Im Detail: Beantragung von Carnets ATA
Alle Informationen zur Beantragung von Carnet ATA
Lesedauer: 12 Minuten
1. Zuordnung zu einem WKO-Benutzerkonto (nur für Unternehmen erforderlich)
Damit Ihr Unternehmen Carnets ATA beantragen kann, ist die Zuordnung Ihres Unternehmens zu einem WKO-Benutzerkonto erforderlich.
Die Person, der Ihr Unternehmen zugeordnet wurde, kann anschließend Berechtigungen vergeben – u.a. auch für die WKO-Antrags-Website. Erst wenn Sie eine solche Berechtigung erhalten haben, können Sie sich auf der WKO-Antrags-Website registrieren. Dieser Vorgang ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Sollten Sie nicht wissen, welchem WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet ist oder Probleme bei der Zuordnung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement.
2. Registrierung auf der WKO-Antrags-Website
- Stellen Sie sicher, dass Sie über ein verifiziertes WKO-Benutzerkonto verfügen.
- Melden Sie sich von allen Diensten der WKO/WKW ab bzw. loggen Sie sich aus.
- Löschen Sie den Browsercache und die Cookies Ihres Browsers!
- Schließen Sie Ihren Browser und öffnen sie ihn erneut.
- Gehen Sie auf die folgende Website: https://carnet.wko.at!
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem WKO-Benutzerkonto an!
- Wählen Sie als Bundesland „Wien“!
- Wählen Sie die Art Ihrer Registrierung:
Mitarbeitende eines Unternehmens oder Mitglieder der WK Wien:
- Wählen Sie die untere Rolle Ihres Unternehmens (nicht die obere „persönliche“ Rolle).
- Wird Ihr Unternehmen nicht angezeigt, so wurden Sie noch nicht für die Nutzung der WKO-Antrags-Website freigeschaltet. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Person, deren WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet wurde (= siehe oben)! Als Einzelunternehmer werden Sie u.U. ohne Rollenauswahl sofort eingeloggt, da Sie nur eine einzige Rolle innehaben. Details dazu finden Sie in Ihrem WKO-Benutzerkonto.
- Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an!
Privatpersonen oder Nichtmitglieder der WK Wien:
- Sollten Sie nach einer „Rolle“ gefragt werden, wählen Sie die obere „persönliche Rolle“
- Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an!
Selbstträger (= Dienststellen des Bundes, der Bundesländer, der Gemeinden und inländische öffentlich-rechtliche Körperschaften):
- Registrieren Sie sich als Privatperson/Nichtmitglied. Sollten Sie nach einer „Rolle“ gefragt werden, wählen Sie die obere „persönliche Rolle“.
- Vervollständigen Sie Ihr Profil im oberen Bereich mit Ihren persönlichen Daten.
- Senden Sie uns die folgenden Informationen per E-Mail:
- Den genauen Wortlaut Ihrer Abteilung/Ihres Instituts innerhalb Ihrer Organisation.
- Die genaue Anschrift Ihrer Abteilung/Ihres Instituts.
- Die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) Ihrer Abteilung/Ihres Instituts.
- Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Abteilungs-/Institutsleitung, dass Sie zur Beantragung für Ihre Abteilung/Ihr Institut berechtigt sind (inkl. Datum, Ort, Stempel, Unterschrift und Angabe des Vor- und Nachnamens in Druckschrift).
- Den unteren Bereich Ihres Profils vervollständigen wir nach Erhalt der o.g. InformationenIhre Registrierungsanfrage wird automatisch an unser UZ-Büro weitergeleitet. Wir prüfen diese und informieren Sie über die Aktivierung der Registrierung per E-Mail. Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald Sie unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten, können Sie Carnet ATA beantragen.
3. Wichtige Hinweise
Um ein Carnet ATA zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Reichen Sie Ihren Carnetantrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Reise ein!
