Person mit dunklen lockigen Haaren und weißen Tanktop blickt freudig in die Kamera, eine Hand streckt sie seitlich aus und eine weitere Hand überreicht eine Menstruationstasse, von der rechten Seite ragt ebenfalls eine Hand mit Menstruationstasse ins Bild
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EU-Umweltzeichen für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen

Überarbeiteter Kriterienkatalog

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Das EU-Umweltzeichen wird für Produkte vergeben, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben. Alternativen zu Einwegprodukten können das EU-Umweltzeichen erhalten, wenn sie die Kriterien des Anhang I sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen, die in Anhang II genannt sind, erfüllen. Mit diesem Beschluss wurde ein überarbeiteter Kriterienkatalog, der auch Kriterien für wieder verwendbare Menstruationstassen vorsieht und Vorgaben des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft für ein sauberes und wettbewerbsfähigeres Europa berücksichtigt, veröffentlicht. Die überarbeiteten Kriterien sollen bis 31. Dezember 2029 gelten. 

Der Beschluss wurde am 22. September 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Er gilt ab dem 21. September 2023 und der Beschluss 2014/763/EU wird damit aufgehoben.

Von Interesse ist dieser Beschluss für Unternehmen, die absorbierende Hygieneprodukte und wiederverwendbare Menstruationstassen herstellen bzw. vertreiben und Interesse am Umweltzeichen haben.

Weiterführende Infos

Stand: 29.09.2023