beschriebenen Vorhaben zuordenbar sind

Art und Ausmaß der Förderung

Siehe Richtlinienprogramm des Landes Tirol

  • Eine Förderung in dieser Aktion wird in der Regel in Form von einmaligen Zuschüssen gewährt.
  • Die Förderung wird bei erwerbswirtschaftlichen Projekten in erster Linie an Klein- und Mittelunternehmen lt. EU-Definition gewährt, große Unternehmen können nur in gut begründeten Ausnahmefällen gefördert werden (de-minimis-Beihilfe).
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der im jeweils angesprochenen Aktionsfeld angesprochenen Leitmaßnahme.

Anmerkung

Das Sonderförderungsprogramm ist auf 10 Jahre befristet und mit einem Förderungsvolumen von insgesamt € 7 Mio. dotiert.

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
6020 Innsbruck, Heiliggeiststr. 7-9
T 0512/508-3214
F 0512/508-743235
E: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.