- Alle ab dem 01.06.2026 in Österreich neu ausgestellten Carnet ATA werden zolltechnisch ausschließlich in digitaler Form abgewickelt (Eröffnung, EU-Ausfuhr und EU-Wiedereinfuhr). Dieses geschieht unabhängig davon, ob es sich um ein digitales Carnet ATA oder um ein Carnet ATA in Papierform handelt und unabhängig vom Zielland!
- Es ist daher in jedem Fall erforderlich, dass Sie zur Verwendung eines Carnet ATA die ICC Carnet ATA-App für Ihr Smartphone (kostenlos bei Google Play bzw. im Apple App-Store) und/oder die entsprechende ATA Carnet-Desktopvariante für PC/Notebook installieren/nutzen. Wie Sie beide Medien verwenden, entnehmen Sie bitte den Videos und Anleitungen auf unserer Informationsseite bzw. auf der WKO-Antrags-Website.
- WICHTIG: Wir können Sie beim Umgang mit den ICC-Medien nicht unterstützen, da wir keinen Zugriff auf Ihre dort hinterlegten Daten haben. Es ist daher wichtig, dass Sie sich die ICC-Videos anschauen und sich rechtzeitig mit dem Umgang mit diesen Medien vertraut machen!
- Bei Reisen in ein nicht digitales Land (oder bei gemischten Carnet ATA) wird zusätzlich ein Carnet ATA in Papierform ausgestellt. Dieses muss vom EU-Zoll sowohl bei der Eröffnung als auch bei der EU-Ausfuhr gestempelt werden, damit der Carnetinhaber das Papiercarnet im Zielland verwenden kann (WICHTIG: die Verantwortung hierfür obliegt dem Carnetinhaber – also bitte immer kontrollieren!). Im (nicht digitalen) Zielland wird dann die Einfuhr und die Wiederausfuhr am Papiercarnet gestempelt. Die Wiedereinfuhr in die EU wird dann wieder digital abgefertigt.
- Ob Ihr Zielland bereits auf digitale Carnet ATA umgestellt hat, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Länderblatt.
- Ihnen/Ihrem Unternehmen wird eine Wertgrenze (auch „Haftungsrahmen“ genannt) eingeräumt, innerhalb derer wir von Ihnen beantragte Carnet ATA freigeben dürfen:
- Die Höhe dieser Wertgrenze richtet sich nach Ihrem Status (Gesellschaftsform, öffentlich-rechtliche Körperschaft, Nichtkammermitglied, Privatperson, Verein…).
- Die Ihnen eingeräumte Wertgrenze gilt immer für alle offenen Carnet ATA des Unternehmens (nicht nur für die von Ihnen persönlich beantragten).
- Alle Details zur Wertgrenze finden Sie auf unserer Informationsseite.
- Überschreiten Sie Ihre Wertgrenze, so muss der betreffende Carnetantrag zur Genehmigung an unseren Rückversicherer weitergeleitet werden. Dieser benötigt für seine Entscheidung i.d.R. 1-2 Werktage. Als Ergebnis können zusätzliche Sicherheiten vorgeschrieben werden (z.B. eine Bankgarantie oder die Vorlage von Bilanzen).
- Möchten Sie uns im Verlauf der Antragserstellung oder der Gültigkeit des Carnet ATA etwas dazu mitteilen, tun Sie dies bitte ausschließlich über die Nachrichtenfunktion in Punkt 4 Ihres Antrags auf der WKO-Antrags-Website (bitte keine E-Mails außerhalb des Antrags senden).
4. Beantragung eines Carnet ATA
Um ein Carnet ATA zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Gehen Sie auf die WKO-Antrags-Website.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im WKO-Benutzerkonto an.
- Erstellen Sie einen neuen Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten.
- „Verantwortliche Person“ ist immer die Person, über deren WKO-Benutzerkonto der Carnetantrag erstellt wird.
- „Ansprechperson“ ist immer die Person, die evtl. Rückfragen beantworten und evtl. Fehler korrigieren kann. Daher bitte immer eine österreichische Telefonnummer sowie eine gültige E-Mailadresse angeben!
