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Sparte Transport und Verkehr

Sparte Transport und Verkehr: GEFORDERT / ERREICHT

Erfolge Ihrer Interessenvertretung Verkehr 2025 und 2026

Lesedauer: 23 Minuten

  • Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
    • Bürokratische Erleichterungen für Mobilitätsunternehmen
    • Modernisierung von Lehrberufen im Verkehrsbereich
    • gesetzliche Absicherung kollektivvertraglich vereinbarter Kündigungsfristen 
    • Kaufzwang von elektrischen schweren Nutzfahrzeugen bei Unternehmensflotten verhindert
    • Abkehr vom Verbrenner-Aus
    • Verhinderung einer massiven Mauterhöhung im Jahr 2026
    • Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich
    • finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität
    • Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft
    • kostenloser Zugang zu eigenen Fahrzeugdaten
  • Fahrschulen
    • neue Fahrlehrerausbildung: bereits 450 neue Fahrlehrer absolviert
    • bestehende Fahrsicherheitstrainingsplätze weiter gesichert
    • Ausbildung der Instruktoren für Fahrsicherheitstrainings modernisiert und Weiterbildung der Instruktoren eingeführt 
    • Verlängerung der Lkw- und Busführerscheine nur mehr alle fünf Jahre statt zwei Jahren ab dem 60. Geburtstag
    • Die Frist für den Wiederantritt zu einer theoretischen oder praktischen Fahrprüfung wird von zwei Wochen auf 12 Tage verkürzt.
    • gemeinsame Weiterbildung von Fahrlehrern und Prüfern als Role-Model in Europa
    • L17-Führerschein-Ausbildung in neuer EU-Führerschein-RL weiterhin abgesichert
    • Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen
  • Logistik/Spedition
    • Integration Lehrberuf auf der Plattform Playmit
    • Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI
    • Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten
    • Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft  
  • Luftfahrt
    • Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen 
    • Ermöglichung des Betriebs von Rettungshubschraubern außerhalb der Betriebszeiten von Flugplätzen
  • Personenbeförderung mit PKW
    • Valorisierung der ÖGK-Tarife
    • Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung - elektronische Abrechnung ausreichend
    • Abwicklung von Selbstbehalte seit 1.7.2025 durch die ÖGK selbst
    • neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis (SVS) seit 1.1.2025
    • neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis (KFA Wien) seit 1.7.2025
  • Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw
    • Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen 2025/26
  • Autobusse
    • Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz im GelverkG
    • eigene Busmautkategorie seit 1.1.2025 erreicht!
    • EBIN auch für KMUs verfügbar
    • Definition „Linienstrecke“ durch EuGH
    • Abschluss des Projekts „Elektrifizierung von Reisebussen in Österreich“
  • Schifffahrt
    • Novellierung des SchiffG: Neue Definition Werkverkehr, 
    • Novellierung des SchiffG: Klarstellung für „Bunkerdienste 
    • Novellierung des SchiffG: Erweiterung der Bildungseinrichtung/Prüfungsorgan um das WIFI 
  • Schienenbahnen
    • Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle
    • Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen
    • Eisenbahnbetriebliche Muster-Unterlagen
    • Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
    • mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen
    • Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Mangelberufsliste
    • Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“
    • Förderung von Anschlussbahnen
    • Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene
    • Ausnahmeregelung iZm der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen
  • Seilbahnen
    • Verbesserungen bei der Seilbahn-Generalrevisionsverordnung
  • Straßengüterverkehr
    • Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz im GütbefG
    • Benachrichtigungsfunktion Unternehmer über Risikoeinstufungsänderung
    • Aus für NoVA auf Kleintransporter
    • L17-Modell für Lkw-Lenker:innen
  • Tankstellen und Servicestationen
    • Imagekampagne Serviceunternehmen

Verkehrsträgerübergreifende Erfolge

Bürokratische Erleichterungen für Mobilitätsunternehmen

Gefordert: Entlastung und Bürokratieabbau für unsere Mitglieder

Erreicht: Das im Dezember 2025 im Ministerrat beschlossene Entbürokratisierungspaket enthält Erleichterungen für die Schifffahrt, Seilbahnen, Schienenbahnen und die Güterbeförderung. So sollen etwa im Schienenverkehr nationale Regelungen geprüft und an EU-Recht angepasst werden, im Bereich des Hochleistungsstreckennetzes sollen Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt werden. Für die Seilbahnbranche soll der Katalog über genehmigungsfreie Bauvorhaben erweitert werden, beispielsweise um PV-Anlagen oder Umbauten von Steuerleitungen auf Glasfaserverbindungen. In der Güterbeförderung wird es nicht mehr notwendig sein, eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde mitzuführen, hier reicht künftig das digitale Dokument. Und auch in der Schifffahrt werden veraltete Regeln wie etwa die Dokumentationspflicht „mit Tinte oder Kugelschreiber“ abgeschafft.

