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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Wie werde ich Taxiunternehmer?

Informationen zur Selbstständigkeit

Lesedauer: 3 Minuten

13.08.2025

Beim Taxigewerbe handelt es sich um ein reglementiertes und konzessioniertes Gewerbe. Im Gegensatz zu den freien Gewerben muss man für das reglementierte Taxigewerbe eine Prüfung (sog. Befähigungsprüfung) ablegen. Für die Befähigungsprüfung gibt es jeweils zwei Termine pro Jahr (Frühjahr und Herbst). Die Anmeldung zur gewerblichen Befähigungsprüfung erfolgt beim Amt der Tiroler Landesregierung. Nähere Informationen finden Sie hier

Vorbereitungskurs auf die Befähigungsprüfung

Zur Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung  bietet das WIFI Innsbruck auch dementsprechende Kurse an. Der Kurs bereitet die Teilnehmenden umfassend auf die Prüfung vor. Daher empfehlen wir den Besuch des Kurses eingehend, auch wenn dieser keine Voraussetzung für den Prüfungsantritt darstellt. Nähere Informationen und die Kontaktdaten zur Anmeldung finden Sie im Downloadbereich im Infoblatt "Ihr Weg zur Befähigungsprüfung - Personenbeförderung mit PKW".

Achtung

Melden Sie sich frühzeitig zu Kurs und Prüfung an.

 

 

Ansuchen auf Erteilung der Konzession

Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung kann bei der jeweiligen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. in Innsbruck das Stadtmagistrat) um die Erteilung einer Konzession angesucht werden. Hier müssen (neben der Befähigung) pro Fahrzeug eine finanzielle Leistungsfähigkeit in Höhe von EUR 7.500,- und ein Autoabstellplatz nachgewiesen werden. Weitere Daten bzw. Informationen wie ein Auszug aus dem Melderegister, Leumundszeugnis etc. werden von der Behörde selbst eingeholt. 


Achtung: Selbstständigkeit gut planen!

Sie denken daran, sich als Taxiunternehmer selbstständig zu machen? Ein mutiger Schritt, der gut geplant sein möchte. Insbesondere, wenn Sie keinen schon bestehenden Betrieb übernehmen möchten, sollten Sie sich ab dem ersten Gedanken an die Selbstständigkeit gut informieren, ob, wo und wann eine Selbstständigkeit im Taxigewerbe rentabel ist.

Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen:

1. Relevante Überlegungen zur Gewerbegründung

  • In der Gemeinde, in der ich gründen möchte, gibt es noch Bedarf an Taxiunternehmen. Achtung: In einigen Gemeinden Tirols gibt es bereits ein Überangebot an Taxiunternehmen. Überlegen Sie sich, welchen Mehrwert ein weiteres Unternehmen in dieser Gemeinde bringt und wie Sie Ihr Unternehmen angesichts der großen Konkurrenz wirtschaftlich führen können (Businessplan, Ansprechen neuer Zielgruppen…).
  • Ich habe mich mit dem Gewerbe beschäftigt und war bestenfalls bereits als Lenker tätig.
  • Ich besitze den Taxilenkerschein.
  • Ich habe mich informiert, welche Kosten, Abgaben und Gebühren auf mich zukommen werden (insb. Firmengründung, Befähigungsprüfung, Gewerbeanmeldung, SV-Beitrag). Hier steht Ihnen das Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer gerne zur Verfügung >> Kontakt.
  • Ich habe mir Strategien überlegt, um mein Geschäft das ganze Jahr über rentabel und wirtschaftlich zu führen. Achtung: Je mehr Unternehmen an meinem Standort aktiv sind, desto schwieriger ist ein ganzjähriger guter Verdienst ohne gründliche Planung!
  • Ich habe mich frühzeitig (mindestens ein halbes Jahr vor Kurs/Prüfung) für die Befähigungsprüfung und ggf. den Vorbereitungskurs im WiFI angemeldet.
  • Ich habe mich informiert, welche Unternehmensform für mich am besten geeignet ist.
  • Ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen, wann für mich die beste Zeit ist, um zu gründen.


2. Für die Gewerbeanmeldung

  • Ich bin volljährig.
  • Gegen mich liegen keine Gewerbeausschlussgründe vor.
  • Ich besitze einen Befähigungsnachweis.
  • Achtung: Bei Beschäftigung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers muss dieser für mindestens 20 Stunden pro Woche im Unternehmen beschäftigt sein (Mindestlohn brutto 3.031,90/Monat Stand 2025).
  • Ich verfüge über 7.500 Euro pro Fahrzeug, das ich anmelden möchte.
  • Ich verfüge über genug Abstellplätze auf nicht öffentlichen Grund.
  • Für Nicht-EWR-Bürger:
    • Ich besitze eine Arbeitserlaubnis in Österreich.
    • Ich weiß, dass ich ausschließlich ein Einzelunternehmen gründen darf.


3. Unmittelbar vor dem Start

  • Ich habe mich beim Finanzamt und der SVS gemeldet.
  • Ich habe mich beim Unternehmerserviceportal angemeldet.
  • Ich habe mich über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung informiert.
  • Ich habe mir eine Werbestrategie überlegt, wie meine Kunden auf mein Unternehmen aufmerksam werden und eine Homepage eingerichtet.
  • Meine Fahrzeuge entsprechen allen rechtlichen Anforderungen (insb. Euro-6 Abgasnorm) und sind bei der Zulassungsstelle auf mein Unternehmen mit der Verwendung „25“ (Taxi) angemeldet.
  • Ich habe eine Registrierkasse und ein Bankomatterminal.
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