Zum Inhalt springen
Nahaufnahmen der linken, rot lackierten Zehen einer Person in der linken Bildhälfte. In der rechten Bildhälfte sind die Hände einer anderen Person mit schwarzen Handschuhen, die die große Zehe hält und darauf roten Nagellack pinselt.
© okskukuruza | stock.adobe.com
Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Verbot von Trimethylbenzoyl-Diphenylphosphinoxid (TPO) in UV-Gelen

Ab 1. September 2025 gilt in der EU ein Verkaufsverbot von UV-Gelen mit TPO

Lesedauer: 1 Minute

06.06.2025

TPO ist ein chemischer Stoff, der bei der UV-Härtung von Gelen eingesetzt wird.
Gemäß der EU-Verordnung 2024/197 wurde TPO als CMR-Stoff (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) der Kategorie 1B eingestuft. Im Amtsblatt der EU wurde die entsprechende Verordnung (EU) 2025/877 der Kommission vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln verlautbart. Damit wird die 21. ATP der CLP-Verordnung umgesetzt. 

Eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung in kosmetischen Mitteln gibt es nicht.

Das bedeutet, dass ab 1. September 2025 keine UV-Gele mit TPO mehr in der EU verkauft werden dürfen.

Keine Abverkaufsfrist

Es gibt keine eigene Abverkaufsfrist in der EU-Kosmetik-VO, die eine Verwendung von Lagerware nach dem 1. September vorsieht.  Aus Gründen des Arbeitnehmer:innenschutzes und des Konsument:innenschutzes raten wir auch dringend von einer Weiterverwendung ab.

Bei Fragen zu im Unternehmen verwendeten Produkten, kontaktieren Sie direkt Ihren Lieferanten.

Weitere interessante Artikel
  • Desinfektionsmittel in Spender, im Hintergrund Mund-Nasen-Schutz-Masken
    Händedesinfektion und Beschäftigungsverbot
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Musterformulare und Blanko-Vorlagen zur DSGVO für die Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
    Weiterlesen
  • Überdimensioniertes Paragraphenzeichen ist gegen eine blaue Wand gelehnt
    Rechtliche Informationen für Fußpflege, Kosmetik und Massage
    Weiterlesen