Modernisierung von Lehrberufen im Verkehrsbereich

Gefordert: Modernisierung von Lehrberufen im Verkehrsbereich

Erreicht: Die im Verkehrsbereich relevanten Lehrberufe Brief- und Paketlogistik, Gleisbautechnik sowie Elektrotechnik wurden modernisiert bzw. erweitert: In der Brief- und Paketlogistik ist der modernisierte Lehrberuf nun als Schwerpunktlehrberuf mit den beiden Schwerpunkten „Logistikzentren“ sowie „Distribution“ vorgesehen, um die spezifischen Erfordernisse in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Lehrlinge besser abbilden zu können. Im Lehrberuf Gleisbautechnik wurde das Berufsbild entsprechend dem Stand der Entwicklungen kompetenzorientiert neugefasst, ebenso die Bestimmungen zur Lehrabschlussprüfung. Der Lehrberuf Elektrotechnik wurde um ein neues Spezialmodul „Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice“ erweitert. Ausbildungsziel ist die Vermittlung von spezifischen Kompetenzen im Bereich der Eisenbahn-Infrastruktur im Hinblick auf Klimaneutralität, Energieversorgung und Gebäudeoptimierung.

Gesetzliche Absicherung kollektivvertraglich vereinbarter Kündigungsfristen 

Gefordert: Anpassung der Saisonbranchenregelung durch Änderung des § 1159 Abs 2 und 4 ABGB

Erreicht: Wir haben uns für eine Anpassung der Bestimmung über die Kündigungsfristen in Saisonbranchen eingesetzt, damit die in den Kollektivverträgen mit der Gewerkschaft vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen praxistauglich abgesichert und so die in der Praxis bestehenden Beweisschwierigkeiten verhindert werden. Der Gesetzgeber hat nun reagiert und im aktuellen Ministerialentwurf eine mit Juli 2025 rückwirkend wirksame Abänderung des § 1159 Abs 2 und 4 ABGB vorgesehen. Dadurch werden die in den Kollektivverträgen für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben, für die Arbeiter in der Binnenschifffahrt, für die Bediensteten der österreichischen Seilbahnen, für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe und für Arbeiter im Kleintransportgewerbe enthaltenen Kündigungsfristen und -termine gesetzlich abgesichert.

Kaufzwang von elektrischen schweren Nutzfahrzeugen bei Unternehmensflotten verhindert

Gefordert: Kein Kaufzwang für Unternehmensflotten

Erreicht: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 einen Vorschlag zur Ökologisierung von Firmenflotten vorgelegt. Ein bedeutender Teilerfolg unserer intensiven Lobbyarbeit ist, dass schwere Nutzfahrzeuge, anders als es davor vorgesehen war, vom Kommissionsvorschlag ausgenommen sind. Das kommt dem Schwerverkehr, aber auch den Busunternehmen zugute. Ein weiterer Etappensieg ist, dass statt eines direkten Kaufzwanges für Unternehmen, die Verantwortung den Mitgliedstaaten übertragen werden soll. Dadurch bleibt in der Umsetzung zumindest ein kleines Fenster für Anreize statt Kaufzwang bestehen. Zudem sollen nur große Unternehmen von von der Regelung umfasst werden.

Abkehr vom Verbrenner-Aus

Gefordert: Von Anfang an fordern wir eine Abkehr des 100-%-Emissionsreduktionsziels

Erreicht: Die von der Kommission im Dezember 2025 erfolgte Festlegung eines Emissionsreduktionsziels von 90 % statt 100 % bis 2035 für Pkw und Transporter ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und schafft neue Möglichkeiten für alternative Verbrennungstechnologien. Auch wenn die Spielräume noch zu eng gefasst sind, um wirkliche Flexibilität zu erreichen, stellt diese Abkehr vom strikten Verbrennerverbot einen wichtigen Etappensieg dar.

Verhinderung einer massiven Mauterhöhung bei Mauttarif 2026

Gefordert: deutliche Reduzierung der geplanten Mauterhöhungen für 2026

Erreicht: Bereits im April 2025 gab es Bestrebungen des BMIMI, die Mauttarife noch im Jahr 2025 unterjährig und ab 2026 signifikant zu erhöhen. Im Raum standen Erhöhungen von insgesamt 10 bis 13 % (inklusive der unterjährigen Erhöhung sogar über 15 % bei einem Referenzfahrzeug Lkw Euro VI, 4 Achsen und CO2-Klasse 1). Wir konnten den Entfall der Valorisierung der Infrastrukturtarife für 2026 sowie eine deutliche Reduktion der Erhöhung der externen Kosten erreichen. Die nun veröffentlichten Tarife sehen eine Mauterhöhung von 7,7 % bei einem Referenzfahrzeug Lkw Euro VI, 4 Achsen und CO2-Klasse 1 vor.

Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich

Gefordert: Damit Wasserstoff im (Schwer-)Verkehr in Österreich eine marktfähige Alternative wird, müssen seitens der Politik die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden.

Erreicht: Die Bundessparte Transport und Verkehr unterstützt Initiativen und Vernetzungsmöglichkeiten wie die HyPA Jahrestagung am 22.10.2025 oder den Workshop H2 Mobilitätsinitiative Austria am 1.12.2025, der gemeinsam mit dem 4. HyPA Round Table Wasserstoff im Schwerverkehr veranstaltet wurde. Es ist uns wichtig, Leuchtturmprojekte vor den Vorhang zu holen, um zu zeigen, dass trotz der schwierigen Rahmenbedingungen Wasserstoffmobilität funktionieren kann. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass Wasserstoffmobilität in der Realität dann gelingen kann, wenn starke Player in einer Region zusammen an einem Strang ziehen. Knackpunkt ist noch immer die Schwierigkeit, Wasserstoff wirtschaftlich darstellbar zu machen. Die Bundessparte Transport und Verkehr unterstützt dabei, Akteure miteinander zu vernetzen, die ein Wasserstoffprojekt gemeinsam betreiben wollen, um Risiko und Kosten zu teilen und Synergien zu nutzen.

Finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität

Gefordert: finanzielle Unterstützung der Verkehrswirtschaft bei Umstieg auf E-Fahrzeuge, die kostenmäßig wesentlich teurer sind als konventionelle Fahrzeuge.

Erreicht: Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Insgesamt stehen in Österreich 275 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung. „Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ – kurz EBIN – ist ein Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe, in dem insgesamt 250 Millionen Euro für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft

Gefordert: Erarbeitung eines Masterplans, der bedarfsgerechte Mobilität in Österreich unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit auch zukünftig sicherstellt.

Erreicht: Während der Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK noch in Ausarbeitung war, hat die österreichische Verkehrswirtschaft in ihrem Mobilitätsmasterplan Lösungen und konkrete Maßnahmen für den Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr sowie für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen vorgestellt: Mobilitätsmasterplan 2030 der Verkehrswirtschaft. In die Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030 des BMK, der im Juli 2021 präsentiert wurde, und insbesondere in die Erstellung des Masterplans Güterverkehr, fließen nun auch die Vorschläge der Verkehrswirtschaft ein. Auch im Regierungsprogramm 2025 findet sich das grundsätzliche Bekenntnis zum Masterplan Güterverkehr wieder.

Kostenloser Zugang zu den eigenen Fahrzeugdaten

Gefordert: Kostenloser Zugang zu den eigen Fahrzeugdaten.

Erreicht: Die EU Data Act-Verordnung gilt seit September 2025 und regelt, wie Daten in der EU fair genutzt und geteilt werden können. Nutzer:innen erhalten so auch mehr Kontrolle über die Fahrzeugdaten, die ihre vernetzten Geräte erzeugen. Auch von der Verordnung umfasst sind Informationen, wie auf diese Fahrzeugdaten zugegriffen und wie diese gegebenenfalls gelöscht werden können.

Fahrschulen

Die neue Fahrlehrerausbildung haben bereits 450 neue Fahrlehrer absolviert

Gefordert: Modernisierung der Fahrlehrausbildung 

Erreicht: Die neue Ausbildung der Fahrlehrer und Fahrschullehrer wurde in der 41. KFG-Novelle verankert. Sie enthält mehr Schulungen am Fahrzeug. Angehende Fahrlehrer verdienen künftig ihr erstes Einkommen schon nach zwei Monaten nach erfolgreicher Computerprüfung zum Fahrlehrassistenten (anstatt zuvor nach einem halben Jahr mit der Lehrbefähigungsprüfung). Die neue Fahrlehrerausbildung ist deutlich flexibler, praxisnäher und attraktiver und wurde bereits von 450 neuen Fahrlehrern absolviert.

Bestehende Fahrsicherheitstrainingsplätze weiter gesichert 

Gefordert: Modernisierung der Ausstattung und Ausrüstung beim Fahrsicherheitstraining 

Erreicht: Die im Dezember 2025 veröffentlichte 23. FSG-DV-Novelle enthält mit der Fahrschulbranche und den Autofahrerclubs abgestimmte wichtige Neuerungen. Künftige Plätze für das Fahrsicherheitstraining (Mehrphasenplätze, Fahrsicherheitszentren) werden an den Stand der Technik angepasst, dies betrifft sowohl die Ausstattung von Mehrphasenplätzen als auch Fahrübungen. Bisher genutzte Mehrphasenübungsplätze dürfen weiterhin betrieben werden und deren Bestand ist langfristig gesichert. 

Ausbildung der Instruktoren für Fahrsicherheitstrainings modernisiert und Weiterbildung der Instruktoren eingeführt

Gefordert: Modernisierung der Instruktoren Ausbildung und Einführung der Weiterbildung

Erreicht: Die 23. FSG-DV Novelle bringt eine Qualitätsstärkung bei der Ausbildung von Instruktoren, die Fahrsicherheitstrainings leiten. Für Ausbildner gelten strengere Anforderungen (Leitung von 75 Fahrsicherheitstrainings). Zudem müssen sich Instruktoren künftig im Rahmen ihrer zehnjährigen Bestellung regelmäßig weiterbilden (durchschnittlich ein Tag in zwei Jahren).

Verlängerung der Lkw- und Busführerscheine nur mehr alle fünf Jahre statt zwei Jahren ab dem 60. Geburtstag 

Gefordert: Verlängerung von Großklassen ab dem 60. Geburtstag erst alle fünf Jahre. 

Erreicht: Die 23. FSG-Novelle bringt eine Änderung bei der Verlängerung von Führerscheinen für die Großklassen (C, D) ab dem 60. Geburtstag. Durch die Ausdehnung der Frist auf fünf Jahre entfallen 77.000 Führerscheinverlängerungen. Das bringt fünf Million Euro weniger Bürokratiekosten in fünf Jahren.

