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Detailansicht einer grünen Tonne mit Gefahrenaufkleber brennbar, im Hintergrund verschwommen weitere blaue Tonnen aufeinander gestapelt
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Sparte Transport und Verkehr

Transport von Gefahrgut 

Detaillierte und umfangreiche Dokumente

Lesedauer: 2 Minuten

25.08.2025

Neuerungen im Gefahrgutrecht

Mit dem Erlass des BMIMI vom 19.9.2025 wird die weitere Anwendbarkeit der multilateralen Sondervereinbarungen M329 und RID 5/2020 für die Beförderung von Abfällen, die gefährliche Güter enthalten, in Österreich verfügt. Diese Klarstellung war notwendig, da die M329 und RID 5/2020 nur bis 21.9.2025 gelten. Die Arbeiten an den Nachfolge-Vereinbarungen M368 und RID 4/2025 sind sehr weit fortgeschritten, aber noch nicht ganz abgeschlossen. Zur Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Abfallwirtschaftslogistik war es notwendig, ab dem 22.9.2025 Beförderungen unter Anwendung der Vereinbarungen M329 und RID 5/2020 im innerstaatlichen Verkehr vorläufig weiterhin zu akzeptieren. Das betrifft auch den Vermerk im Beförderungspapier. Bitte beachten Sie, dass mit Kundmachung der Neuregelungen 368 und RID 4/2025 nur noch diese neuen Regelungen mit leicht geänderten Inhalten gelten werden.
>> Erlass vom BMIMI


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