- Als "Vertreter" nennen Sie bitte immer die Person(en), die tatsächlich mit der Ware reisen und diese dem Zoll bei jedem Grenzübertritt präsentieren!
- Vertreter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Tragen Sie in diesem Fall alle geforderten Daten (Name, Vorname, Anschrift) ein.
- Anstelle einer Person oder eines Unternehmens kann auch die Formulierung "any authorized person" oder "any authorized representative" verwendet werden. Lassen Sie in diesem Fall alle Vertreterfelder außer dem Namensfeld leer.
- Die tatsächlichen Vertreter sind mit einer Vollmacht des Antragstellers auszustatten, welche bei jedem Grenzübertritt vorgelegt werden muss (Muster über dem Vertreterfeld). Die Unterzeichnung der Vollmacht darf nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Bitte achten Sie darauf, bei der Unterzeichnung auch den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift anzugeben. Vollmachten sind nur für Sie bzw. Ihre Vertreter bestimmt – bitte laden Sie diese NICHT im Antrag hoch!
- Sie müssen bereits jetzt festlegen, wie viele Reisen Sie in welche Zielländer beantragen möchten und welche Transitländer Sie dabei ggf. durchfahren werden!
- Als Anzahl der Carnetblätter tragen Sie in den ersten 4 Positionen jeweils die Anzahl der mit diesem Carnet ATA geplanten Reisen ein (max. 8 Reisen, Nichtmitglieder max. 4 Reisen.). Hin- und Rückreise zählt als eine Reise. 4 Transitblätter sind Standard und immer mit dabei – sollten Sie mehr als ein Transitland durchreisen, bitte je Transitland „4“ eingeben.
- Verwenden Sie für Ihre Warenliste die Muster-CSV-Datei im Reiter „Dokumente und Support“. Füllen Sie diese aus und laden Sie sie anschließend in Punkt 3 hoch:
- Erfassen Sie Ihre Waren mit einer möglichst genauen Beschreibung inkl. Marke, Modell-/Typenbezeichnung und Seriennummern. Je genauer Sie Ihre Waren beschreiben, desto leichter tut sich der Zoll bei einer Überprüfung.
- Erfassen Sie für jede Position (= Zeile) der Warenliste das Gesamtgewicht. Dies ist eine Pflichtangabe!
- Als Warenwert ist immer der aktuelle Zeitwert (= Handelswert ohne Umsatzsteuer) für die gesamte Position (= Zeile) anzugeben.
- Ursprungsangaben (= verpflichtend für die USA – ansonsten freiwillig) runden Ihre Warenliste ab. Wenn Sie diese angegeben, müssen sie der Wahrheit entsprechen (= nichtpräferenzieller Ursprung des Landes, in dem die Ware produziert wurde).
- Bitte beachten Sie, dass die CSV-Datei keine zusätzlichen Leerzeichen (am Ende der Zellen) enthalten und auch nicht verändert/formatiert werden darf, da ansonsten der Upload nicht funktioniert. Alternativ können Sie die Warenliste auch manuell befüllen.
- Eine ggf. erforderliche Fotodokumentation Ihrer Ware laden Sie bitte in Punkt 3 hoch. Diese wird z.B. bei Schmuck oder Kunstobjekten erforderlich, um die Identifizierung (= Nämlichkeit) zu gewährleisten. Laden Sie In Punkt 3 bitte keine sonstigen Dokumente hoch!
- Laden Sie den "Carnetantrag (Standard)" im Reiter "Dokumente und Support" herunter und füllen diesen mit den identischen Angaben aus, welche Sie zuvor auf der Website erfasst haben!
- Vergleichen Sie die Angaben im PDF-Antrag noch einmal mit jenen auf der Website!
