Zum Inhalt springen
Detailansicht eines Schreibtischs mit Waage und Richterhammer, im Hintergrund verschwommen Hände einer Person, die auf Clipboard und Laptop liegen
© phaitoon | stock.adome

Der Weg zur Musterprozessförderung

Ziel des Musterprozessfonds der WK Wien ist, Wiener Betriebe bei Verfahren zu unterstützen, die gute Chancen auf ein breitenwirksames Urteil haben. So reicht man für die Förderung ein.

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
Aktualisiert am 12.05.2026

Alles beginnt mit der Einmeldung eines aktuellen Falls durch einen Mitgliedsbetrieb der WK Wien. Der potenzielle Prozessgegner muss im weiteren Sinne dem Staat zurechenbar sein - also Bund, Länder, öffentliche Förderstelle etc. - oder ein Verbraucher bzw. eine Verbraucherschutzorganisation ist klagende Partei. Dem Sachverhalt müssen Rechtsfragen mit grundsätzlicher oder interessenpolitischer Bedeutung zugrunde liegen - also nicht nur für den einen Betrieb relevant sein. Es geht um Fälle, wo ein Unternehmen auf geltendes Recht vertraut hat und dieses dann nicht eingehalten wurde - mitunter wegen Verfassungswidrigkeit.

Alle relevanten Unterlagen und Belege können via wko.at/wien/musterprozess hochgeladen werden. Nach hausinterner Prüfung berät die externe Fachleute-Kommission den Fall, entscheidet über die weiteren Schritte und schlägt der WK Wien vor, welche Themen weiterverfolgt werden sollen. Zu einem ausgewählten Thema werden die erfolgversprechendsten Fälle von der Fachleute-Kommission ausgesucht.

Ablauf Musterprozessförderung
© WKW