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Katharina Körber-Risak
© Florian Wieser

Musterprozesse für Rechtssicherheit

Die Wirtschaftskammer Wien stellt fünf Millionen Euro zur Verfügung, um Wiener Betriebe bei Musterprozessen zu unterstützen. Begleitet wird alles durch eine Fachleute-Kommission, die nun Schritt für Schritt eingerichtet wird.

Lesedauer: 10 Minuten

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Aktualisiert am 12.05.2026

Im Bild: Katharina Körber-Risak, Wiener Rechtsanwältin und neues Mitglied der Fachleute-Kommission des Musterprozessfonds der WK Wien, vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in der Wiener Innenstadt.

Der Terminkalender von Katharina Körber-Risak ist dicht gefüllt. Die Wiener Rechtsanwältin hat 2017 ihre eigene Kanzlei gegründet und von anfänglich fünf Mitarbeitenden auf heute 18 Beschäftigte ausgebaut. Spezialisiert ist sie auf Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, ihre Kanzlei vertritt Arbeitgeberbetriebe vor Gericht und Behörden, berät bei Kollektivvertragsabschlüssen, ebenso bei Arbeitszeitprojekten, Umstrukturierungen, Vorstandsverträgen und Managerhaftung. „Wir begleiten Unternehmen oft über sehr viele Jahre, es ist wie ein strategisches Sparring mit Fokus auf rechtliche Aspekte”, erklärt Körber-Risak. In der Zusammenarbeit mit Unternehmen lerne man viel über betriebliche Abläufe, wie die Belegschaft tickt und welche Bedürfnisse unterschiedliche Branchen haben. „Das macht den Job für mich so spannend”, schildert die Rechtsanwältin.

"Manche Betriebe scheuen sich, sich mit der Republik anzulegen. Daher tun wir das."

Fachleute für Musterprozesse

Körber-Risak ist nun auch Teil der Fachleute-Kommission, die den neu eingerichteten Musterprozessfonds der Wirtschaftskammer Wien begleiten wird. „Manche Betriebe scheuen sich, sich mit der Republik anzulegen. Daher tun wir das”, sagt WK Wien-Präsident Walter Ruck. Schon bei der Rückforderung von zugesagten Förderungen aus der Corona-Zeit (siehe Info-Kasten Seite 7), als die WK Wien erstmals Geld für Musterprozesse zur Verfügung gestellt hat, habe das zu politischer Bewegung geführt. „Das Finanzministerium hat damals umgehend reagiert, weil gesehen wurde, dass wir die Situation ernst nehmen. Das ist die Stärke der Interessenvertretung - wir können uns mit ganzer Kraft dahinter stellen. Das hinterlässt Eindruck”, sagt Ruck. Die neue Kommission werde von nun an prüfen, ob ein an die WK Wien herangetragener Fall für eine größere Gruppe von Unternehmen relevant ist und Musterprozesseigenschaften hat - und welche rechtliche Strategie am aussichtsreichsten ist.

Aktueller Stand der COFAG Fälle
Was ist die COFAG?
Die Cofag wurde 2020 vom Bund zur Auszahlung von Covid-19-Förderungen an Betriebe eingerichtet und 2025 wieder aufgelöst. Rechte und Pflichten gingen 2024 an den Bund über.

Was ist das Problem?
Für die Förderungen wurden Fristen und Betragsgrenzen verbindlich genannt und rückwirkend zu Lasten der Unternehmen geändert. Zahlreiche Förderungen wurden nicht ausbezahlt, obwohl um sie fristgerecht und korrekt angesucht wurde. Zum Teil wurden Fördergelder auf der einstigen Grundlage ausbezahlt und später wieder zurückgefordert. 

Was ist bisher geschehen und was passiert gerade?

■ Bei elf Ansuchen wurde eine Förderung bewilligt. Ein Fall ist aufgrund eines Konkurses jedoch wieder ausgeschieden, ein Antragsteller hat auf die Förderung verzichtet.
■ Sechs Förderansuchen wurden abgewiesen.
■ Zwei Förderansuchen befinden sich in „Warteschleife“: Sie warten auf den Abschluss der Betriebsprüfungen und damit auf die Entscheidung der Finanzverwaltung, ob Geld zurückgefordert wird oder nicht.
Von den offenen Fällen befindet sich aktuell einer beim Obersten Gerichtshof (OGH) - siehe Artikel. Ein Verfahren befindet sich nach Berufung in der zweiten Instanz, ein weiterer wurde mit einem Vergleich beendet. Drei Verfahren befinden sich in erster Instanz, zwei weitere wurden nach abweisenden Urteilen in erster Instanz beendet und in einem Fall wurde bisher keine Rückforderung erhoben.  