Die Frist für den Wiederantritt zu einer theoretischen oder praktischen Fahrprüfung wird von zwei Wochen auf 12 Tage verkürzt

Gefordert: Frist für den Wiederantritt zu einer theoretischen oder praktischen Fahrprüfung verkürzen 

Erreicht: In der 23. FSG-Novelle wird die Reprobrationsfrist für den Wiederantritt zur Fahrprüfung von zwei Wochen auf 12 Tage verkürzt. Führerscheinwerben sollen damit problemlos innerhalb von zwei Wochen ihre Fahrprüfung wiederholen können. Fahrschüler mussten eine Woche länger zuwarten, wenn der regelmäßige Prüfungstag der Fahrschule (z.B. immer an einem Donnerstag) auf einen Feiertag fiel.

Gemeinsame Weiterbildung von Fahrlehrern und Prüfern als Role-Model in Europa 

Der nächste Fahrlehrertag findet am 19. und 20.3.2026 wiederum am Fahrsicherheitsgelände des Red Bull Rings in Spielberg (Steiermark) statt. In Theorie- und Praxis werden an zwei Tagen 500 Fahrlehrer und Prüfer gemeinsam geschult. Dabei testen die Teilnehmer neueste Fahrzeugmodelle von Motorrädern, Pkw, Lkw, Bussen und Traktoren in sicherer Umgebung auf Fahrparkours und auf öffentlichen Straßen. Der Fahrlehrertag wird als Weiterbildung für Fahrlehrer und Prüfer angerechnet.

L17-Führerschein-Ausbildung in neuer EU-Führerschein-RL weiterhin abgesichert 

Gefordert: L17-Ausbildung langfristig absichern

Erreicht: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sichert die österreichische L17-Ausbildung, die knapp 40 % aller Führerscheinneulinge absolvieren und noch immer steigenden Zuspruch findet, auch in Zukunft ab. Zudem wird künftig das Lenken von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe erleichtert durch die prüfungsfreie Aufhebung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge.

Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen

Gefordert: Vereinfachte Aufhebung der Automatikbeschränkung (Code 78). Dadurch sollen Fahrschüler bereits während der Fahrschulausbildung verstärkt mit der E-Autos vertraut gemacht werden.

Erreicht: Die EU-Führerscheinrichtlinie enthält künftig eine Regelung , um Besitzern von „Automatikführerscheinen“ die Prüfungshürde zum Lenken von Schaltfahrzeugen zuersparen, wenn diese sieben Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren. So sollen auch junge Menschen bereits in der Fahrschule vermehrt mit Elektroautos bzw. Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden.

Logistik/Spedition

Integration Lehrberuf auf der Plattform Playmit

Gefordert: Verbesserung der Kommunikation über Möglichkeiten und Karrierewege über bestehende Lehrberufe im Speditionsbereich

Erreicht: Integration auf der Plattform Playmit und Information über den Beruf in Form eines 360 Grad Videos. Schaffung einer neuen Speditionsurkunde mit 120 Fragen zu 6 Themen (Geografie, Luftfracht, Seefracht, Bahntransport, Straßentransport und Lagerung) mit Multiple-Choice-Antworten, wodurch interessierte Jugendliche Erstinformationen zur Speditionsbranche erhalten.

Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI

Gefordert: Gefordert wurde eine Zuordnung der Speditionsbefähigungsprüfung in den NQR Stufe 6. 

Erreicht: Diese Forderung wurde erreicht und damit die hohen Ansprüche realitätsgetreu abgebildet.

Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten

Gefordert: Gefordert wurde die Zurverfügungstellung von einheitlichen, standardisierten Mustern einer Zollvollmacht, da gerade diese für kleinere Unternehmen sehr hilfreich wären.

Erreicht: Die geforderten Muster wurden erstellt und befinden sich auf der Fachverbandshomepage.

Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft

Gefordert: In der Praxis wird in Bezug auf die Spediteur- und Transportagenten-Verordnung der Begriff „Einschlägigkeit“ aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen und der komplexen Materie oft falsch ausgelegt, was dazu führt, dass die Vorgaben des § 18 Abs 3 GewO 1994 zur Einschlägigkeit nicht erfüllt werden.

Erreicht: Der Fachverband definierte im Zuge einer Arbeitsgruppe Tätigkeiten, die aus unserer Sicht geeignet sind nachzuweisen, dass die Erfahrungen und Kenntnisse bestehen, die zur selbstständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes erforderlich sind. Diese Information wurde den Länderbehörden zur Verfügung gestellt.

Luftfahrt

Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen

Gefordert: Eine Ausdehnung der Einsatzmöglichkeiten für Drohnen.

Erreicht: Mit der Novellierung der Verordnung der Luftverkehrsregeln konnte eine lang geforderte Reduktion von Flugverbotszonen für Drohnen erreicht werden.

Ermöglichung des Betriebs von Rettungshubschraubern außerhalb der Betriebszeiten von Flugplätzen

Gefordert: Ermöglichung des Betriebs von Rettungshubschraubern außerhalb der Betriebszeiten

Erreicht: Durch die Einführung des § 74a im Luftfahrtgesetz können Rettungshubschrauber nun auch außerhalb der regulären Betriebszeiten starten und landen. Dies ermöglicht eine schnellere und flexiblere Reaktion auf medizinische Notfälle rund um die Uhr.

