Wann ist der Gehalt/Lohn fällig?
Gesetzliche Verpflichtungen, vertragliche Möglichkeiten
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Gesetzliche Grundlage
In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass es unterschiedliche Meinungen betreffend Fälligkeit gibt. Die Fälligkeit von Lohn/Gehalt ist im österreichischen Arbeitsrecht je nach Arbeitnehmergruppe unterschiedlich geregelt. Die grundlegenden Bestimmungen dazu finden sich in § 1154 ABGB und in § 15 AngG.
Fälligkeit
Bei Angestellten ist das fortlaufende Entgelt entweder:
- in zwei annährend gleichen Teilen am 15. und am Monatsletzten oder
- nach Vereinbarung gesamt am Monatsletzten
fällig.
Bei Arbeitern kann gesetzlich eine Vereinbarung über die Fälligkeit getroffen werden. Dabei sind unbedingt kollektivvertragliche Bestimmungen zu beachten.
Zu beachten ist, dass nicht alle Entgeltbestandteile unter die gleichen Fälligkeitsbestimmungen fallen (z.B. Überstunden, Provisionen etc.), hierbei sind wiederum gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen einzuhalten.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das bereits verdiente Entgelt mit dem arbeitsrechtlichen Ende fällig. Dies gilt sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte.
Möglichkeiten des Arbeitnehmers bei verspäteten Lohn-/Gehaltszahlungen
- Zurückbehaltungsrecht: Der Arbeitnehmer könnte seine Arbeitsleistung so lange zurückhalten, bis der fällige Lohn/Gehalt bezahlt wird. Während dieser Zeit behält der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch.
- Vorzeitiger Austritt: Dies ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer eine angemessene Nachfrist für die Zahlung des Lohnes/Gehaltes setzt und der Arbeitgeber auch diese Frist nicht einhalten kann.
- Gerichtliche Geltendmachung
Zu beachten ist zudem, dass bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen geltend gemacht werden können.
Was tun, wenn man als Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten ist?
- Informieren Sie Ihre Arbeitnehmer rechtzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten. Transparenz schafft Vertrauen.
- Individuelle Gespräche führen, um die Situation beider Seiten zu besprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, ggf. einen späteren Auszahlungstermin vereinbaren, soweit der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt.
- Alternative Lösungen prüfen wie z.B. Arbeitszeitreduktionen
- Professionelle Beratung in Anspruch nehmen: Ziehen Sie frühzeitig einen Rechts- oder Unternehmensberater hinzu, um rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen einzuleiten oder ggf. einen Insolvenzantrag zu stellen.
Die pünktliche Zahlung von Lohn und Gehalt ist eine zentrale Verpflichtung des Arbeitgebers im österreichischen Arbeitsrecht. Gerne unterstützt Sie das Rechtsservice, Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftskammer Vorarlberg bei Ihren Fragen und Anliegen.