Möglichkeiten des Rechtsstaats nutzen

Die langjährige Expertise von Körber-Risak wird dabei eine wichtige Rolle spielen. „Ich habe mir überlegt, ob ich überhaupt das Zeitbudget dafür habe, aber die Mitwirkung in der Kommission hat mich sehr interessiert, weil man daran beteiligt sein kann, die Rechtslandschaft in Österreich mitzugestalten. Man hat also einen sehr praktischen Einfluss auf das System”, erklärt die Anwältin. Gesetze zu machen, sei heute eine große Herausforderung: „Der Gesetzgeber hat nicht immer den vollen Überblick, manchmal muss man die Gerichte bemühen, um eine Überprüfung zu erreichen. Es ist wichtig, dass es diese Möglichkeit in einem Rechtsstaat gibt”, sagt Körber-Risak. Die Unterstützung bei der Bewertung von Rechtsfällen und bei der Finanzierung von rechtlichen Schritten durch die WK Wien helfe den Unternehmen massiv. „Als einzelnes Unternehmen ist man damit oft überfordert. Die meisten haben kein großes Budget dafür, daher werden Kosten-Nutzen-Analysen angestellt, und oft enden Rechtsstreitigkeiten in Vergleichen, weil es sich nicht auszahlt, jahrelang zu prozessieren”, so die Anwältin. Gemeinsame Interessen der Unternehmen zu poolen und zu unterstützen, sei daher besser.

Bedarf an Musterprozessen steigt

Angeführt wird die neue Kommission durch den renommierten Wiener Verfassungsexperten Heinz Mayer. Erfahrung mit Musterprozessen der WK Wien hat er im Zusammenhang mit der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (Buak) gemacht (siehe Info-Kasten Seite 8). „Es gibt hier ein großes Interesse der Spengler, die nicht durchdachte und höchst schwierig anzuwendende Gesetzgebung zu ändern, weil die Betriebe rückwirkend in die Buak übernommen wurden, was hohe Nachzahlungen zur Folge hat”, erklärt Mayer (siehe auch Interview Seite 8). „Hier bleibt nichts anderes übrig, als das Gesetz zu bekämpfen”, so der Verfassungsexperte. Insgesamt werde der Bedarf an Musterprozessen größer, weil die Rechtsordnung ständig komplizierter werde, meint Mayer. „Das ist mit früher gar nicht zu vergleichen und liegt einerseits am Europarecht, das das Rechtswesen stark verkompliziert, aber auch daran, dass die Judikatur differenzierter wird.”

Aktueller Stand der BUAK - Fälle
Was ist die BUAK
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (Buak) ist eine seit 1946 bestehende gesetzliche Einrichtung für die österreichische Bauwirtschaft. Sie verwaltet Urlaubs- und Abfertigungsansprüche, Schlechtwetterentschädigungen sowie Winterfeiertagsvergütungen und betreibt eine Betriebliche Vorsorgekasse für die Branche.

Was ist das Problem
2024 wurde die Spenglerbranche in die Buak rückwirkend eingegliedert - mit massiven Nachzahlungsverpflichtungen für Vordienstzeiten, die bis zu 20 Jahre zurückliegen.

Was passiert gerade
■ Die Buak hat sich mit der Ausstellung der Rückstandsausweise lange Zeit gelassen. Diese sind notwendig, um rechtliche Schritte gegen das Gesetz einzuleiten.
■ Vier Unternehmen haben vor kurzem einen solchen Rückstandsausweis erhalten und dagegen Einspruch beim Magistratischen Bezirksamt erhoben.
■ Wenn die Bescheide vorliegen, wird der Instanzenzug mit den geeignetsten Fällen bis zum Verfassungsgerichtshof fortgeführt. 

Fälle in der Praxis hoch komplex

Wie komplex die Fälle in der Praxis sind, zeigt ein noch immer laufender Fall aus der Corona-Zeit, der mit Unterstützung der WK Wien als Musterprozess geführt wird - und nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) liegt. Konkret geht es um ein Unternehmen, das in Wien Hotels betreibt - und durch die Pandemie wirtschaftlich getroffen wurde. Der Bund stellte Förderprogramme bereit, die durch die staatliche Agentur Cofag abgewickelt wurden - allen voran den Verlustersatz I, II und III. Das Unternehmen gab im jeweils vorgesehenen Zeitraum Anträge für alle drei Förderprogramme ab. Für den Verlustersatz I wurde noch Geld überwiesen, für die anderen beiden Förderprogramme jedoch nicht mehr.

Der Hotelbetreiber kämpfte zunächst noch außergerichtlich um sein Recht, doch die Cofag wollte die Rechtmäßigkeit der Anträge nicht anerkennen - und verknüpfte vordergründige Zugeständnisse mit Gegenforderungen, die dem Unternehmen noch mehr geschadet hätten. Daraufhin hat das Unternehmen im April 2024 Klage gegen die Cofag über einen Betrag von mehr als einer Million Euro beim Handelsgericht Wien eingebracht und mit Unterstützung der WK Wien den Prozessweg gestartet.

