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Neben einem sehr großen Berg Müll und Schrott ist eine große Kralle
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Aktuelle Informationen rund um die Abfallverbringungsverordnung EU (VO) 1157/2024 und deren Umsetzung in Österreich

Mit 30. April 2024 wurde die EU-Verordnung 1157/2024 zur Abfallverbringung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie regelt künftig Transporte innerhalb der EU sowie in Drittstaaten neu.

Lesedauer: 3 Minuten

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18.03.2026

Zentrales Element ist das digitale System der Europäischen Kommission „DIWASS“ (Digital Waste Shipment System), über das sämtliche Verfahren – von Anträgen und Notifizierungen bis hin zu Melde- und Dokumentationspflichten – einheitlich abgewickelt werden. Neu ist zudem die verpflichtende Meldung von Verbringungen der sogenannten „grünen Liste“. Ab dem 21. Mai 2026 ersetzt die Verordnung die bisher geltende EG-VerbringungsV 1013/2006 vollständig.

Übergangsbestimmungen

Artikel 85 der neuen Verordnung regelt den Übergang vom bisherigen System. Detaillierte Informationen zu bestehenden Notifizierungen, laufenden Verfahren und Stichtagen sind auf der Website des BMLUK (Übergangsbestimmungen der neuen EU‑VerbringungsV 1157/2024:) abrufbar.

Exportanträge

Für Exportanträge aus Österreich nach dem 31. März 2026 ist davon auszugehen, dass keine Genehmigung mehr nach alter Rechtslage erfolgt. In solchen Fällen müssen Notifizierungen ab 21. Mai 2026 neu gemäß EU-VerbringungsV 1157/2024 eingereicht werden. Das BMLUK empfiehlt daher, ab 31. März 2026 bis zur Anwendung der neuen EU-VerbringungsV 1157/2024 und der neuen eVerbringungs-Anwendung im EDM mit 21. Mai 2026 keine Exportanträge mehr zu stellen.

zur Anwendung der neuen EU-VerbringungsV 1157/2024 und der neuen eVerbringungs-Anwendung im EDM mit 21. Mai 2026 keine Exportanträge mehr zu stellen.

Bestehende Meldungen

Transport-, Eingangs- und Verwertungs-/Beseitigungsmeldungen im Rahmen bereits bestehenden Notifizierungen können weiterhin im EDM abgewickelt werden. Änderungen oder Ergänzungen nach Art. 17 sind jedoch ab 21. Mai 2026 nicht mehr möglich.

Muster & Vorlagen

Da das neue System ein geändertes Nummernsystem vorsieht, können in eVerbringung zwischengespeicherte Notifizierungsanträge nicht übernommen werden und werden automatisch gelöscht. Eine Vorbereitung neuer Anträge im bestehenden System ist daher nicht möglich.

Aktuelle Informationen

Muster, Vorlagen sowie weiterführende Informationen und eine laufend aktualisierte FAQ (FAQ zu EU-VerbringungsVO 1157/2024, DIWASS und EDM) werden laufend aktualisiert.

DIWASS-Registrierung, Kontaktperson und Identifikation

Sobald die Registrierung in DIWASS möglich ist (voraussichtlich ab April 2026), werden Unternehmensstammdaten aus dem EDM (ZAReg) automatisch übernommen. Eine eigene Registrierung ist für österreichische Unternehmen daher nicht erforderlich.

Voraussetzung ist die Hinterlegung einer „verantwortlichen Person Verbringung“ im ZAReg als Kontaktperson für grenzüberschreitende Verbringungen. Diese ist nicht mit der verantwortlichen Person gemäß § 26 Abs. 6 AWG 2002 gleichzusetzen. Es handelt sich hier NICHT um die verantwortliche Person im Sinne von § 26 Abs. 6 AWG 2002, sondern um die Kontaktperson für Notifizierungen / Grüne Liste für Zwecke von DIWASS.

Die Einrichtung dieser Kontaktperson ist bereits jetzt möglich.

Anleitung zur Einrichtung: Registrierung DIWASS, Kontaktperson Verbringung & EORI-Nummer EDM)

Zur eindeutigen Identifikation von DIWASS-Benutzer dient die EORI-Nummer. Diese wird bei vorhandener Registrierung „automatisch“ voraussichtlich ab dem 16.04.2026 aus dem USP in das EDM und anschließend in DIWASS übertragen. Unternehmen müssen die EORI-Nummer nicht selbst eintragen oder übermitteln. Österreichische natürliche oder juristische Personen, die über keine EORI-Nummer verfügen, werden mit ihrer Personen-GLN aus dem EDM (ZAReg) auch in DIWASS identifiziert werden. Auch dies erfolgt automatisch.

Sonderregelung für Transporteure

Transportunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich müssen ebenfalls im EDM registriert sein und eine Kontaktperson für die Verbringung hinterlegen. Nach der Datenübertragung an DIWASS ist zusätzlich ein EU-Login erforderlich. Alle österreichischen Unternehmen (ausgenommen Abfalltransporteure) werden auch zukünftig ausschließlich im EDM / eVerbringung arbeiten müssen.

Zeitplan

Der genaue Zeitplan für Registrierung, Datenübertragung und EU-Login wurde seitens der EU noch nicht final kommuniziert. Aktuelle Informationen stellt das BMLUK laufend auf seiner Website zur Verfügung.

 

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