Betriebshilfe für die Zeit des Mutterschutzes
Sie erwarten ein Baby und wissen nicht, wie Sie das Geschäft während des Mutterschutzes weiterführen können?
Lesedauer: 1 Minute
Als Mitglied der Wirtschaftskammer Wien können Sie kostenlose Betriebshilfeeinsätze beantragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung und die Pflichtversicherung bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft.
- Bei Schwangerschaft und Geburt, während der Mutterschutzwochen, im Regelfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.
Was benötigen Sie für Ihren Antrag?
- Antrag auf Bereitstellung einer Betriebshilfe
- Richtlinien – Betriebshilfe bei Mutterschutz
- Kopie des Mutterkind-Passes (Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins)
Senden Sie Ihren Antrag per Fax an +43 1 514 50-1753 oder per Email an betriebshilfewien@wkw.at
Wählen Sie zwischen einer Betriebshilfekraft oder dem Anspruch auf Wochengeld!
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Kontaktieren Sie uns!
Ihr Team Betriebshilfe Wien