Im Detail: Beantragung von Carnets ATA
Alle Informationen zur Beantragung von Carnet ATA
Lesedauer: 10 Minuten
1. Zuordnung zu einem WKO-Benutzerkonto (nur für Unternehmen erforderlich)
Damit Ihr Unternehmen Carnets ATA beantragen kann, ist die Zuordnung Ihres Unternehmens zu einem WKO-Benutzerkonto erforderlich.
Die Person, der Ihr Unternehmen zugeordnet wurde, kann anschließend Berechtigungen vergeben – u.a. auch für die Carnet-App. Erst wenn Sie eine solche Berechtigung erhalten haben, können Sie sich in der Carnet-App registrieren. Dieser Vorgang ist aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Sollten Sie nicht wissen, welchem WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet ist oder Probleme bei der Zuordnung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung Datenmanagement. Beachten Sie dabei bitte, dass nur Personen, die laut Firmenbuch vertretungsberechtigt sind, Auskunft zur Zuordnung erhalten und/oder Änderungen daran veranlassen können.
2. Registrierung für die Carnet-App
- Stellen Sie sicher, dass Sie über ein verifiziertes WKO-Benutzerkonto verfügen.
- Melden Sie sich von allen Diensten der WKO/WKW ab bzw. loggen Sie sich aus.
- Löschen Sie den Browsercache und die Cookies Ihres Browsers!
- Schließen Sie Ihren Browser und öffnen sie ihn erneut.
- Gehen Sie auf die folgende Website: https://carnet.wko.at!
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem WKO-Benutzerkonto an!
- Wählen Sie als Bundesland „Wien“!
- Wählen Sie die Art Ihrer Registrierung:
Mitarbeitende eines Unternehmens oder Mitglieder der WK Wien
- Wählen Sie die untere Rolle Ihres Unternehmens (nicht die obere „persönliche“ Rolle).
- Wird Ihr Unternehmen nicht angezeigt, so wurden Sie noch nicht für die Nutzung der Carnet-App freigeschaltet. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Person, deren WKO-Benutzerkonto Ihr Unternehmen zugeordnet wurde (= siehe oben)! Als Einzelunternehmer werden Sie u.U. sofort in die App eingeloggt, da Sie nur eine einzige Rolle innehaben. Details dazu finden Sie in Ihrem WKO-Benutzerkonto.
- Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an!
Privatpersonen oder Nichtmitglieder der WK Wien:
- Sollten Sie nach einer „Rolle“ gefragt werden, wählen Sie die obere „persönliche Rolle“
- Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an!
Selbstträger (= Dienststellen des Bundes, der Bundesländer, der Gemeinden und inländische öffentlich-rechtliche Körperschaften):
- Registrieren Sie sich als Privatperson/Nichtmitglied. Sollten Sie nach einer „Rolle“ gefragt werden, wählen Sie die obere „persönliche Rolle“.
- Vervollständigen Sie Ihr Profil im oberen Bereich mit Ihren persönlichen Daten.
- Senden Sie uns die folgenden Informationen per E-Mail:
- Den genauen Wortlaut Ihrer Abteilung/Ihres Instituts innerhalb Ihrer Organisation.
- Die genaue Anschrift Ihrer Abteilung/Ihres Instituts.
- Die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) Ihrer Abteilung/Ihres Instituts.
- Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Abteilungs-/Institutsleitung, dass Sie zur Beantragung für Ihre Abteilung/Ihr Institut berechtigt sind (inkl. Datum, Ort, Stempel, Unterschrift und Angabe des Vor- und Nachnamens in Druckschrift).
- Den unteren Bereich Ihres Profils vervollständigen wir nach Erhalt der o.g. InformationenIhre Registrierungsanfrage wird automatisch an unser UZ-Büro weitergeleitet. Wir prüfen diese und informieren Sie über die Aktivierung der Registrierung per E-Mail. Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen. Sobald Sie unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten, können Sie Carnets ATA beantragen.
3. Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise:
- Reichen Sie Ihren Carnetantrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Reise ein.
- Ihnen/Ihrem Unternehmen wird eine Wertgrenze (auch „Haftungsrahmen“ genannt) eingeräumt, innerhalb derer wir von Ihnen beantragte Carnets ATA freigeben dürfen.
- Die Höhe dieser Wertgrenze richtet sich nach Ihrem Status (Gesellschaftsform, öffentlich-rechtliche Körperschaft, Nichtkammermitglied, Privatperson, Verein…).
- Die Ihnen eingeräumte Wertgrenze gilt immer für alle Ihre offenen Carnets ATA (nicht nur für die von Ihnen persönlich beantragten).
- Alle Details zur Wertgrenze finden Sie auf unserer Informationsseite.
- Überschreiten Sie Ihre Wertgrenze, so muss der betreffende Carnetantrag zur Genehmigung an unseren Rückversicherer weitergeleitet werden. Dieser benötigt für seine Entscheidung i.d.R. 1-2 Werktage. Als Ergebnis können zusätzliche Sicherheiten vorgeschrieben werden (z.B. eine Bankgarantie oder die Vorlage von Bilanzen).
