Ursprungszeugnis – Ordner mit Beschriftung, Paragraf und Waage – Recht, Gesetz, Anwalt
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Im Detail: Elektronische Ursprungszeugnisse

Alle Informationen zur elektronischen Ursprungszeugnissen (= eUZ) und wie man diese beantragt

Lesedauer: 2 Minuten

01.04.2025

Registrierung für die Nutzung der eUZ-Funktion  

Um Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen zu können, muss sich Ihr Unternehmen im ersten Schritt für diese Funktion registrieren.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:  

  1. Ihr Unternehmen muss in der Vergangenheit zumindest 5 Papier-UZ von der Wirtschaftskammer Wien ausgestellt bekommen haben.
  2. Ihr Unternehmen muss im Firmenbuch eingetragen sein. Dies gilt auch für Einzelunternehmer.
  3. Ihr Unternehmen schließt mit uns eine UZ-Vereinbarung ab. Die UZ-Vereinbarung muss firmenbuchmäßig unterfertigt werden. Firmenbuchmäßig bedeutet, dass nur im Firmenbuch eingetragene und hierzu berechtigte Personen in der dort angegebenen Kombination unterschreiben dürfen. Die Vereinbarung gilt immer für ein Kalenderjahr und wird jährlich verlängert.
  4. Sie geben uns zwei E-Mailadressen bekannt: 
    • Eine allgemeine E-Mailadresse für den Erhalt von Benachrichtigungen der eUZ-App (z.B. Bestätigungen, Ablehnungen…). Alle Benachrichtigungen werden zusätzlich auch an die persönliche E-Mailadresse des Antragstellers versendet.
    • Eine E-Mailadresse für den Erhalt der digitalen PDF-Rechnungen. Diese E-Mailadresse wird unsererseits sowohl für Rechnungen als auch für evtl. Mahnschreiben (inkl. der angemahnten Gebührennoten) verwendet. Daher sollte diese mehrere PDF-Anlagen verarbeiten können.
  5. Ihr Unternehmen muss einem WKO-Benutzerkonto zugeordnet sein. Ggf. müssen Sie diese Zuordnung erst vornehmen lassen. Bei allgemeinen Fragen/Problemen zum WKO-Benutzerkonto wenden Sie sich bitte an die WKO-Serviceline. Bei Fragen zur Zuordnung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement

Berechtigung von Benutzern für die eUZ-App  

Nachdem wir Ihr Unternehmen für die eUZ-Funktion freigeschaltet haben, können Mitarbeitende für die Nutzung der eUZ-App durch Sie berechtigt werden. Diese können sich dann mit ihren eigenen Zugangsdaten in der eUZ-App anmelden und eUZ beantragen. 

Abwicklung und Bestätigung  

Nachfolgend ein kurzer Überblick über den Ablauf nach der Beantragung eines eUZ. In beiden Fällen erhalten Sie eine vom System generierte automatische E-Mail mit dem Ergebnis. Im Fall einer Ablehnung wird Ihnen auch der Ablehnungsgrund dafür genannt. 

  • Der Antrag wird vom UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens geprüft: 
    • Prüfung positiv: der Antrag wird bestätigt. 
    • Prüfung negativ: der Antrag kann nachbearbeitet werden oder wird abgelehnt.
  • Bestätigte eUZ und Dokumente sind mit einer digitalen Signatur versehen und können in der eUZ-App als PDF einmalig heruntergeladen werden. Diese PDFs dürfen nicht weitergegeben werden − dafür sind Papierausdrucke zu erstellen.   

Ausdruck und Verwendung  

Elektronische, digital signierte, Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgedruckt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.  

Folgende Formulare benötigen Sie:  

Gebühren  

  • elektronisches Ursprungszeugnis: 15,00 Euro
  • Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je 10,00 Euro  
  • Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je 10,00 Euro
  • Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.