Im Detail: Elektronische Ursprungszeugnisse
Alle Informationen zur elektronischen Ursprungszeugnissen (= eUZ) und wie man diese beantragt
Lesedauer: 3 Minuten
Registrierung für die Nutzung der eUZ-Funktion
Um Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen zu können, muss sich Ihr Unternehmen im ersten Schritt für diese Funktion registrieren.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Ihr Unternehmen muss in den letzten 6 Monaten mindestens 5 Papier-UZ fehlerfrei beantragt und ausgestellt bekommen haben. Es muss absehbar sein, dass Sie regelmäßig eine nennenswerte Anzahl von eUZ benötigen werden.
- Ihr Unternehmen muss im Firmenbuch eingetragen sein. Dies gilt auch für Einzelunternehmer.
- Ihr Unternehmen schließt mit uns eine UZ-Vereinbarung ab. Die Unterzeichnung der UZ-Vereinbarung darf nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Bitte achten Sie darauf, bei der Unterzeichnung auch den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift anzugeben. Die Vereinbarung gilt immer für ein Kalenderjahr und wird jährlich verlängert.
- Sie geben uns zwei E-Mailadressen bekannt:
- Eine Backup-E-Mailadresse. An diese werden alle E-Mails, welche unsere eUZ-App versendet, zusätzlich gesendet. Dadurch soll der Zugriff darauf auch im Fall von Abwesenheit der antragstellenden Personen möglich sein. Daher bitte keine persönliche E-Mailadresse angeben.
- Eine E-Mailadresse für den elektronischen Rechnungsversand. Diese E-Mailadresse wird unsererseits sowohl für Rechnungen als auch für evtl. Mahnschreiben (inkl. der angemahnten Gebührennoten) verwendet. Daher sollte diese E-Mailadresse mehrere PDF-Anlagen verarbeiten können.
- Eine Backup-E-Mailadresse. An diese werden alle E-Mails, welche unsere eUZ-App versendet, zusätzlich gesendet. Dadurch soll der Zugriff darauf auch im Fall von Abwesenheit der antragstellenden Personen möglich sein. Daher bitte keine persönliche E-Mailadresse angeben.
- Ihr Unternehmen muss einem WKO-Benutzerkonto zugeordnet sein. Ggf. müssen Sie diese Zuordnung erst vornehmen lassen. Bei allgemeinen Fragen/Problemen zum WKO-Benutzerkonto wenden Sie sich bitte an die WKO-Serviceline. Bei Fragen zur Zuordnung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement.
Berechtigung von Benutzern für die eUZ-App
Nachdem wir Ihr Unternehmen für die eUZ-Funktion freigeschaltet haben, können Mitarbeitende für die Nutzung der eUZ-App durch Sie berechtigt werden. Diese können sich dann mit ihren eigenen Zugangsdaten in der eUZ-App anmelden und eUZ beantragen.
Abwicklung und Bestätigung
Nachfolgend ein kurzer Überblick über den Ablauf nach der Beantragung eines eUZ. In beiden Fällen erhalten Sie eine vom System generierte automatische E-Mail mit dem Ergebnis. Im Fall einer Ablehnung wird Ihnen auch der Ablehnungsgrund dafür genannt.
- Der Antrag wird vom UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens geprüft:
- Prüfung positiv: der Antrag wird bestätigt.
- Prüfung negativ: der Antrag kann nachbearbeitet werden oder wird abgelehnt.
- Bestätigte eUZ und Dokumente sind mit einer digitalen Signatur versehen und können in der eUZ-App als PDF einmalig heruntergeladen werden.
Ausdruck und Verwendung
Elektronische, digital signierte, Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgedruckt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.
Folgende Formulare benötigen Sie:
- A 51 eUZ (= rosa)
- A 51 K-eUZ (= gelb): Durchschrift
Gebühren
- elektronisches Ursprungszeugnis: 15,00 Euro
- Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je 10,00 Euro
- Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je 10,00 Euro
- Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.