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Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Landesgremium

Förderungen

Versand-, Internet- und Allgemeiner Handel, Landesgremium Wien

Lesedauer: 3 Minuten

18.12.2025

Förderung Rechtshilfepaket Onlinehandel

Rechtshilfepaket Onlinehandel  (Neuerstellung) Euro 1.000,00 netto + 20 % USt 
Zuschuss an Gremialmitglieder Euro 750,00 (brutto).

Das Rechtshilfepaket für Webshopbetreiber beinhaltet die folgenden Leistungen: 

  • Erstellung der notwendigen Rechtstexte, angepasst an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Vertriebskanäle (AGBs, sinnvolle individuell angepasste Klauseln, gesetzlich notwendige Rücktrittsbelehrungen, notwendige Informationen und Belehrungen nach dem KSchG, E-Commerce Gesetz (ECG), Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und Verbraucherrechte-Richtlinie- Umsetzungsgesetz – VRUG, Impressum nach dem ECG, Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAAG, Datenschutzbelehrung nach Art 13 DSGVO), etc. 
  • „Endabnahme“ (Probekauf) durch den bearbeitenden Rechtsanwalt 
  • Das Angebot basiert ausschließlich auf Ihren Angaben und den aktuellen österreichischen und europäischen ecommercerechtlichen Regelungen, dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), E-Commerce Gesetz (ECG), Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), dem Verbraucherrechte-Richtlinie- Umsetzungsgesetz (VRUG), Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und der DSGVO sowie der bezughabenden bis dato veröffentlichten Rechtsprechung. Deshalb kann naturgemäß insbesondere bei inhaltlichen Änderungen Ihrerseits oder rechtlichen Änderungen sowie für eine Rechtskonformität in einzelnen nationalen Bestimmungsländer keine Gewähr übernommen werden.

Die Arbeiten werden von unserer Rechtsanwältin für Internetrecht Mag. Birgit Noha durchgeführt.

Wenn Sie Interesse am Rechtshilfepaket haben, bitte geben Sie uns einfach per E-Mail  Bescheid. Mag. Noha wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte besprechen.


Förderung Aktualisierung Rechtstexte

Hinweis
Förderung in der Höhe von bis zu 500 Euro.

Gilt sowohl bei Bedarf

  • aufgrund aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen als auch
  • aufgrund von Erweiterungen des Webshops

Umfasst die Überprüfung und Aktualisierung der Rechtstexte (AGB, Klauseln, Rücktrittsbelehrung, Informationen und Belehrungen nachdem KSchG, FAGG und ECG, die Datenschutzbelehrung nach Art 23 DSGVO und das Impressum) durch unsere Vertrauensanwältin und falls erforderlich einen Testkauf zur Prüfung der gesetzeskonformen Bestellabwicklung.

Die Gesamtkosten werden individuell mit Mag. Noha vereinbart – wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss in der Höhe von max. 500 Euro. Der Zuschuss an Gremialmitglieder wird automatisch überwiesen, sobald das Honorar der bearbeitenden Rechtsanwaltskanzlei beglichen wurde. Bei Interesse gerne per E-Mail.


Förderung betriebliche Rechtshilfe

Hinweis
Förderung in der Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Kommt es beispielsweise zu einer Abmahnung und Sie müssen einen Anwalt beauftragen, so fördern wir diese Anwaltskosten für die Abwehr eines fremden Anspruches. Dazu zählen alle Kosten für passive betriebliche Rechtshilfe im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Bei Interesse gerne per E-Mail.


Förderung Erstberatung POS-Optimierungsberatung – NEU ab 1.1.2026

Ein Point of Sale Berater analysiert und optimiert den Verkaufsort (Point of Sale) im Einzelhandel, mit dem Ziel, den Umsatz am Verkaufsort zu steigern.

Ein Point of Sale Berater ...

  • prüft, wie Produkte im Laden präsentiert werden
  • erkennt Schwachstellen in der Warenplatzierung oder Kundenführung
  • gibt Tipps zur besseren Sichtbarkeit und Wirkung der Produkte
  • hilft bei der Umsetzung von verkaufsfördernden Maßnahmen

Vorteile für den Einzelhandel

  • Umsatzsteigerung durch bessere Produktplatzierung
  • Höhere Kundenzufriedenheit, weil sich Kunden besser zurechtfinden
  • Effizientere Verkaufsflächen – mehr Wirkung auf gleicher Fläche
  • Wettbewerbsvorteil, weil der Laden moderner und ansprechender wirkt

Wir unterstützen Sie hier ab 1.1.2026 mit unserer neuen Förderung i.d. Höhe von Euro 500 (brutto). Senden Sie uns einfach nach der Beratung Ihre Rechnung samt Zahlungsnachweis und Ihren Kontodaten und wir nehmen die Förderabwicklung gerne vor.


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