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Betriebshilfe
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Mutterschaftsleistungen für Unternehmerinnen

Die Sozialversicherung der Selbständigen unterstützt Frauen mit Mutterschaftsleistungen und Betriebshilfen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.07.2025

Selbstständigkeit und Elternschaft zu vereinbaren, ist oft gar nicht so einfach. Deshalb bietet die SVS besonders in der Zeit kurz vor und nach der Geburt medizinische sowie finanzielle Leistungen. Ganz zu Beginn helfen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen dabei, die Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes zu schützen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die nötige medizinische Versorgung rund um die Geburt. Ab dem Zeitpunkt sind Kinder grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert.

Wochengeld rund um die Geburt

Selbstständig erwerbstätige Mütter können für die Dauer von acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bei der SVS Wochengeld von 70,28 Euro pro Tag (Stand 2025) beantragen. Voraussetzung ist, dass eine Hilfskraft zur Entlastung der Mutter eingesetzt oder die Erwerbstätigkeit temporär unterbrochen und das Gewerbe ruhend gemeldet wird. Eine weitere Unterstützung für Mütter und Väter ist das Kinderbetreuungsgeld. Dieses kann entweder als Pauschalleistung oder einkommensabhängig bezogen werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Familienzeit- oder Partnerschaftsbonus. Alternativ zum Wochengeld können Unternehmerinnen bei Mutterschaft auch direkt Betriebshilfen in Anspruch nehmen, die von der Wirtschaftskammer Wien in enger Kooperation mit der SVS zur Verfügung gestellt wird.

Hinweis
Betriebshilfe der Wirtschaftskammer Wien

Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien können kostenlose Betriebshilfeeinsätze beantragen. Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Wählen Sie zwischen einer Betriebshilfekraft oder Wochengeld.

Sie benötigen
 - Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe
 - Richtlinien - Betriebshilfe Mutterschutz
 - Kopie des Eltern-Kind-Passes