Welche Möglichkeiten gibt es, regionale Unternehmer bei öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen?
Auswahl an vergaberechtlichen Möglichkeiten
Lesedauer: 2 Minuten
Im Bundesvergabegesetz ist geregelt, dass öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden in ihren Beschaffungen nach dem Bundesvergabegesetz (=BVergG) vorzugehen haben. Mithilfe der Regelungen im BVergG wird versucht, die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote aller Bieter herzustellen, die sich für einen Auftrag aus der öffentlichen Beschaffung „bewerben“. Aus diesen Bemühungen heraus ist das Vergabewesen mittlerweile ein umfangreiches Rechtsgebiet geworden.
Dennoch gibt es legale Möglichkeiten, wie regionale Unternehmer sich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge beteiligen können. Auswahl an Einbindungsmöglichkeiten:
- Wahl eines regionalfreundlichen Verfahrens:
Die Wahl des Vergabeverfahrens ist eine der wichtigsten strategischen Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers. Im Bundesvergabegesetz ist geregelt, wann welches Vergabeverfahren genommen werden darf.
Tipp: Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat gemeinsam mit der auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH einen Online-Ratgeber entwickelt, welcher bei der Wahl eines regionalfreundlichen Vergabeverfahrens unterstützt.
Im Rahmen eines Dialoges wird man Schritt für Schritt durch die gängigsten Vergabeverfahren geführt. Erfragt wird, von welchem Bundesland man als öffentlicher Auftraggeber ist, dann geht es weiter mit der Frage, ob man einen Dienst-, Liefer- oder Bauauftrag vergeben möchte. Wenn man nicht genau Bescheid weiß, um welchen Auftrag es sich handelt, bietet der Ratgeber ebenfalls Unterstützung an.
Anschließend werden die geschätzten Auftragswerte abgefragt. Anhand der gegebenen Antworten schlägt der Vergaberatgeber dann zum Schluss der Dialogphase ein bzw. in manchen Fällen, wenn es zulässig ist, mehrere Vergabeverfahren vor.
Für diese(s) Verfahren stellt der Ratgeber alle notwendigen Dokumente zur Verfügung und führt mit leicht verständlichen Anweisungen durch das gewählte, regionalfreundliche Vergabeverfahren. - lokale Informationen:
bei Vergabeverfahren mit Bekanntmachung, dürfen Unternehmer vor Ort nach der erfolgten Bekanntmachung auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht werden - Ausschreibung von Losen:
Leistungen eines Vorhabens können grundsätzlich gemeinsam oder getrennt vergeben werden. Eine getrennte Vergabe in Losen kann in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht, nach Menge und Art der Leistung oder im Hinblick auf Leistungen verschiedener Gewerbe oder Fachrichtungen erfolgen. Für die Gesamt- oder Losvergabe sind wirtschaftliche oder technische Gesichtspunkte, wie z.B. die Notwendigkeit einer einheitlichen Ausführung und einer eindeutigen Gewährleistung, maßgebend.
Erfolgt keine Aufteilung des Auftrages in Lose, so hat der öffentliche Auftraggeber bei Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich dies in der Ausschreibung oder im Vergabevermerk zu begründen.
Tipp: Überbindung der Förderung der regionalen Vergabe mittels einer vertraglichen Regelung an einen ausschreibenden Generalplaner/Ziviltechniker etc.
Hilfestellungen bietet außerdem das Handbuch zur Regionalvergabe, das einen kompakten Überblick über Charakteristika des Vergaberechts liefert. In 22 ausgewählten Praxisbeispielen von der Errichtung eines Kindergartens, über die Reinigung von Amtsgebäuden bis hin zu geistigen Dienstleistungen wie etwa eine Werbestrategie finden sich konkrete Zuschlagskriterien inklusive Gewichtung. Beispielhaft sei hier etwa angeführt Ausfallsicherheit oder Umweltgerechtheit des Transports.
Das Handbuch beschäftigte sich neben Themen wie der thermischen Sanierung eines Amtsgebäudes oder der Lieferung von Frischlebensmitteln auch mit der Gründung von Energiegemeinschaften oder mit der Kreditvergabe an die Hausbank.
Stand: 27.11.2025