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Carnet ATA

Alle Informationen zu dem internationalen Zoll- und Haftungsdokument – Der Reisepass für Waren

Lesedauer: 6 Minuten

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen Landes verwenden können. Aus diesem Grund wird das Carnet ATA auch als Reisepass für Ihre Waren bezeichnet.

Was ist ein Carnet ATA?

Wenn Waren zu bestimmten Zwecken z.B. für Messen und Ausstellungen, als Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster über die Zollgrenze vorübergehend in ein Drittland gebracht werden sollen, so kann dies meistens nicht formlos geschehen.

Um die ordnungsgemäße Einfuhr im Drittland und die problemlose Wiedereinfuhr in die EU durchzuführen, ist ein entsprechendes Zollverfahren bei der jeweiligen Zollverwaltung zu beantragen. Dieses Verfahren wird durch das Haftungsdokument Carnet ATA wesentlich erleichtert. Es beschleunigt und vereinfacht die Zollabwicklung.

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr Waren zu den eingangs genannten Verwendungszwecken an Stelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Der Vorteil dieses Dokuments ist, dass es in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Ländern als durchgängiges Zolldokument Verwendung findet. Neben den nationalen Zollanmeldungen ersetzt es die direkt an den Grenzen zu leistende Sicherheit (Barerlag, Bankgarantie oder Bürgschaftserklärung) für die auf den Waren lastenden Zölle und Steuern.

Ermöglicht wird dieses Verfahren dadurch, dass die Wirtschaftskammern (= ausgebende Verbände) in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Ländern gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben übernehmen. Diese Verbände sind untereinander zu einer Haftungskette zusammengeschlossen. Wenn einer dieser Verbände zur Zahlung von Einfuhrabgaben z.B. wegen Ablaufes der Rückbringungsfrist oder bei widmungswidriger Verwendung der vom Carnet ATA erfassten Waren herangezogen wird, kann er aber über die Haftungskette beim Carnetinhaber Regress üben.

Seit Anfang 2023 ausschließliche elektronische Beantragung des Carnet ATA

Die Weltzollorganisation (WCO) und die Internationale Handelskammer (ICC) als Trägerin der Haftungskette bereiten das Carnet ATA auf eine vollkommen elektronische Zukunft vor. Das bedeutet, das in näherer Zukunft das Carnet ATA nicht mehr in Papierform vorliegen soll, sondern in elektronischer Form auf dem Smartphone des berechtigten Verwenders. In einigen Ländern werden diese Prozesse bereits in Pilotversuchen erprobt.

Ausschließlich elektronische Antragstellung

Die Umstellung auf ein rein elektronisches Antragsverfahren musste vorgenommen werden, da die teilnehmenden Wirtschaftskammern verpflichtet sind, alle Daten des Carnet ATA, auch die der allgemeinen Liste (Warenliste), standardisiert in Echtzeit an die Datenbank der ICC zu melden! 

Die allgemeine Liste (Warenliste) wird daher zukünftig ausschließlich als CSV-Datei benötigt. Eine CSV-Datei ist ein spezieller Dateityp, den Sie in Excel erstellen oder bearbeiten können. Nur mithilfe einer CSV-Warenliste wird es ab Umstieg möglich sein, ein Carnet zu beantragen. Alle vorigen Versionen, z.B. als PDF, sind ab dann leider nicht mehr ausreichend. Inhaltlich wird sich an der Warenliste jedoch nichts ändern.

Die Authentifizierung der AntragstellerInnen oder der MitarbeiterInnen erfolgt über das WKO-Benutzerkonto. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens können von der Geschäftsführung schnell und einfach zur Nutzung von WKO-Services, so auch zur elektronischen Beantragung des Carnet ATA berechtigt werden.

Das WKO-Benutzerkonto ist mit einem umfangreichen Sicherheitssystem versehen, das höchstmöglichen Schutz und eine sichere Datenübertragung bietet. Es funktioniert ähnlich dem Portal "Zoll", das der Zugang bzw. der Einstieg in die Anwendung Customs Decisions Austria (CDA) für alle Wirtschaftsbeteiligten ist, die zollrechtliche Bewilligungen und Entscheidungen im Management System der Zollbehörde beantragen. 

» Zugang zum Benutzerkonto (FAQs, weiterführende Infos und Kontaktdaten)

Da das Carnet ATA als Zollanmeldung verwendet wird und bei der vorübergehenden Einfuhr und beim Transit die Hinterlegung einer Sicherheit ersetzt, sind besondere Sicherheitsstandards bei der Ausstellung einzuhalten. Daher ist kein Download des Dokuments möglich und das Carnet ATA kann auch nicht „blanko bestätigt“ übersendet werden!!!

