Drei kleine Bäume aus Münztürmchen erwachsend auf Taschenrechner platziert
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Versicherungsagenten, Fachgruppe

EU-Kommission: Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem

Versicherungsanlageprodukte werden immer grüner 

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Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Aktionsplan "Nachhaltige Finanzierung" (Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums bzw. "Sustainable Finance"). Der Plan folgt dem Pariser Klimaabkommen 2016 und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die ersten umfassenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans Sustainable Finance veröffentlichte die Kommission im Mai 2018.

Was ist Sustainable Finance?

Mit der sogenannten Taxonomie-Verordnung sollen zunächst Kriterien festgelegt werden, wann eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig bzw. „sustainable“ ist. Eine Investition gilt im Wesentlichen als nachhaltig (sogenannte nachhaltige Investition), wenn sie wesentlich zur Verwirklichung eines oder mehrerer von sechs Umweltzielen beiträgt:

  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Abfallvermeidung und Recycling,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz gesunder Ökosysteme.

Die Wirtschaftstätigkeit darf auch keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen und muss zudem unter Einhaltung internationaler sozialer und arbeitsrechtlicher Mindeststandards erfolgen.

Technische Evaluierungskriterien, anhand deren bestimmt wird, was ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel und eine erhebliche Beeinträchtigung anderer Ziele darstellt, werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt.

Ziele von Sustainable Finance

Die Europäische Kommission schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance (Environment Social Governance bzw. “ESG”) in den Mittelpunkt des Finanzsystems stellt. Dies soll den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft unterstützen. In Anbetracht von Treibhausgasemissionen, Ressourcenverknappung und Arbeitsbedingungen sollen Investitionen nachhaltiger gestaltet werden. Dazu sollen bei Investitionsentscheidungen sogenannte ESG-Faktoren berücksichtigt werden.

Nachhaltige Finanzierung soll dazu führen, dass alle Finanzmarktteilnehmer (zB Verwalter alternativer Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie Verwalter europäischer Risikokapitalfonds und europäischer Fonds für soziales Unternehmertum), Versicherungsvermittler und Anlageberater ESG-Aspekte in ihre Investitionstätigkeit integrieren.

Roadmap Sustainable Finance

Neben der Taxonomie-Verordnung soll Nachhaltigkeit mit folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden:

  • Mit Offenlegungspflichten (VO zur Änderung der RL (EU) 2016/2341) zu Nachhaltigkeitsrisiken soll Klarheit geschaffen werden, wie institutionelle Anleger Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen sollen. Weiters müssen institutionelle Anleger nachweisen, dass ihre Anlagen den ESG-Zielen entsprechen, und offenlegen, wie sie diese Pflichten erfüllen. Hier sind insbesondere die Versicherungsvermittler gefordert.
  • Neue Benchmarks: Mit einem weiteren Vorschlag wird die Benchmark-Verordnung geändert werden, damit künftig auch Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz berücksichtigt werden. Dieser neue Marktstandard soll den CO2-Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios geben.
  • Wertpapier- und Versicherungsvermittler sollen verpflichtet werden, ESG-Faktoren im Rahmen der Anlageberatung zu berücksichtigen. Dazu sollen bestehende delegierte Rechtsakte zur MiFID II und zur Versicherungsvermittler-Richtlinie (IDD) geändert werden.

Nächste Schritte

Obwohl weitgehend Einigkeit besteht, dass Initiativen für eine nachhaltige Wirtschaft wichtig sind, wird es noch eine Weile dauern, bis der Rechtsrahmen dafür vollständig ist. Der von der EU-Kommission veröffentlichte Zeitplan sieht eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen bis zum Ende des 3. Quartals 2019 vor. Die EU-Kommission betont jedoch, dass es sich um einen langfristigen Wandel handele, der von der EU nicht allein herbeigeführt werden könne. Das Finanzsystem spiele hierbei eine entscheidende Rolle, es müssten jedoch auch Maßnahmen in anderen Bereichen ergriffen und sämtliche Maßnahmen weltweit aufeinander abgestimmt werden.

Stand: 19.02.2020