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Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Fachgruppe

Italien: Gericht kippt erhöhte Zufahrtsgebühren für Reisebusse in Rom 

Das regionale Verwaltungsgericht (TAR) Latio hat die erhöhten Zufahrtsgebühren für Reisebusse in das Zentrum von Rom während des "Heiligen Jahres" gekippt.

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2025

Etwa zwanzig Busunternehmen hatten gegen die neue Gebührenordnung von Bürgermeister Gualtieri geklagt. Am 7. April 2025 erklärte das Gericht die Verordnung für nichtig. Es gelten bis auf weiteres wieder die Gebühren von 2024.

Auf der Seite „Roma Mobilita“ heißt es: „Das Tarifsystem für den Kauf von Genehmigungen für Reisebusse wurde auf die bis 24. Dezember 2024 geltenden Tarife zurückgesetzt, wie das regionale Verwaltungsgericht Latium (5. Abteilung) in seinem Urteil vom 7. April 2025 entschieden hat.“

Hintergrund: Im September 2024 hatte Roms Bürgermeister das Tarifsystem für die Buszufahrt in die Stadt erhöht. Vom 24. Dezember bis zum 6. Januar 2026 und damit für das gesamte "Heilige Jahr" wurden die Tarife für die Genehmigungen für die Zufahrt in den Bereich ZTL Zone B und damit zum historischen Zentrum um fast 200 % angehoben (siehe LBO-Express Nr. 51/2024, Top 13).

Diese erste Verordnung wurde dann nochmals dahingehend geändert, dass die Beförderung von Schülern (bis 14 Jahren) und Menschen mit Behinderungen mit Bussen erleichtert wurde. Außerdem wurde eine Ermäßigung für Pilger für das Parken im Zentrum eingeführt, unter der Bedingung, dass die Wallfahrt als solche anerkannt wurde.

Nach dem Urteil vom 7. April 2025 gelten in Rom nun wieder die alten Reisebustarife von 2024.

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