Personenbeförderung (Busse, Pkw, Schiff) 

Valorisierung der ÖGK-Tarife 

Gefordert: Valorisierung der Tarife ÖGK

Erreicht: Tarife wurden ab 1.1.2025 um 3,5 % erhöht. 

Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung

Gefordert: Administrationsvereinfachungen im Bereich der Abrechnungen

Erreicht: Die SV-Träger haben sich entschlossen, im Bereich der Abrechnung einen weiteren Schritt zur Digitalisierung zu setzen. Bei Abrechnungen mit Fahrten seit 1.1.2025 ist die Übermittlung der Papierunterlagen zur Krankenbeförderung (ärztlicher Transportauftrag, Behandlungsbestätigung, Abrechnungsdeckblatt etc.) nicht mehr erforderlich. Die elektronische Abrechnung alleine ist ausreichend. Die Unterlagen sind sieben Jahre im Unternehmen aufzubewahren und im Anlassfall auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Abwicklung von Selbstbehalte seit 1.7.2025 durch die ÖGK selbst

Gefordert: Einhebung der ÖGK-Selbstbehalte für Krankenbeförderungen ab 1.7.2025: Administrative Abwicklung von Selbstbehalten muss  durch die ÖGK erfolgen

Erreicht: Die ÖGK ist unseren Argumenten gefolgt und hat beschlossen, die Einhebung der ab dem 1.7.2025 geltenden Selbstbehalte selbst zweimal jährlich durchzuführen. Damit hat ÖGK anerkannt, dass wir nicht über die notwendigen Instrumente verfügen, um die Selbstbehalt-Ausnahmen umzusetzen.

Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis seit 1.1.2025 (SVS)

Gefordert: Bundeseinheitliche Regelung für die Krankenbeförderung für SVS-Patienten mit Taxi (ohne sanitätsdienstliche Versorgung)

Erreicht: Seit dem 1.1.2025 wird – nach dem Vorbild des Gesamtvertrags mit der ÖGK – auch die Krankenbeförderung (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) für SVS-Patienten erstmals bundeseinheitlich (außer in Wien) geregelt. Die seit Anfang 2024 laufenden Gespräche wurden erfolgreich abgeschlossen. Damit wird auch für diesen Sozialversicherungsträger der Grundstein für ein qualitätsgesichertes, nachhaltiges und auf ökonomischen Grundsätzen basierendes Krankenbeförderungswesen geschaffen. Wir freuen uns, dass mMit diesem Gesamtvertrag wird ein weiterer wesentlicher Baustein dafür geschaffen wurde, sowohl die Tarife als auch die Abrechnungsmodalitäten der wichtigsten Sozialversicherungsträger zu harmonisieren.

Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis seit 1.7.2025 (für KFA-Wien)

Gefordert: Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mittels Taxi für KFA-versicherte Bedienstete der Stadt Wien (für Fahrten von bzw. nach Wien bzw. in den Bundesländern außer Wien

Erreicht: Seit 1.7.2025 wird – nach dem Vorbild des Gesamtvertrags mit der ÖGK – die  Krankenbeförderung mittels Taxi  (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) für KFA-Versicherte Bediensteten der Stadt Wien erstmals geregelt. Die Vereinbarung gilt für Taxiunternehmen aller Bundesländer (ausgenommen Wien) für alle Fahrten, die nicht Fahrtbeginn und Fahrtende im Bundesland Wien haben. Umfasst sind daher Fahrten in einzelnen Bundesländern (außer Wien) und alle bundeslandüberschreitenden Fahrten, auch jene nach bzw. aus Wien.

Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw

Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen 2025/2026

Gefordert: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre 2025/26

Erreicht: Tarife Schülergelegenheitsverkehr Schuljahr 2025/26 (+ 3,60 %). Trotz der angespannten budgetären Lage, mit der Österreich aktuell und in den kommenden Jahren konfrontiert ist, konnte eine Erhöhung der Tarife für den Schülergelegenheitsverkehr erreicht werden. Das Bundeskanzleramt (BKA) hat einer Anpassung im Ausmaß des Verbraucherpreisindex (VPI) vom Juli 2025 in Höhe von +3,60 % zugestimmt. Zudem wurde seitens des BKA zugesichert, die ergebnisoffene Diskussion über strukturelle Verbesserungen im Jahr 2026 fortzuführen.

Autobusse und Reisebusse

Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz

Gefordert: Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz von 5 auf 10 Jahre, wie im EU-Recht vorgesehen.

Erreicht: Ein bedeutender Erfolg war die Aufnahme unserer Forderung, die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz (Berechtigung für den grenzüberschreitenden Personenverkehr in der EU) von 5 auf 10 Jahre auszudehnen, in die Novelle des Gelegenheitsverkehrgesetzes.

Eigene Busmautkategorie seit 1.1.2025 erreicht

Gefordert: Seit vielen Jahren fordert die Busbranche eine für eine differenzierte Betrachtung von Bussen im österreichischen Mautsystem. Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass die Mauttarife auf die verkehrspolitische Bedeutung von Bussen keine Rücksicht nehmen.

