Zwei Personen mit Schals in Seitenansicht hintereinander Hand in Hand gehend, im Hintergrund Lifte mit geöffneten Türen
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Änderung bei harmonisierten Normen für Aufzüge

Aufnahme von neuen Einträgen in Anhang I bzgl. Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen

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Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungs­rechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 werden eingefügt:

Eintrag 2a EN 81-21:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 21: Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden
Eintrag 4a EN 81-28:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge
Eintrag 6a EN 81-58:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Überprüfung und Prüfverfahren — Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
Eintrag 7a EN 81-70:2021+A1:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
Eintrag 11a EN 81-77:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 77: Aufzüge unter Erdbebenbedingungen

Parallel gelten noch die harmonisierten Normen EN 81-21:2009, geändert durch EN 81-21:2009+A1:2012, EN 81-28:2003, EN 81-58:2003, EN 81-70:2003, geändert durch EN 81-70:2003/A1:2004, und EN 81-77:2013 bis 21. Februar 2025 (18 Monate). 

Der Durchführungsbeschluss wurde am 21. August 2023 im Amtsblatt L 206 der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Die Streichung der Einträge 2, 4, 6, 7 und 11 gelten ab 21. Februar 2025.

Betroffen sind Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungs­stellen. 

Weiterführende Infos


Stand: 23.08.2023

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