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Ursprungszeugnis – Ordner mit Beschriftung, Paragraf und Waage – Recht, Gesetz, Anwalt
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Im Detail: Beantragung von Ursprungszeugnissen

Alle Informationen zur Beantragung von nichtpräferenziellen Ursprungszeugnissen

Lesedauer: 4 Minuten

27.08.2026


Formulare für die Antragstellung

Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgestellt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.  

Folgende Formulare benötigen Sie:  

  • A 51 Laser (= rosa): Set, bestehend aus einem Antrag und einem Original. Diese Sets sind mit einer einzigartigen L-Nummer versehen und müssen immer gemeinsam verwendet werden  
  • A 51 K-Laser (= gelb): Durchschrift. Diese Formulare verfügen über keine einzigartige Nummer. Im vorgesehenen Feld ist daher die L-Nummer des Originals manuell einzutragen.  

Hinweis
Alle Formulare sind elektronisch auszufüllen. Im Downloadbereich stellen wir Ihnen eine Druckvorlage und eine beispielhafte Anleitung zur Verfügung. Speichern Sie sich die Vorlage bitte als PDF ab und bearbeiten Sie diese anschließend in einem Programm, das mit PDF-Formularen umgehen kann. Beachten Sie, dass der ausschließliche Druck von Formularinhalten nicht von jedem Drucker unterstützt wird. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bitte bei Ihrer IT bzw. beim IT-Dienstleister Ihres Vertrauens. Alternativ erstellen Sie sich bitte eine eigene Vorlage.

Wichtige Hinweise

Die folgenden Hinweise sollen Sie beim Umgang und beim Ausfüllen der Formulare unterstützen.  

  • Für jedes Ursprungszeugnis benötigen Sie einen eigenen Satz Dokumente (= Antrag, Original und bei Bedarf Durchschriften).   
  • Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die aktuellen Ausgaberichtlinien des BMF für nicht-präferenzielle Ursprungszeugnisse!  
  • In unseren Ausfüllhinweisen für UZ finden Sie zusätzliche wichtige Anmerkungen, die Ihnen ein besseres Verständnis über die geforderten Angaben vermitteln - bitte beachten Sie auch diese Anmerkungen!
  • Im Downloadbereich haben wir Ihnen eine UZ-Ausfüllhilfe bereitgestellt, damit Sie die wichtigsten Infos jederzeit schnell zur Hand haben. 

Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir, wenn sich das UZ auf Handelsware bezieht, die Sie zukaufen:

  • Antrag plus Original
  • Ggf. benötigte Durchschriften
  • Ihre Exportrechnung (= Ausgangsrechnung). Wünschen Sie eine Bestätigung Ihrer Exportrechnung, legen Sie bitte eine zusätzliche Kopie für unsere Unterlagen bei.
  • Einen geeigneten Nachweis über den Bezug der in Ihrer Exportrechnung angeführten Waren (z.B. Eingangsrechnung Ihres Lieferanten).
  • Einen geeigneten Nachweis des Ursprungs der Waren, für die das Ursprungszeugnis ausgestellt werden soll (siehe „Punkt IX. Erforderliche Nachweise“ der Ausgaberichtlinien).

Folgende Unterlagen benötigen wir, wenn sich das UZ auf Ware bezieht, die Sie in Ihrem eigenen Betrieb in Österreich herstellen:

  • Antrag plus Original
  • Ggf. benötigte Durchschriften
  • Ihre Exportrechnung (= Ausgangsrechnung). Wünschen Sie eine Bestätigung Ihrer Exportrechnung, legen Sie bitte eine zusätzliche Kopie für unsere Unterlagen bei.
  • Eine Stellungnahme, aus welcher die Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs Österreich im Sinne der Ausgaberichtlinien (ab Seite 6, Abschnitt II.) eindeutig nachvollziehbar ist. Die Unterzeichnung darf nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Bitte achten Sie darauf, bei der Unterzeichnung auch den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift anzugeben. Ihre Stellungnahme muss mindestens die folgenden 5 Fragen beantworten – und einen Bezug zum eingereichten Antrag enthalten (= die L-Nummer des Antrags):
    1. An welchem österreichischen Standort wird die im UZ angeführte Ware produziert? (= genaue Standortanschrift)
    2. Wie wird die im UZ angeführte Ware produziert? (= kurze zusammenfassende Beschreibung des Herstellungsprozesses)
    3. Sind zur Herstellung der im UZ angeführten Waren spezielle Maschinen/Geräte/Werkzeuge am Produktionsstandort erforderlich? Welche sind das? Leisten diese einen Beitrag zu den wesentlichen Eigenschaften oder charakteristischen Merkmalen der erzeugten Waren?  
    4. Sind zur Bedienung der Maschinen/Geräte/Werkzeuge bestimmte Fachkenntnisse erforderlich?
    5. Geht die Produktion der im UZ angeführten Waren über eine einfache Minimalbehandlung hinaus (= z.B. das reine Verpacken oder Umetikettieren von Waren)?

Abwicklung

  1. Sie geben Ihr Unterlagen bei den Portieren in unserem Haus ab.  
  2. Die Bearbeitung und Bestätigung erfolgt in unserem UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens.  
  3. Sie holen die bestätigten Dokumente bei den Portieren in unserem Haus ab. 

Gebühren

  • Ursprungszeugnis: € 15,00  
  • Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je € 10,00  
  • Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je € 10,00  
  • Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar. 

Informationen zur elektronischen Einreichung

Anträge auf Ursprungszeugnisse können auch papierlos in elektronischer Form eingereicht werden. Dieses erspart den Weg zu uns, um die Unterlagen zu bringen bzw. wieder abzuholen.  

Um Ursprungszeugnisse elektronisch einreichen zu können, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem UZ-Büro und einer Registrierung für unsere eUZ-App. Wie die Registrierung funktioniert und alle weiteren Informationen zum eUZ finden Sie unter Elektronische Ursprungszeugnisse im Detail

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