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Lesedauer: 2 Minuten

20.09.2023

Die neue Cybersicherheits-Richtlinie "NIS2" ist seit Jänner 2023 in Kraft, sie muss bis 17. Oktober 2024 in Österreich umgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten für weit mehr Unternehmen als bisher in bestimmten Sektoren (z.B. Digitale Infrastruktur, Energie, Transport, Abfallwirtschaft, etc.) konkrete Mindeststandards für Cybersicherheit und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Vorwiegend betroffen sind mittlere und große Unternehmen, aber auch kleine Unternehmen können als Lieferanten oder wenn sie essenziell für die Aufrechterhaltung kritischer gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Aktivitäten sind, betroffen sein. Mit dem Online-Ratgeber der WKÖ können Sie mit wenigen Klicks feststellen, ob Ihr Unternehmen von den Regelungen erfasst ist.

Wir empfehlen Ihnen unbedingt, die Betroffenheit Ihres Unternehmens zu prüfen und rechtzeitig Cybersicherheitsmaßnahmen zu setzen.

Hier geht's zum Online-Ratgeber: Online-Ratgeber zur Betroffenheit von NIS2 starten 

Nutzen Sie die Förderung der Digitalisierungsoffensive KMU.Digital.

Aktuelle Warnungen zu schwerwiegenden Sicherheitslücken stellt das nationale Computer Emergency Response Team (CERT) zur Verfügung – auch als Feed bzw. E-Mail-Abo.

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