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Holzwürfel mit Lettern Steuern sind auf einem Haufen verschiedener Euro Münzen und Euro Geldscheinen platziert
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften

Finanzministerium veröffentlicht neuen Photovoltaikerlass (PV-Erlass)

Lesedauer: 1 Minute

07.08.2025

Der PV-Erlass stellt einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. In den Beispielen zu Photovoltaikanlagen wird aus Vereinfachungsgründen ein Einspeisetarif von 0,10 bzw. 0,11 (in Folgejahren) Euro/kWh angenommen, bei den Energiegemeinschaften werden Tarife von 0,12 bzw. 0,15 Euro/kWh angenommen. 

Das Bundesministerium für Finanzen gibt mit dem Erlass seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt.

Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses berufen.

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