Erreicht: Seit 1.1.2025 wurde für Busse eine eigene Busmautkategorie geschaffen. Der CO2-Kostenanteil des Mauttarifs wurde um 25 % rabattiert. Da die ASFINAG erst im Laufe des Jahres 2024 alle GO-Boxen für Busse eindeutig mit Hilfe der Busunternehmen identifizieren hat (lt. ASFINAG fahren bis jetzt auch sehr viele LKWs mit GO-Boxen für Busse, da bei diesen die Achsen nicht verstellt werden können), startete die Busmautkategorie erst mit 1.1.2025. Nur GO-Boxen für Busse erhalten den Rabatt. Damit wurde es auch erstmals möglich, das Mautsystem unabhängig von anderen politischen Vorgaben für Busse weiterzuentwickeln. Wir sehen die CO2-Rabattierung jedenfalls erst als Anfang!

EBIN auch für KMUs verfügbar

Gefordert: Anpassung der Ausschreibungsbedingungen von EBIN („Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“) für KMU-Busunternehmen

Erreicht: Bei den ersten Ausschreibungen wurden nur Projekte mit mindestens 3 Bussen gefördert. Diese Mindestprojektgröße wurde ersatzlos gestrichen. Die Einreichung ist bereits ab einem Bus möglich.

Definition „Linienstrecke“ durch EuGH

Gefordert: Klarstellung zur Auslegung des Begriffs „Linienstrecke“ durch EuGH

Erreicht: Der EuGH hat nicht nur den Begriff „50 km Linienstrecke“ eindeutig definiert („Eine bestimmte, diese Entfernung nicht überschreitende Verkehrsstrecke, die einen Ausgangspunkt mit einem Bestimmungsort verbindet und gegebenenfalls zuvor festgelegte Zwischenhalte zum Aufnehmen und Absetzen von Fahrgästen bedient“), sondern auch die Frage, welches Recht bei gemischten Verkehren (LV- über und unter 50km) anzuwenden ist beantwortet (Eine gemischte Nutzung (also wenn LV über und unter 50km durchgeführt werden) führt nicht dazu, dass die VO 561/2006 für den gesamten LV des Unternehmens gilt. Diese VO gilt nur, wenn diese Strecken mehr als 50 km betragen.

Projekt Elektrifizierung von Reisebussen in Österreich

Gefordert: Systematische Aufarbeitung des Elektrifizierungspotenzials von Reisebussen in Österreich

Erreicht: Es wurde die Erstellung der vom Klima- und Energiefonds beauftragten Projektstudie unterstützt. Ziel dieser Studie war es, die Elektrifizierung der österreichischen Reisebusflotte voranzutreiben und die dafür notwendigen Grundlagen zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds, dem Umweltbundesamt (Projektleitung) sowie der HERRY Consult GmbH. Das Ergebnis liegt nun vor – darunter ein praxisorientierter Leitfaden für Reisebusbetreiber, der zentrale Hinweise und Empfehlungen für den Umstieg auf elektrische Antriebe enthält.

Schifffahrt

Novellierung des SchiffG: Neue Definition Werkverkehr, 

Gefordert: Definition Werkverkehr

Erreicht: Im Schifffahrtsgesetz wurde eine Klarstellung und Präzisierung des Begriffes „Werkverkehr“ erreicht, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Novellierung des SchiffG: Klarstellung für „Bunkerdienste 

Gefordert: Klarstellung für „Bunkerdienste“

Erreicht: Bei den Konzessionsarten wurde Rechtsklarheit betreffend der erforderlichen Konzession für Bunkerdienste geschaffen. Bunkerbetriebe transportieren und handhaben in erheblichem Umfang Gefahrgut, es ist daher wichtig, dass sie klaren Regelungen unterliegen.

Novellierung des SchiffG: Erweiterung der Bildungseinrichtung/Prüfungsorgan um das WIFI 

Gefordert: WIFI als Bildungseinrichtung/Prüfungsorgan für Ausbildungsprogramme im Schifffahrtsgesetz verankern

Erreicht: Die bereits zugelassenen Bildungungseinrichtungen wurden um das WIFI erweitert. Zusätzlich zu den Berufsschulen wurden auch anderen Bildungseinrichtungen die Möglichkeit eingeräumt, die Prüfung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausstellung des Unionsbefähigungszeugnisses für Matrosen abzunehmen.

Schienenbahnen

Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle

Gefordert: Konkretisierungen zum Stand der Technik

Erreicht: Der Nachweis des Standes der Technik wird aufgrund des neuen Gesetzestextes jedenfalls dann als erwiesen angesehen werden, wenn im Zuge eines Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen wird. Unter den anerkannten Regeln der Technik sind die in Frage kommenden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) bzw. die in diesen angeführten europäischen Normen zu verstehen sowie – falls keine TSI Anwendung finden – die nationalen Vorschriften und harmonisierten europäischen Normen.

Gefordert: Beseitigung der EU-widrigen Bestimmungen zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung durch die Behörde

Erreicht: Entfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung für solche Eisenbahnunternehmen, die ein dem EisbG entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt haben.

