Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister
Aufgaben, Zuständigkeiten und Besetzung
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Der Fachverband Finanzdienstleister hat seit Jänner 2014 das Ehrenschiedsgericht eingerichtet, um bei Bedarf die Standes- und Ausübungsregeln durchzusetzen. Den Standesregeln unterwirft man sich freiwillig, der Beitritt löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln – im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte – aus.
Derzeit haben die Berufsangehörigen der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler, Crowdinvesting-Plattformen und Pfandleiher die Möglichkeit, sich freiwillig unter die jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln zu verpflichten.
Die Mitglieder des Ehrenschiedsgerichts sind aktuell wie folgt bestellt:
- Vorsitzender Dr. Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, außerdem auch Vorsitzender des Dienstrechtssenates der Stadt Wien, der die Dienst- und Disziplinaraufsicht über Beamte ausübt.
- Ehrenschiedsrichter Raphael Aigner
- Ehrenschiedsrichter Dr. Eduard Gamler
- Ehrenschiedsrichter Hermann Mair, MBA
- Ehrenschiedsrichter KommR Dr. Herbert Samhaber
- Ehrenschiedsrichter Mag. Philipp Bohrn
- Ehrenschiedsrichterin Mag. Eva Gatschelhofer
- Ehrenschiedsrichter Patrick Scheucher
- Fachverbandsanwalt RA Mag. Martin Pichler
- Stellvertretender Fachverbandsanwalt Gerhard Windegger
Kontaktadresse des Ehrenschiedsgerichts ist die aktuelle Standortadresse des Fachverbands Finanzdienstleister zu Handen "Ehrenschiedsgericht".
Als Kanzlei für das Ehrenschiedsgericht fungiert die Geschäftsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister (finanzdienstleister@wko.at).