Weihnachtströdelmarkt 2025 Franziskanerplatz
Anmeldung bis 17.11.2025 möglich
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Nach der baustellenbedingten Pause im Jahr 2024 hat das Landesgremium für das heurige Jahr wieder die Durchführung eines Weihnachtströdelmarktes am Franziskanerplatz in Innsbruck beantragt. Die notwendigen Bescheide für die Durchführung der Veranstaltung liegen nun vor.
Der Weihnachtströdelmarkt 2025 am Franziskanerplatz in Innsbruck wird vom 29. November bis 29. Dezember 2025 (am 24. und 25. Dezember findet kein Markt statt) zu folgenden Zeiten durchgeführt:
Montag bis Sonntag von 10 bis 16 Uhr (zzgl. eine Stunde für Auf- und Abbau)
Es stehen diesmal sechs Stände (3,50 x 2,70 m) zur Verfügung. Die Kosten pro Stand betragen für den gesamten Zeitraum EUR 300,--.
Eine Teilnahme am Weihnachtströdelmarkt 2025 ist nur unter folgenden Voraussetzungen bzw. Auflagen möglich (Auszug):
1. Die Öffnungszeiten sind strikt einzuhalten. Die Stände sind während der Öffnungszeiten durchgehend durch die Standmieter oder deren Mitarbeiter zu besetzen.
2. Die Aufstellungsplätze sind sauber zu halten und in gereinigtem Zustand zu überlassen.
3. Die Aufstellung der Stände hat gemäß beiliegendem Plan zu erfolgen. Die Aufstellungsflächen sind strikt einzuhalten.
4. Die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen (3,5 m) muss jederzeit gewährleistet sein.
5. Das Abstellen (Parken) von Fahrzeugen am Burggraben ist verboten.
6. Eine Behinderung oder Beeinträchtigung des erlaubten Verkehrs, insbesondere
des Fußgängerverkehrs und des Fahrradverkehrs hat zu unterbleiben.
7. Die Schneeräumung und Streuung im Bereich der Stände muss durch die einzelnen Standmieter selbst erfolgen.
Die Nichtbeachtung dieser Auflagen führt zum Ausschluss vom Weihnachtströdelmarkt 2025! Die Bescheide mit allen Auflagen werden den Teilnehmern durch die Marktaufsichtsperson
(= Berufsgruppensprecher Helmut Zaggl) übermittelt.
Falls Sie an einer Teilnahme interessiert sind, bitten wir um schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Formular bis spätestens Montag, den 17. November 2025.
Die Vergabe der Stände erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung in der Geschäftsstelle des Landesgremiums. Eine Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, sofern eine aktive Gewerbeberechtigung in der Berufsgruppe Altwarenhandel und keine Rückstände bei der Grundumlage bestehen. Sollten sich zwei Händler einen Stand teilen, benötigen wir beide Namen, d.h. pro Teilnehmer ist eine separate Anmeldung abzugeben.