Detailansicht von 10-, 20-, 50- und 100-Euro-Geldscheinen
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Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Sichern Sie sich eine Unterstützung für Ihren Internetauftritt!

Das Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels fördert Internetauftritte seiner Mitgliedsbetriebe mit bis zu 500 Euro - jetzt beantragen!

Lesedauer: 1 Minute

10.04.2025

Ein gelungener Webauftritt ist eine wichtige und moderne Visitenkarte eines Unternehmens. Immer mehr Menschen nutzen das Internet um sich zu informieren. Machen Sie Ihre Leistungen daher sichtbar – denn wer im Internet nicht auffindbar ist, existiert für viele nicht.

Das Landesgremium will Sie auf diesem Weg unterstützen! Daher bieten sie eine Förderung für eine Neuerrichtung oder eine Erweiterung Ihrer Website oder eines Webshops an.


Wer wird gefördert:

Aktive Mitglieder des Landesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten Mitglied des Landesgremiums sind
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.

Welche Maßnahmen werden gefördert:

  • Errichtung einer Website oder eines Webshops
  • Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops
  • Keine Förderung gibt es für regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren, Hardware, Bildungsmaßnahmen und Kosten für Fotografen, Social Media etc.


Welches Ausmaß hat die Förderung: 

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten (exkl. MwSt.),
  • maximal € 500,- pro Mitglied (einmalige Förderung)


Das Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden.

Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Ansuchen und Prüfung:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular per Post oder Mail
  • inkl. Kopie des Angebotes/der Angebote eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens.


Auszahlung
Für die Auszahlung der Förderung muss eine Kopie der Rechnung und eine Überweisungsbestätigung an die Landesinnung bis längstens 7. Dezember 2025 übermittelt werden. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels gewährt.


Die Abrechnung muss bis spätestens 07. Dezember 2025 von Ihnen inklusive Kopie der Rechnungen und Überweisungsbestätigung an die Innung übermittelt werden. Ihr Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.



Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, T +43 5 90 905 1443, E bettina.neuner@wktirol.at