Winterfahrverbotskalender 2024

Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t an allen Samstagen vom 13. Jänner bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der Inntal- und Brennerautobahn

Lesedauer: 1 Minute

09.01.2024

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an bestimmten Samstagen im Winter 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2024) wurde im Bundesgesetzblatt II 2/2024 kundgemacht.

Damit gilt (außer bei vorliegenden Ausnahmen gemäß § 2 ):

Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt 

1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder

2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll liegt.

Details finden Sie im Bundesgesetzblatt 2024 II.