- Bitte lesen Sie das jeweilige Länderblatt für Ihr Zielland (im Reiter "Länderliste") und berücksichtigen Sie dessen Inhalt in Ihrem Antrag.
- Als "Vertreter" nennen Sie bitte immer die Person(en), die tatsächlich mit der Ware reisen und diese dem Zoll bei jedem Grenzübertritt präsentieren:
- Vertreter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Tragen Sie in diesem Fall alle geforderten Daten (Name, Vorname, Anschrift) ein.
- Anstelle einer Person oder eines Unternehmens kann auch die Formulierung "any authorized person" oder "any authorized representative" verwendet werden. Lassen Sie in diesem Fall alle Vertreterfelder außer dem Namensfeld leer.
- Die tatsächlichen Vertreter sind mit einer Vollmacht des Antragstellers auszustatten, welche bei jedem Grenzübertritt vorgelegt werden muss (Muster siehe Carnet-App über dem Vertreterfeld). Die Unterzeichnung der Vollmacht darf nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind. Bitte achten Sie darauf, bei der Unterzeichnung auch den Vor- und Nachnamen der zeichnenden Personen in Druckschrift anzugeben.
- Als Anzahl der Carnetblätter tragen Sie in den ersten 4 Positionen jeweils die Anzahl der mit diesem Carnet geplanten Reisen ein (max. 8 Reisen, Nichtmitglieder max. 4 Reisen.). Hin- und Rückreise zählt als eine Reise. 4 Transitblätter sind Standard und immer mit dabei – sollten Sie mehr als ein Transitland durchreisen, bitte je Transitland 4 eingeben.
- Sie dürfen nur in die Zielländer reisen und nur die Transitländer durchfahren, die Sie im PDF-Antrag mit der entsprechenden Anzahl von Reisen angegeben haben!
- Verwenden Sie für Ihre Warenliste die Muster-CSV-Datei in unserer Carnet-App. Füllen Sie diese aus und laden Sie sie anschließend in die App. Bitte beachten Sie, dass die CSV-Datei keine zusätzlichen Leerzeichen (am Ende der Zellen) enthalten darf und auch nicht verändert werden darf, da ansonsten der Upload nicht funktioniert.
- Erfassen Sie Ihre Waren mit einer möglichst genauen Beschreibung inkl. Typenbezeichnung und Seriennummern.
- Als Warenwert ist immer der aktuelle Zeitwert für die gesamte Position (= Zeile) anzugeben.
- Erfassen Sie für jede Position (= Zeile) der Warenliste das Gesamtgewicht. Dies ist eine Pflichtangabe!
- Ursprungsangaben (= freiwillig, keine Pflichtangabe) runden Ihre Warenliste ab. Wenn Sie diese angegeben, müssen sie der Wahrheit entsprechen (= nichtpräferenzieller Ursprung des Landes, in dem die Ware produziert wurde).
- Je genauer Sie Ihre Waren beschreiben, desto leichter tut sich der Zoll bei einer Überprüfung.
4. Beantragung eines Carnet ATA
Um ein Carnet ATA zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Gehen Sie auf die Website.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im WKO-Benutzerkonto an.
- Erstellen Sie einen neuen Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten.
- Laden Sie Ihre CSV-Warenliste hoch (eine Vorlage finden Sie im Reiter "Dokumente und Support").
- Laden Sie den "Carnetantrag (Standard)" im Reiter "Dokumente und Support" herunter und füllen diesen mit den identischen Angaben aus, welche Sie zuvor in der App erfasst haben.
- Vergleichen Sie die Angaben im PDF-Antrag noch einmal mit jenen in der App.
- Lassen Sie den Antrag und die anhängende Verpflichtungserklärung unterfertigen (inkl. Firmenstempel und Vor- und Nachname der zeichnenden Personen in Druckschrift). Die Unterzeichnung darf bei Unternehmen nur durch jene Personen erfolgen, die laut Firmenbuch für Ihr Unternehmen vertretungsberechtigt sind (bei allen übrigen Antragstellern durch die antragstellende Person). Dazu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Digitale Signatur: Diese kann von uns nur anerkannt werden, wenn sie sich auf der Prüfseite der RTR als gültig verifizieren lässt. Bitte testen Sie dies, bevor Sie Ihren Antrag absenden.
2. Eigenhändige Unterschrift (= keine Grafikdatei oder Kopie): Für jede zeichnenden Person ist eine Ausweiskopie erforderlich (= gültiger Personalausweis oder Reisepass). Scannen Sie das Dokument nach Unterfertigung ein. - Laden Sie Antrag, Verpflichtungserklärung und ggf. die Ausweiskopien in der App in Punkt 6 hoch!
- Prüfen Sie alle Daten noch einmal.
- Senden Sie Ihren Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche ab.
- Wir werden über Ihren Antrag informiert, prüfen diesen und erstellen das Carnet.
- Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.
- Unsere Bearbeitungsdauer ist von Carnet ATA zu Carnet ATA unterschiedlich und hängt individuell vom Einzelfall ab.
Sobald wir Ihren Antrag bestätigt haben, informieren wir Sie per E-Mail darüber.