- Lassen Sie den Antrag und die anhängende Verpflichtungserklärung unterfertigen (inkl. Firmenstempel und Vor- und Nachname der zeichnenden Personen in Druckschrift). Die Unterzeichnung darf bei Unternehmen nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind (bei allen übrigen Antragstellern durch die antragstellende Person). Dazu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Digitale Signatur: Diese kann von uns nur anerkannt werden, wenn sie sich auf der Prüfseite der RTR als gültig verifizieren lässt. Bitte testen Sie dies, bevor Sie Ihren Antrag absenden.
- Eigenhändige Unterschrift (= keine Grafikdatei oder Kopie): Für jede zeichnende Person ist eine Ausweiskopie erforderlich (= gültiger Personalausweis oder Reisepass). Scannen Sie das Dokument nach Unterfertigung ein.
- Digitale Signatur: Diese kann von uns nur anerkannt werden, wenn sie sich auf der Prüfseite der RTR als gültig verifizieren lässt. Bitte testen Sie dies, bevor Sie Ihren Antrag absenden.
- Laden Sie Antrag, Verpflichtungserklärung und ggf. die Ausweiskopien auf der Website in Punkt 6 hoch!
- Prüfen Sie alle Daten noch einmal!
- Senden Sie Ihren Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche ab!
- Wir werden über Ihren Antrag informiert, prüfen diesen und bestätigen das Carnet ATA.
- Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.
- Unsere Bearbeitungsdauer hängt individuell vom Einzelfall ab.
- Sobald wir Ihren Antrag bestätigt haben, informieren wir Sie per E-Mail darüber.
5. Ausgabe des Carnets ATA
- ALLE CARNET ATA (= digitale oder in Papierform) sind von Ihnen in die ICC ATA Carnet-App auf Ihrem Smartphone oder in die ATA Carnet-Desktopvariante für PC/Notebook hochzuladen.
- Die erforderlichen Zugangsdaten finden Sie nach Bestätigung des Carnet ATA durch uns in Ihrem Antrag auf der WKO-Antrags-Website).
- Über diese Medien bereiten Sie Ihre Reisen vor und generieren die für den Zoll erforderlichen QR-Codes.
- Eine Anleitung und alle weiteren Details dazu finden Sie in den Videos und Anleitungen auf unserer Informationsseite bzw. auf der WKO-Antrags-Website im Reiter „Dokumente und Support“
- PAPIER-CARNET ATA können Sie im Rahmen unserer Verkehrszeiten bei uns im Haus abholen.
6. Gebühren des Carnets ATA
Für jedes ausgestellte Carnet ATA fällt jeweils eine Versicherungsprämie und eine Carnetgebühr an. Die Höhe berechnet sich nach der Kategorie des Antragstellers, dem Warenwert und der Anzahl der Reisen. Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar. Nachfolgend eine Übersicht der Gebühren:
Übersicht über die Gebühren
| KATEGORIE | VERSICHERUNGSPRÄMIE* | MINIMUM VERS.PRÄMIE | CARNETGEBÜHR |
| WKW-Mitglied | 0,4 % (für 1–4 Reisen) 0,8 % (für 5–8 Reisen) | € 60,-- | € 70,-- |
| Nichtmitglied | 0,9 % | € 90,-- | € 100,-- |
| Architekt | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
| Selbstträger | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
* = vom Warenwert, für Nichtkammermitglieder sind max. 4 Reisen möglich
7. Eröffnung des Carnets ATA
Bevor Sie ein Carnet ATA eröffnen können, muss dieses in der ICC ATA Carnet-App bzw. in der ATA Carnet-Desktopvariante für PC/Notebook vom Carnetinhaber oder von einer bevollmächtigten Person signiert werden. Bei einem Papier-Carnet ist zusätzlich das grüne Deckblatt durch den Carnetinhaber oder eine bevollmächtigte Person im Feld J zu unterfertigen!
Nachdem Sie das Carnet ATA signiert haben, muss das Carnet ATA durch das Zollamt, in dessen Bereich der Carnetinhaber seinen Firmensitz hat, oder in dessen Bereich die Ware zur Ausfuhr verpackt oder verladen wird, eröffnet werden. Ohne Eröffnung durch die Zollverwaltung ist das Carnet ATA für Sie wertlos!
