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Person in Arbeitskleidung sitzt mit einem Becher Kaffee vor einem Laptop in einem Lager, im Hintergrund
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Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Landesgremium

Lehrlings-Bonus 2025/2026

Finanzieller Zuschuss für die Aufnahme von Lehrlingen im Jahr 2025/2026

Lesedauer: 1 Minute

18.12.2025

Das Landesgremium Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels fördert im Jahr 2025/2026 die Aufnahme von Lehrlingen mit einem finanziellen Zuschuss:

Lehrlingsbonus 2025/2026

Für aktive Wiener Mitgliedsbetriebe der förderfähigen Berufszweige:

  • Versand- und Internethandel
  • Handel mit Heimtieren und zoologischen Artikeln
  • Handelsgewerbe, die nicht einem anderen Hdl-FV zugehören
  • Blumengroßhandel
  • Handel mit Altwaren Werbeartikelhande

je aufgenommenen Lehrling (mit Lehrvertrag, angemeldet bei der Lehrlingsstelle Wien) und Ausbildungsstandort Wien.

Förderhöhe: Start-Bonus von € 2.500 pro Lehrling

Für die Aufnahme von Lehrlingen in den förderfähigen Berufszweigen wird ein einmaliger Start-Bonus von € 2.500,- je Lehrling und je Firma gewährt.

Achtung

Pro WKO/WKW-Mitgliedschaft ist die Förderung mit einem einmaligen Start-Bonus von € 2.500,- auf maximal 4 Lehrlinge begrenzt (nicht pro Standort oder Filiale). 

Förder-Voraussetzungen

  • Der Lehrling wird ab 1.6.2025 aufgenommen (Lehrzeitbeginn zwischen 1.6.2025 und 31.12.2026).
  • Die Prüfung der ordnungsgemäßen Aufnahme (mit Lehrvertrag) in den Lehrberufen der oben genannten Berufszweige erfolgt in Abklärung, Abfrage und Datenaustausch mit der Lehrlingsstelle der WK-Wien.
  • Der Antragsteller stimmt diesem Datenaustausch im Antragsformular ausdrücklich zu.
  • Antragsberechtigt sind alle Mitgliedsbetriebe der förderfähigen Berufsgruppen des Landesgremium Wien des Versand-, In-ternet- und allgemeinen Handels
  • bezahlte Grundumlage und Ausbildungsberechtigung gemäß Berufsausbildungsgesetz.
  • Die Auszahlung des Lehrlings-Bonus erfolgt frühestens 3 Monate nach Ende der Probezeit mit dem Lehrling, wenn zum Auszahlungszeitpunkt das Lehr-lingsverhältnis noch aufrecht ist.
  • Die Förderung kann zusätzlich zu anderen Landes- oder Bundes-Förderungen in Anspruch genommen werden, wie z.B.:
    • die Lehrlings-Basis-Förderung des Bundes abgewickelt durch die Lehrlingsstellen der WK-Organisation,
    • bestehende oder zukünftige Lehrlings-Förderungen durch den WAFF (Wiener   
      ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) oder
    • bestehende oder zukünftige AMS-Lehrlings-Förderungen.
  • Die Förderung des LG-Wien des Versand-, Internet- und allgemeinen Han-dels wird solange gewährt, solange die dafür beschlossenen Budgetmittel in der Höhe von € 50.000,- noch nicht aufgebraucht sind. 
  • Förderungen dieses Programms basieren beihilferechtlich auf der De-minimis-Verordnung. Es kommt somit folgende beihilferechtliche Grundlage in der je-weils geltenden Fassung zur Anwendung: Verordnung (EU) Nr. 1407/20131 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minims-Beihilfen; veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 352/1 am 24.12.2013 (kurz: „De-minimis-VO“).
Hinweis
Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel und auf Basis der vorliegenden Regelungen. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Förderantrag stellen

Schicken Sie den ausgefüllten und unterfertigten Antrag bis spätestens 31.03.2027 per Mail an:  allgemeiner-handel@wkw.at

Antrag