5. Ausgabe des Carnets ATA
- ELEKTRONISCHE CARNETS ATA sind von Ihnen in die ICC-App auf Ihrem Smartphone hochzuladen – erst dann können diese verwendet werden. Eine Anleitung und alle weiteren Details dazu finden Sie in unserer Carnet-App im Reiter Dokumente und Support.
- PAPIER-CARNETS ATA können Sie im Rahmen unserer Verkehrszeiten bei uns im Haus abholen.
6. Gebühren des Carnets ATA
Für jedes ausgestellte Carnet ATA fällt jeweils eine Versicherungsprämie und eine Carnetgebühr an. Die Höhe berechnet sich nach der Kategorie des Antragstellers, dem Warenwert und der Anzahl der Reisen. Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.
Übersicht über die Gebühren
| KATEGORIE | VERSICHERUNGSPRÄMIE* | MINIMUM VERS.PRÄMIE | CARNETGEBÜHR |
| WKW-Mitglied | 0,4 % (für 1–4 Reisen) 0,8 % (für 5–8 Reisen) | € 60,-- | € 70,-- |
| Nichtmitglied | 0,9 % | € 90,-- | € 100,-- |
| Architekt | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
| Selbstträger | 0,9 % | € 90,-- | € 70,-- |
* = vom Warenwert, für Nichtkammermitglieder sind max. 4 Reisen möglich
7. Eröffnung des Carnets ATA
Nach der Ausstellung muss das Carnet ATA durch das Zollamt, in dessen Bereich der Carnetinhaber seinen Firmensitz hat, oder in dessen Bereich die Ware zur Ausfuhr verpackt oder verladen wird, eröffnet werden. Ohne Eröffnung durch die Zollverwaltung ist das Carnet ATA für Sie wertlos!
Bei der Eröffnung präsentieren Sie dem Zoll Ihr Carnet ATA und die in der Warenliste erfasste Ware. Nur bei Papier-Carnets ATA: Vor der Eröffnung ist das grüne Deckblatt durch den Carnetinhaber oder eine bevollmächtigte Person im Feld J zu unterfertigen!
Für Wien ist folgende Zollstelle zuständig:
Zollstelle Hafen Wien
Seitenhafenstraße 15, 1020 Wien
Tel. 050 233 561 004
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr
keine Voranmeldung erforderlich
8. Reisen mit dem Carnet ATA
Nachdem Sie das Carnet ATA eröffnet haben, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Hierbei sind einige Punkte zu beachten:
- Das Carnet ATA besteht aus farblich unterschiedlichen Bereichen:
- Grün: Dies sind die Stammdaten eines Carnets ATA.
- Gelb: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem EU-Zoll für die Ausfuhr und die Wiedereinfuhr. Bei jedem Überschreiten einer EU-Grenze fertigt der EU-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnets ATA stempelt dieser in das gelbe Stammblatt und entnimmt sich ein gelbes Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Weiß: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem Zielland-Zoll (= Nicht-EU- bzw. EU-Drittland) für die Einfuhr und die Wiederausfuhr. Bei jedem Überschreiten einer Zielland-Grenze fertigt der Zielland-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnets ATA stempelt dieser in das weiße Stammblatt und entnimmt sich ein weißes Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Blau: Diese Farbe steht für alle Abwicklungen des Carnet ATA während der Reise mit dem Zoll im Transitland (= Nicht-EU- bzw. EU-Drittland) für die Durchfahrt. Bei jedem Überschreiten einer Transitland-Grenze fertigt der Transitland-Zoll das Carnet ATA ab (nur bei Papier-Carnets ATA stempelt dieser in das blaue Stammblatt und entnimmt sich ein blaues Entnahmeblatt für seine Unterlagen).
- Bei Papier-Carnets ATA befinden sich die Stammblätter vorne im Carnet ATA direkt hinter den grünen Blättern (diese verbleiben ebenfalls im Carnet ATA). Die Entnahmeblätter folgen im Anschluss.
- Der im Carnet ATA benannte Vertreter muss bei jedem Grenzübertritt kontrollieren und sicherstellen, dass die Abfertigung (wie zuvor beschrieben) erfolgt ist.
- Fehlen Ihnen am Ende Abfertigungen oder sind diese bei Papier-Carnets an einer falschen Stelle angebracht, so bleibt Ihre Wertgrenze mit dem Warenwert des Carnets ATA belastet – bis zur Klärung oder dem Ende eines möglichen, daraus resultierenden, Zollverfahrens. Dieses kann der Zoll bis zu 12 Monaten nach Ende der Gültigkeit des Carnets ATA geltend machen.
9. Beendigung und Rückgabe des Carnets ATA
Wenn Sie Ihre beantragten Reisen durchgeführt haben, das Carnet ATA nicht mehr benötigen, oder es sich dem Ende seiner Gültigkeit nähert, müssen Sie das Carnet ATA an die WKW zurückgegeben.
Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Stempel vorliegen.
Sie können das Carnet ATA bei unseren Portieren im Haus abgeben, oder per Post an das UZ-Büro senden.