Bei der Eröffnung präsentieren Sie dem Zoll den erforderlichen QR-Code und ggf. das Papier-Carnet ATA und die in der Warenliste erfasste Ware.
Für Wien ist folgende Zollstelle zuständig:
Zollstelle Hafen Wien
Seitenhafenstraße 15, 1020 Wien
Tel. 050 233 561 004
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr
keine Voranmeldung erforderlich
8. Reisen mit dem Carnet ATA
Nachdem Sie das Carnet ATA eröffnet haben, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Hierbei sind einige Punkte zu beachten:
- Stellen Sie sicher, dass der angeführte Vertreter über alle erforderlichen QR-Codes verfügt. Ohne diese ist keine Zollabwicklung möglich.
- Sollten die QR-Codes ausschließlich über die ICC ATA Carnet-App genutzt werden, so ist bei jeder Zollstelle im Reiseverlauf eine aufrechte Internetverbindung erforderlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich die QR-Codes im Vorhinein auszudrucken und/oder in einer Wallet am Smartphone zu speichern.
- Das Carnet ATA besteht aus farblich unterschiedlichen Bereichen.
- Grün: Dies sind die Stammdaten eines Carnet ATA.
- Gelb: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem EU-Zoll für die Ausfuhr und die Wiedereinfuhr. Bei jedem Überschreiten einer EU-Außengrenze fertigt der EU-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnet ATA stempelt dieser in das gelbe Stammblatt und entnimmt sich ein gelbes Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Weiß: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem Zielland-Zoll (= Nicht-EU- bzw. Drittland) für die Einfuhr und die Wiederausfuhr. Bei jedem Überschreiten einer Zielland-Grenze fertigt der Zielland-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnet ATA stempelt dieser in das weiße Stammblatt und entnimmt sich ein weißes Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Blau: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem Zoll im Transitland (= Nicht-EU- bzw. EU-Drittland) für die Durchfahrt. Bei jedem Überschreiten einer Transitland-Grenze fertigt der Transitland-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnet ATA stempelt dieser in das blaue Stammblatt und entnimmt sich ein blaues Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Bei Papier-Carnet ATA befinden sich die Stammblätter vorne direkt hinter den grünen Blättern (diese verbleiben ebenfalls im Carnet ATA). Die Entnahmeblätter folgen im Anschluss.
- Der im Carnet ATA benannte Vertreter muss bei jedem Grenzübertritt kontrollieren und sicherstellen, dass die Abfertigung (wie zuvor beschrieben) erfolgt ist.
- Fehlen am Ende Abfertigungen oder sind diese bei Papier-Carnets an einer falschen Stelle angebracht, so bleibt Ihre Wertgrenze mit dem Warenwert des Carnets ATA belastet – bis zur Klärung oder dem Ende eines möglichen, daraus resultierenden, Zollverfahrens. Dieses kann der Zoll bis zu 12 Monaten nach Ende der Gültigkeit des Carnets ATA geltend machen.
9. Beendigung des Carnets ATA
Wenn Sie Ihre beantragten Reisen durchgeführt haben, das Carnet ATA nicht mehr benötigen, oder spätestens zum Ende seiner Gültigkeit, muss das Carnet beendet werden. Gehen Sie dazu wir folgt vor:
- Digitale Carnet ATA: Senden Sie uns über Punkt 4 in Ihrem Antrag eine entsprechende Nachricht.
- Papier-Carnet ATA oder gemischte Carnet ATA: Prüfen Sie, ob alle erforderlichen Stempel vorliegen und retournieren Sie das Carnet ATA an uns (Abgabe bei unseren Portieren im Haus oder per Post an das UZ-Büro).
- Wir prüfen das Carnet ATA und senden Ihnen eine E-Mail mit der Rückgabebestätigung.