Gefordert: Maßnahmen betr. Versorgungssicherheit Europas, Auslastung der Schieneninfrastruktur und Erreichung der EU-Klimaziele, insb. im Hinblick auf die bereits angekündigten mehrmonatigen Streckensperren in Deutschland 2026 und 2027

Erreicht: Einführung eines Kapazitätsmodells: Dies ermöglicht Kontrollbehörden, Konflikte zwischen Bestellungen so zu lösen, dass Kapazitäten möglichst effektiv genutzt werden können. Zum einen soll im Fall einer hohen Auslastung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, die sich etwa aufgrund von Streckensperren im Ausland ergeben kann, schneller und gezielter gehandelt werden können und zum anderen der integrale Taktfahrplan abgesichert werden, insb. im Hinblick auf Seitenstrecken.

Gefordert: Rechtssicherheit, dass für den Betrieb auf Anschlussbahnen genehmigte Triebfahrzeuge keine weitere Genehmigung für deren Betrieb auf der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens bis zur und von der Stelle für notwendig ist, an der Güterwagen vom Anschlussbahnunternehmen übergeben bzw. übernommen werden.

Erreicht: Rechtsverbindliche Klarstellung (§ 32 Abs 3 EisbG), dass detaillierte vertragliche Regelungen zwischen den betroffenen Eisenbahnunternehmen für den Zugang des Anschlussbahnunternehmens auf die anschlussgebende Eisenbahn ausreichend sind und es keiner weiteren Genehmigung bedarf. Dies vor allem auch im Hinblick auf die dem anschlussgebenden Eisenbahnunternehmen obliegenden Verpflichtungen nach § 19 Abs. 1 und 2 EisbG. Diese vertraglichen Regelungen stellen unter anderem sicher, dass vor dem ersten Einsatz des Anschlussbahn-Triebfahrzeuges dessen Verträglichkeit mit der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens geprüft und dokumentiert wird und sie legen auch fest, wie und in welchen Eisenbahnbereichen des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens das Anschlussbahn-Triebfahrzeug betrieben werden darf.

Gefordert: Einrichtung eines Anschlussbahnverzeichnisses

Erreicht: Mit der EisbG-Novelle erfolgt der Startschuss für ein Verzeichnis für Anschlussbahnen, das einen besseren Überblick über bereits bestehende Angebote ermöglichen und die gemeinsame Nutzung von Anschlussbahnen durch mehrere Unternehmen begünstigen soll.

Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen

Gefordert: Ausarbeitung einheitlicher Muster-Regelwerke für Eisenbahnen und Reduzierung des Aufwandes für die Mitgliedsunternehmen

Erreicht: In Experten-Arbeitsgruppen des Fachverbandes werden Muster-Branchen-Regelwerke erstellt. Diese dienen als Mustervorlage und können von den Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Homepage des Fachverbandes heruntergeladen und − an die jeweiligen Bedürfnisse adaptiert − verwendet werden. 

Folgende Muster-Regelwerke sind derzeit verfügbar: BR-RW 31, BR-RW 16, BR-RW M26, BR-RW Fahrdienst am Zug, Dateien zur Erläuterung und Zuordnung der Elektrobetriebsvorschrift EL 52.

Eisenbahnbetriebliche Muster-Unterlagen

Gefordert: Erstellung und Aktualisierung von Muster-Regelbüchern für Berufsgruppen mit sicherheitskritischen Aufgaben bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und Erstellung einer einheitlichen Muster-Anweisung „Vermittlung der Zustimmung an den Zugbegleiter auf ETCS-Strecken ohne ortsfeste Lichtsignale“.

Erreicht: Download-Möglichkeit der Muster-Regelbücher sowie der Muster-Anweisung über www.schienenbahnen.at.

Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr

Gefordert: Kein Gold Plating bei der Anpassung der nationalen Regelungen aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

Erreicht:

  • Weitergeltung der Ausnahmebestimmungen für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr (im Sinne der Verordnung (EU) 2021/782)
  • befristete Ausnahme für die Pflicht zur Weitergabe von Echtzeitdaten
  • keine Entschädigungspflicht in Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, Kabeldiebstahl, Sabotage u.ä.
  • erfolgreich abgewehrt! - Parteistellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Verwaltungsstrafverfahren konnte verhindert werden.

Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen

Gefordert: Sicherstellung der notwendigen Mittel für die dringend notwendigen Investitionen der Privatbahn-Infrastrukturen; gleiche Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung für bundeseigene Unternehmen und regionale Privatbahnen.

Erreicht: Es gab eine Einigung über die MIP-Mittel des Bundes. Die Investitionsmittel für die regionalen Privatbahninfrastrukturen konnten vervierfacht werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 stellt der Bund rund 800 Mio. Euro zur Verfügung, die von den Bundesländern verdoppelt werden.

Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Mangelberufsliste

Gefordert: Aufnahme von eisenbahnspezifischen Berufen in die Liste der Mangelberufe.

Erreicht: Bereits mit dem BGBl. II/439/2023 (Fachkräfte-VO 2024)  wurden eisenbahnspezifische Berufe in die Mangelberufsliste aufgenommen. Dazu gehören bspw. Triebfahrzeugführer:innen, Zugführer:innen, Zugschaffner:innen, Gleisbauer:innen sowie Bahnberufe anderer Art. Diese finden sich auch in der Fachkräfte-VO 2025 wieder.

Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“

Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr

Erreicht: Gegenstand der Förderung „Schienengüterverkehr 2023–2027“ ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Förderung von Anschlussbahnen

Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Erreicht: Im Zeitraum 2023 bis 2027 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nichtdiskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden. Die jährlichen möglichen Förderungen werden auf 13 Mio. Euro aufgestockt.

Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene

Gefordert: Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Einzelwagenverkehrs.

Erreicht: Niederösterreich stellt bis 2026 insgesamt 2 Mio. Eurofür den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr zur Verfügung. Der Zuschuss für die Unternehmen beträgt 200 Euro je transportiertem Einzelwagen und die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 Euro oder 125 Einzelwägen pro Firma und Förderperiode gedeckelt. Der erste Förderaufruf startet am 1.3.2023.

Tirol führt die Förderaktion zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene fort. Die Förderung beträgt 200 Euro pro zusätzlichem Einzelwagen im Vergleich zum Vorjahr, mit einem maximalen Förderbetrag von 15.000 Euro pro Fördernehmer:in. Gefördert werden Transporte zwischen 1.1.2025 und 31.12.2025.

Ausnahmeregelung iZm der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen

Gefordert: Umsetzung der von der EU vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit bei der Ausrüstung von Sonderfahrzeugen

Erreicht: Schaffung einer Ausnahmemöglichkeit zur Ausrüstungsverpflichtung von Sonderfahrzeugen (inkl. Zweiwegefahrzeugen) gemäß DVO (EU) 2023/1695 (TSI ZZS) Pkt. 7.4.3.2.

Seilbahnen

Verbesserungen und Klarstellungen bei der Seilbahn-Generalrevisionsverordnung

Gefordert: Praxigerechte Einschleifregelungen für Generalrevisionsfristen.

Erreicht: Praxisgerechte Übergangsbestimmungen, die sich am Alter der Seilbahnen orientieren. 

Straßengüterverkehr

Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz

Gefordert: Ausdehnung der Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz von 5 auf 10 Jahre, wie im EU-Recht vorgesehen.

Erreicht: Ein bedeutender Erfolg war die Aufnahme unserer Forderung, die Gültigkeitsdauer der Gemeinschaftslizenz (Berechtigung für den grenzüberschreitenden Güterfernverkehr in der EU) von 5 auf 10 Jahre auszudehnen, in die Novelle des Güterbeförderungsgesetzes..

Benachrichtigungsfunktion für Unternehmer über Risikoeinstufungsänderung

Gefordert: Möglichkeit für Unternehmer ihre Risikoeinstufung kostenlos und unbürokratisch abrufen zu können und über Änderungen.

Erreicht: Neben der Möglichkeit online über das Unternehmensservice Portal den Status der Risikoeinstufung abzufragen, werden Unternehmen nun auch automatisiert per E-Mail über eine Änderung ihrer Risikoeinstufung verständigt.

Aus für NoVA auf Kleintransporter

Gefordert: Abschaffung der NoVA auf Kfz zur Güterbeförderung mit einer zulässigen  Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1).

Erreicht: Seit dem 1.7.2025 ist die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für alle leichten Nutzfahrzeuge (N1) weggefallen.

L17-Modell für Lkw-Lenker:innen

Gefordert: Als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Lenker:innenmangels haben wir uns intensiv in Brüssel darum bemüht, das in Österreich so erfolgreiche L17-Modell bei Pkw auch auf den Lkw-Bereich (C-Führerschein) auszudehnen, damit junge Menschen bereits ab 17 Jahren nach dem Konzept des „begleitenden Fahrens“ mit dem Fahren von Lkw beginnen können.

Erreicht: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ermöglicht – wenn die Mitgliedstaaten dies umsetzen – Jugendlichen ab 17 Jahren den Erwerb eines Führerscheins für das begleitete Lenken von Lkw und setzt damit eine wichtige Forderung der österreichischen Verkehrswirtschaft um.

Tankstellen und Servicestationen

Imagekampagne Serviceunternehmen

Gefordert: Das Image der Serviceunternehmen soll in der breiten Öffentlichkeit gesteigert werden und der Nachhaltigkeitsaspekt soll stärker hervorgehoben werden. Weiters sollen Kundenservice, Werterhaltung und weiterführende Informationen transportiert werden. Mit der Kampagne sollen diverse gesellschaftliche Gruppen erreicht werden.

Erreicht: Die im letzten Jahr gestartete Imagekampagne für Serviceunternehmen wird auch 2025 fortgesetzt. Im Fokus stehen einerseits Waschanlagen, aber auch Autoaufbereiter sollen vermehrt in den Vordergrund gerückt werden. Die aktuelle Kampagne setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: einem Radiospot, einem Video-Clip und Plakaten. In Zusammenarbeit mit der Agentur Bacon & Bolt GmbH wurde ein Video in einer Waschanlage gedreht, welches auf lustige Weise und mit einem Augenzwinkern die Qualität, aber auch die Sanftheit und Milde der Waschanlagen zum Inhalt hat – der Claim der gesamten Kampagne lautet „Saubere Sache.“ Dieses Video hat diverse Social-Media-Kanäle (Instagram, YouTube und Facebook) erobert.

Stand: 05.01.2026