Die weitere von WCO und ICC geplante Entwicklung

Das eATA-Carnet-Projekt zielt darauf ab, ATA-Carnets und ihren Lebenszyklus-Managementprozess zu digitalisieren - von der Antragstellung, Ausstellung bis zu den zollrechtliche Abwicklungen während der Reisen (Transaktionen) und gegebenenfalls der Abwicklung von Streitfällen und der Regelung berechtigter Ansprüche.

Die ICC entwickelte ihr eATA-Konzept erstmals im Jahr 2016. Mit Unterstützung der Weltzollorganisation wurde ein Pilotprojekt gestartet, um von der Theorie zur praktischen Entwicklung und Umsetzung überzugehen. Nun wurde ein brandneues Carnet ATA-System entwickelt, das verschiedene digitale Tools umfasst, die auf eine Reihe von Interessengruppen zugeschnitten sind.

Diese eATA-Tools umfassen:

  • Die Smartphone-Anwendung, die ATA Carnet App, die es Carnet-Inhabern ermöglicht, digitale Versionen ihres Zolldokumentes mit sich zu führen und zu verwenden.
  • Das ATA Carnet Zollportal, das es den Zollbeamten ermöglicht, Carnets zu überprüfen und digital angemeldete Transaktionen zu genehmigen.

Wie wird das vollelektronische ATA-System in Zukunft funktionieren? Eine kurze Übersicht.

Bei der Ausstellung eines Carnets erhalten die InhaberInnen auch ein digitales ATA-Carnet, das von der zuständigen Landeskammer im Auftrag der WKÖ generiert wird.

Der Inhaber lädt dann das beantragte und freigegebene (bestätigte) Carnet mit der ATA Carnet App der ICC auf sein Smartphone. Bei Bedarf kann er es mit seinem Zollvertreter teilen. Aus Sicherheitsgründen wird das Carnet verschlüsselt und niemals in einem "offenen Format" über das Netz übertragen.

Beim Überschreiten einer Grenze entsperrt der Inhaber oder sein Zollvertreter das heruntergeladene Carnet und erstellt eine Anmeldung mit der Carnet ATA-App. Für jede Anmeldung wird ein QR-Code erstellt, der dem Zollbeamten bei der Einreise vorgelegt wird.

Der Zollbeamte scannt dann den QR-Code, prüft die deklarierten Elemente über das ATA Carnet Zollportal und entscheidet, ob die Waren die Grenze passieren dürfen oder nicht. Wenn die Anmeldung korrekt ist und akzeptiert wird, wickelt der Zollbeamte die Transaktion über das ATA Carnet Customs Portal ab.

Die Transaktion wird dann aufgezeichnet und eine Bestätigung auf das Smartphone des Inhabers oder des Zollvertreters gesendet.

Durch diese Vorgangsweise sollen Streitfälle vermieden werden. Auch erfolgt eine rechtzeitige Information des Inhabers, falls er oder der Zollvertreter Fehler begangen hat.

Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie, sobald das System im Echtbetrieb vorgestellt werden kann, d.h. nach erfolgreicher Absolvierung der Pilotphase.

Anwendungsbereiche des Carnet ATA

Das Carnet ATA wird derzeit in rund 80 Ländern der Welt anerkannt. Leider ist der Anwendungsbereich in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt, d.h. die Verwendungszwecke können sehr unterschiedlich geregelt sein.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche, für die ein Carnet ATA ausgestellt werden kann, sind

Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass von einem Carnet ATA nur Gebrauchsgüter und keine Verbrauchsgüter wie z.B. Lebensmittel, Getränke oder Prospekte, die bei einer Messe an die Besucher abgegeben werden, erfasst werden können.

Beachten Sie bitte auch, dass Waren, die zur Ausübung einer Produktionstätigkeit, zum Verpacken anderer Waren, Vermietungen von Waren zu gewerblichen Zwecken, zur Ausbeutung von Bodenschätzen, zu Erdarbeiten oder für die Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden verwendet werden sollen, nicht als Berufsausrüstung von einem Carnet ATA erfasst werden können. Die völkerrechtlichen Grundlagen des Carnet ATA untersagen die Verwendung für diese Zwecke.

Was Sie sonst noch wissen müssen?

Ländernews

Stand: 13.05.2024