Vertragsstrafe und Stornogebühr - FAQs
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Lesedauer: 1 Minute
1. Was ist eine Vertragsstrafe (Pönale)?
Darunter versteht man pauschalierten Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung verpflichtet hat.
2. Was ist bei der Höhe einer Vertragsstrafe (Pönale) zu beachten?
Dass sie dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
3. Was ist eine Stornogebühr (ein Reugeld)?
Darunter versteht man die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird.
4. Was ist bei der Höhe einer Stornogebühr zu beachten?
Nach jüngster Rechtsprechung stellt die Vereinbarung einer zu hohen Stornogebühr (hier: 20 % der Bruttorechnungssumme einer Einbauküche) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verbraucherverträgen eine gröbliche Benachteiligung dar, die zu einem gänzlichen Anspruchsverlust führt, dh der Unternehmer kann gar keinen Schadenersatz geltend machen und zwar selbst dann nicht, wenn er sich gar nicht auf die Klausel berufen hat.
5. Was ist der Unterschied zwischen Vertragsstrafe und Stornogebühr?
Vertragsstrafe ist pauschalierter Schadenersatz, zu welchem sich der Schuldner für den Fall der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung verpflichtet hat. Unter Stornogebühr versteht man die Vergütung, die für die Ausübung eines Rücktrittsrechts vereinbart wird.
Stand: 10.11.2025