Wiener Zeitung: Gebühren für protokollierte Einzelunternehmen und auch Personengesellschaften abgeschafft

Lesedauer: 1 Minute

11.10.2023

Seit 1. Dezember 2022 sind für im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen und auch für Personengesellschaften die Pflichtveröffentlichungen im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und damit auch die dafür zu entrichtenden Gebühren abgeschafft.

Änderungen im Firmenbuch gelten als mit dem Vollzugstag bekanntgemacht und werden zudem in die Ediktsdatei https://edikte.justiz.gv.at/edikte/edikthome.nsf eingestellt.

Für alle anderen Rechtsträger, wie z.B. GmbH, AG, Genossenschaft etc., sind nach wie vor die Veröffentlichung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vorgesehen und entsprechende Gebühren zu entrichten: www.wkv.at/ugb-10/

Weitere interessante Artikel
  • Person mit dunklem lockigen und schulterlangem Haar blickt wohlwollend zu einer Person neben ihr und hält die Hand auf ihre Schulter
    Betriebshilfe für Selbständige - wenn Sie es nicht mehr alleine schaffen
    Weiterlesen