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Seitliche Aufnahme dreier hellgrauer, nebeneinander parkender Autobusse. Die Busse parken auf einer asphaltierten Straße. Daneben ist eine grüne Wiese
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Sparte Transport und Verkehr

IRU-Diplom 2025 für Bus- und Taxilenkerinnen

Auch in diesem Jahr verleiht die IRU wieder das IRU-Diplom an besonders erfahrene Fahrer im Straßenverkehr. 

Lesedauer: 1 Minute

14.07.2025

Den Fragebogen können Sie direkt (elektronisch) ausfüllen und an die IRU (elektronisch) versenden. Diese Auszeichnung ist auch weiterhin an bestimmte Anforderungskriterien gebunden, die im Fragebogen zu beantworten sind: 

  • Das Unternehmen muss ein Mitglied eines nationalen Verbandes der IRU sein
  • Der Fahrer oder Firmeninhaber muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Er muss 20 Jahre legal und ununterbrochen in seinem Beruf tätig gewesen sein zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber
    • Er muss die letzten fünf Jahre bei dem beantragenden Unternehmen tätig sein
    • Der Fahrer muss mindestens 1 Million Kilometer als professioneller Fahrer im nationalen oder internationalen Verkehr gefahren sein
    • Er darf in den letzten 20 Jahren keinen schweren Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht haben
    • Er darf die letzten fünf Jahre keinen Verstoß gegen Verkehrsbestimmungen, Zollbestimmungen oder Verwaltungsbestimmungen gemacht haben
  • Jeder Fahrer erhält das IRU-Ehrendiplom nur einmal

Das Formular ist vom Bus- oder Taxiunternehmen auszufüllen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nur vollständig ausgefüllte Anträge werden von der IRU bearbeitet.
  • Die Tätigkeiten der Fahrer in den letzten 20 Jahren müssen lückenlos angegeben werden. Bei fehlenden Angaben kann der Antrag nicht bearbeitet werden!
  • Im Feld „Nationaler Verband“ ist die AISÖ einzutragen.
  • Nach Ausfüllen des Formulars ist das Feld „Submit“ anzuklicken, um das Formular an die IRU zu senden.
  • Sollen mehrere Fahrer angemeldet werden, so muss für jeden Fahrer ein neues Antragsformular ausgefüllt werden.

Nominierungen müssen bis spätestens 31. August 2025 in elektronischer Form bei der IRU erfolgen.

Die IRU weist ausdrücklich darauf hin, dass Meldungen, die nach dem oben genannten Termin bei der IRU eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

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