Neue Weiterbildungszeit im Überblick
Seit Juni können Arbeitnehmende beim AMS Beihilfenanträge für die beiden reformierten Bildungsmodelle - Weiterbildungszeit und -teilzeit - stellen.
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Die Weiterbildungszeit und -teilzeit sind die Nachfolgemodelle der im Vorjahr abgeschafften Bildungskarenz bzw. -teilzeit und unterscheiden sich wesentlich von der bisherigen Lösung. Es ist nach wie vor eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden, doch gibt es seitens des Arbeitsmarktservice (AMS) keinen Rechtsanspruch mehr. Beihilfenanträge können also abgelehnt werden, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Meldepflichten
Nach wie vor unterliegen die Arbeitnehmenden bestimmten Pflichten. Allen voran müssen Krankenstände, Unterbrechungen oder Rückzahlungsforderungen der Beihilfe dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Rahmenbedingungen beider Modelle
Die Voraussetzungen, um Weiterbildungszeit oder -teilzeit beanspruchen zu können, wurden verschärft. So muss das Dienstverhältnis des jeweiligen Arbeitnehmenden vor dem Bildungsantritt mindestens zwölf Monate durchgehend bestehen. Für Saisonarbeitskräfte gibt es Ausnahmeregelungen. Beide neuen Modelle zielen vor allem auf die Weiterbildung Geringqualifizierter ab, weshalb z.B. Habilitationen nicht unterstützt werden.
Vorab sind vom Arbeitgeber und -nehmer der aktuelle Bildungsstand, die Bildungsmaßnahme und das Bildungsziel festzuhalten. Die anvisierte Weiterbildung muss zudem einen konkreten Mehrwert am Arbeitsmarkt darstellen; Ob dies der Fall ist oder eben nicht, entscheidet das AMS individuell.
Es besteht kein gesonderter Kündigungsschutz. Allerdings darf eine Kündigung nicht wegen einer beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Bildungskarenz erfolgen (Motivkündigungsschutz).
Weiterbildungszeit
Die Weiterbildungszeit ist eine vollständige Freistellung vom Arbeitsverhältnis und kann zwischen zwei Monaten und einem Jahr liegen. Diese kann auch in Teilen vereinbart werden und sich über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren verteilen. Der Zeitaufwand der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme muss zumindest 20 Wochenstunden beantragen oder im Fall eines Studiums mindestens 20 ECTS pro Semester, Ausnahmen gibt es für Eltern kleiner Kinder ohne alternative Betreuungsmöglichkeit (mind. 16 Wochenstunden bzw. mind. 16 ECTS).
Arbeitsrechtlich findet die Weiterbildungszeit keinen Niederschlag bei Urlauben oder dienstzeitabhängigen Ansprüche (Abfertigung, verlängerte Kündigungsfristen etc.). Ansprüche auf einmalige Bezüge (u.a. Sonderzahlungen) stehen dem Dienstnehmenden nicht zu, sind aber entsprechend zu aliquotieren.
Die Beihilfenhöhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell (2026: mind. 41,49 Euro, max. 69,77 Euro täglich). Bei einem Bruttoentgelt von zumindest 50 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage (aktuell 3465 Euro) müssen Arbeitsgebende einen Zuschuss von 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe an die Arbeitnehmenden leisten. Die Geringfügigkeitsgrenze darf dabei nicht überschritten werden, Sozialversicherungsbeiträge für diese verpflichtende Zuschussleistung trägt das AMS.
Weiterbildungsteilzeit
Beim Teilzeitmodell kann die Weiterbildung zwischen vier Monaten und zwei Jahren dauern, ein gesplitteter Verbrauch in Teilen ist hier ebenso möglich. Die wöchentliche Normalarbeitszeit ist um mindestens ein Viertel und maximal um 50 Prozent zu reduzieren, muss jedoch zumindest zehn Stunden umfassen und über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Der Umfang der Weiterbildung muss zumindest zehn Wochenstunden umfassen bzw. zehn ECTS im Semester bei einem Studium, was sich für Personen mit betreuungspflichtigen kleineren Kindern wieder reduziert (acht Wochenstunden oder ECTS/Semester) .
Auch hier richtet sich die Beihilfenhöhe nach einem einkommensbasierten Stufenmodell unter Berücksichtigung der reduzierten Arbeitszeit. Ein Arbeitgeberzuschuss zur Beihilfe ist im Fall der Weiterbildungsteilzeit nicht zu leisten.
Wechsel zwischen den Modellen
Ein einmaliger Wechsel von Weiterbildungszeit und -teilzeit oder vice versa ist möglich, wenn jeweils die höchstzulässige Gesamtdauer der Modelle nicht ausgeschöpft wurde.