Vorsicht bei unerbetenen Anrufen der Firma Firmendienstsuche
Nicht unterschreiben und nichts einzahlen
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Ein Mitglied wurde von der Firma Firmendienstsuche unerbeten, ohne vorherige Zustimmung, telefonisch kontaktiert. Allein das stellt eine Übertretung des § 174 österr. Telekommunikationsgesetzes dar. Zudem ist diese Vorgehensweise unlauter im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. In diesem Telefonat wurde wahrheitswidrig behauptet, dass bereits ein Vertrag mit dem betroffenen Unternehmen bestehe, dessen Verlängerung nun anstehe. Durch diese Unwahrheit wurde das betroffene Unternehmen verleitet, die übermittelte Aussendung samt Rechnung zu unterfertigen. Daher wurde irrtümlich dem „Vertragsangebot“ von Firmendienstsuche zugestimmt. Da der Irrtum von Firmendienstsuche arglistig verursacht und für den Vertragsabschluss wesentlich war, wurde der "Vertrag" – soweit überhaupt einer zustande gekommen ist, was umfassend bestritten wird – wegen Irrtums und Arglist zur Gänze angefochten.
Unabhängig davon ist zur Übermittlung des Schreibens samt Rechnung von Firmendienstsuche festzuhalten, dass diese Art der Geschäftsanbahnung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Österreich verboten ist.
Die gesetzliche Bestimmung lautet wie folgt:
§ 28a. UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb):
(1) Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.
Somit ist auch jegliche Fruchtziehung daraus nach ständiger Rechtsprechung verboten.
Muster des Schreibens samt Rechnung:
Wenn Sie Anrufe oder ein Schreiben samt Rechnung der Firma Firmendienstsuche erhalten – unterschreiben Sie nicht und zahlen Sie bitte nichts ein.
Stand: 20.09.2023