Lehrlings-Bonus 2025/2026
Finanzieller Zuschuss für die Aufnahme von Lehrlingen im Jahr 2025/2026
Lesedauer: 1 Minute
Das Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels fördert im Jahr 2025/2026 die Aufnahme von Lehrlingen mit einem finanziellen Zuschuss:
Lehrlingsbonus 2025/2026
Für aktive Wiener Mitgliedsbetriebe der förderfähigen Berufszweige:
- Versand- und Internethandel
- Handel mit Heimtieren und zoologischen Artikeln
- Handelsgewerbe, die nicht einem anderen Hdl-FV zugehören
- Blumengroßhandel
- Handel mit Altwaren Werbeartikelhande
je aufgenommenen Lehrling (mit Lehrvertrag, angemeldet bei der Lehrlingsstelle Wien) und Ausbildungsstandort Wien.
Förderhöhe: Start-Bonus von € 2.500 pro Lehrling
Für die Aufnahme von Lehrlingen in den förderfähigen Berufszweigen wird ein einmaliger Start-Bonus von € 2.500,- je Lehrling und je Firma gewährt.
Pro WKO/WKW-Mitgliedschaft ist die Förderung mit einem einmaligen Start-Bonus von € 2.500,- auf maximal 4 Lehrlinge begrenzt (nicht pro Standort oder Filiale).
Förder-Voraussetzungen
- Der Lehrling wird ab 1.6.2025 aufgenommen (Lehrzeitbeginn zwischen 1.6.2025 und 31.12.2026).
- Die Prüfung der ordnungsgemäßen Aufnahme (mit Lehrvertrag) in den Lehrberufen der oben genannten Berufszweige erfolgt in Abklärung, Abfrage und Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle der WK-Wien.
- Der Antragsteller stimmt diesem Datenaustausch im Antragsformular ausdrücklich zu.
- Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe der förderfähigen Berufsgruppen des Landesgremium Wien des Versand-, In-ternet- und allgemeinen Handels
- bezahlte Grundumlage und Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsausbildungsgesetz.
- Die Auszahlung des Lehrlings-Bonus erfolgt frühestens 3 Monate nach Ende der Probezeit mit dem Lehrling, wenn zum Auszahlungszeitpunkt das Lehr-lingsverhältnis noch aufrecht ist.
- Die Förderung kann zusätzlich zu anderen Landes- oder Bundes-Förderungen in Anspruch genommen werden, wie z.B.:
- die Lehrlings-Basis-Förderung des Bundes abgewickelt durch die Lehrlingsstellen der WK-Organisation,
- bestehende oder zukünftige Lehrlings-Förderungen durch den WAFF (Wiener
ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) oder - bestehende oder zukünftige AMS-Lehrlings-Förderungen.
- Die Förderung des LG-Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Han-dels wird solange gewährt, solange die dafür beschlossenen Budgetmittel in der Höhe von € 50.000,- noch nicht aufgebraucht sind.
- Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung. Es kommt somit folgende beihilferechtliche Grundlage in der je-weils geltenden Fassung zur Anwendung: Verordnung (EU) Nr. 1407/20131 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minims-Beihilfen; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1 am 24.12.2013 (kurz: „De-minimis-VO“).
Förderantrag stellen
Schicken Sie den ausgefüllten und unterfertigten Antrag bis spätestens 31.03.2027 per Mail an: allgemeiner-handel@wkw.at
Antrag