Auf ein erstinstanzliches Urteil Ende August 2025 mit Teilerfolgen und Rückschlägen folgten Berufungen beider Seiten und ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien als zweite Instanz im Jänner 2026. Auch hier erfuhren das Unternehmen und der beklagte Bund Teilerfolge und Rückschläge. Sowohl die Finanzprokuratur - also die Anwältin der Republik in Finanzfragen - als auch der Hotelbetreiber erhoben Revision gegen jene Teile des Urteils, bei denen sie unterlegen waren. Die Streitpunkte sind daher nun vom OGH zu entscheiden.

Fonds für alle WK Wien-Mitglieder offen

Ursprünglich hatte die WK Wien den Unterstützungsfonds für Musterprozesse ausschließlich für Verfahren gegen die Cofag aufgesetzt und später auch für Spengler-Betriebe bei Prozessen wegen der Buak geöffnet. „Der nun mit Präsidiumsbeschluss eingerichtete Musterprozessfonds steht jetzt allen Mitgliedsbetrieben der WK Wien offen - unabhängig von Branche und Thema”, sagt Ruck. Die WK Wien agiert dabei als Ansprechpartnerin der Betriebe, die mögliche Fälle aufnimmt, Vorgespräche führt und zur Beurteilung durch die Fachleute-Kommission vorbereitet. Außerdem finanziert sie rechtliche Schritte mit. „Wichtig ist uns zugleich, dass nicht die Kammer entscheidet, welche Fälle sich als Musterprozess eignen und welche Strategie am ehesten zum Erfolg führt, sondern externe Expertinnen und Experten”, stellt Ruck klar. Das sei die Grundidee. Jedes Mitglied der WK Wien habe denselben Zugang. Ziel sei, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Denn diese sei eines der größten Güter des Wirtschaftsstandorts und auch für internationale Ansiedlungen wichtig. „Unternehmen entscheiden sich ganz schnell für ein anderes Land, wenn man sich nicht sicher sein kann, dass die Regelungen und Vereinbarungen mit der öffentlichen Hand auch halten”, sagt Ruck.

Heinz Mayer „Wichtig ist, dass sich die Betriebe bei der WKW melden.”
Interview mit Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer,  Verfassungsjurist und Vorsitzender der Musterprozess-Entscheidungskommission  
Herr Professor, was werden die Aufgaben der Kommission sein?
Wir werden zunächst ein aufgetretenes und der Wirtschaftskammer Wien gemeldetes Problem definieren, also auf den Zweck des Musterprozessfonds und die Erfolgsaussichten hin juristisch bewerten. Nicht jedes Problem, das an uns herangetragen wird, wird sich für einen Musterprozess eignen. Manche werden nicht abwendbare Härtefälle sein - Einzelfälle, die nicht breitenwirksam sind. Andere werden hingegen schon eine größere Gruppe an Unternehmen oder ganze Branchen betreffen. Hier muss man schauen, wie groß die Chance ist, dass man gewinnt, wer gefördert wird und auf welche Art und Weise man ein Verfahren anlegt - also die Strategie festlegen. Das werden unsere Hauptaufgaben sein.

Welche Rolle werden die Unternehmen dabei haben?
Das wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Bei den Buak-Prozessen, die noch voll in Gang sind, müssen zum Beispiel die Bescheide abgewartet werden, die durch die rückwirkende Aufnahme der Spengler in die Buak enorm hohe finanzielle Belastungen für einige Betriebe vorschreiben. Diese Bescheide müssen dann bekämpft werden. Da die Bescheide meist keine aufschiebende Wirkung haben, müssen die Betriebe den geforderten Betrag vorläufig bezahlen, hier hat die Kammer bereits unterstützt und Verzugszinsen sowie Säumniszuschläge übernommen.

Wie enden die Verfahren?
Das ist sehr unterschiedlich, denn die Rechtsordnung bietet viele Überraschungen. Bei der Buak ist es durch die Vielzahl der Fälle notwendig, jene herauszufiltern, die den Verfassungsgerichtshof (VfGH) am besten überzeugen, dass die Regelung nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Der VfGH kann die Beschwerde ablehnen, für den Einzelfall stattgeben - dadurch ist das Gesetz für diesen einen Beschwerdeführer nicht mehr anwendbar -, er kann das Gesetz aber auch sofort aufheben oder zum Nachdenken mit Fristsetzung an den Gesetzgeber zurückspielen. Vieles ist möglich. Wichtig ist, dass sich die Betriebe bei der WK Wien melden.