Im Detail: Elektronische Ursprungszeugnisse
Alle Informationen zur elektronischen Ursprungszeugnissen (= eUZ) und wie man diese beantragt
Lesedauer: 2 Minuten
Registrierung für die Nutzung der eUZ-Funktion
Um Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen zu können, muss sich Ihr Unternehmen im ersten Schritt für diese Funktion registrieren.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Ihr Unternehmen muss in den letzten 6 Monaten mindestens 5 Papier-UZ fehlerfrei beantragt und ausgestellt bekommen haben. Es muss absehbar sein, dass Sie regelmäßig eine nennenswerte Anzahl von eUZ benötigen werden.
- Ihr Unternehmen muss im Firmenbuch eingetragen sein. Dies gilt auch für Einzelunternehmer.
- Ihr Unternehmen schließt mit uns eine UZ-Vereinbarung ab. Die Unterzeichnung der UZ-Vereinbarung darf nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Bitte achten Sie darauf, bei der Unterzeichnung auch den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift anzugeben. Die Vereinbarung gilt immer für ein Kalenderjahr und wird jährlich verlängert.
- Sie geben uns zwei E-Mailadressen bekannt:
- Eine Backup-E-Mailadresse. An diese werden alle E-Mails, welche unsere eUZ-App versendet, zusätzlich gesendet. Dadurch soll der Zugriff darauf auch im Fall von Abwesenheit der antragstellenden Personen möglich sein. Daher bitte keine persönliche E-Mailadresse angeben.
- Eine E-Mailadresse für den elektronischen Rechnungsversand. Diese E-Mailadresse wird unsererseits sowohl für Rechnungen als auch für evtl. Mahnschreiben (inkl. der angemahnten Gebührennoten) verwendet. Daher sollte diese E-Mailadresse mehrere PDF-Anlagen verarbeiten können.
- Eine Backup-E-Mailadresse. An diese werden alle E-Mails, welche unsere eUZ-App versendet, zusätzlich gesendet. Dadurch soll der Zugriff darauf auch im Fall von Abwesenheit der antragstellenden Personen möglich sein. Daher bitte keine persönliche E-Mailadresse angeben.
- Ihr Unternehmen muss einem WKO-Benutzerkonto zugeordnet sein. Ggf. müssen Sie diese Zuordnung erst vornehmen lassen. Bei allgemeinen Fragen/Problemen zum WKO-Benutzerkonto wenden Sie sich bitte an die WKO-Serviceline. Bei Fragen zur Zuordnung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement.
Berechtigung von Benutzern für die eUZ-App
Nachdem wir Ihr Unternehmen für die eUZ-Funktion freigeschaltet haben, können Mitarbeitende für die Nutzung der eUZ-App durch Sie berechtigt werden. Diese können sich dann mit ihren eigenen Zugangsdaten in der eUZ-App anmelden und eUZ beantragen.
Abwicklung und Bestätigung
Nachfolgend ein kurzer Überblick über den Ablauf nach der Beantragung eines eUZ. In beiden Fällen erhalten Sie eine vom System generierte automatische E-Mail mit dem Ergebnis. Im Fall einer Ablehnung wird Ihnen auch der Ablehnungsgrund dafür genannt.
- Der Antrag wird vom UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens geprüft:
- Prüfung positiv: der Antrag wird bestätigt.
- Prüfung negativ: der Antrag kann nachbearbeitet werden oder wird abgelehnt.
- Bestätigte eUZ und Dokumente sind mit einer digitalen Signatur versehen und können in der eUZ-App als PDF einmalig heruntergeladen werden. Diese PDFs dürfen nicht weitergegeben werden − dafür sind Papierausdrucke zu erstellen.
Ausdruck und Verwendung
Elektronische, digital signierte, Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgedruckt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.
Folgende Formulare benötigen Sie:
- A 51 eUZ (= rosa)
- A 51 K-eUZ (= gelb): Durchschrift
Gebühren
- elektronisches Ursprungszeugnis: 15,00 Euro
- Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je 10,00 Euro
- Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je 10,00 Euro
- Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.