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Detailansicht von Batterien
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Abgrenzung der Batterienarten

Informationen zur Zuweisung zu Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien

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Stand: 03.11.2017

Das BMNT hat eine überarbeitete Abgrenzung der Batterienarten übermittelt. Die österreichische Batterienverordnung, BGBl. II Nr. 159/2008 idgF, unterscheidet drei verschiedene Batteriearten: Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien.  

Für diese Arten gelten jeweils unterschiedliche Regelungsinhalte, weshalb eine Abgrenzung möglichst exakt vorzunehmen ist. Wegen der technischen Weiterentwicklung, insbesondere bei Lithiumbatterien, wurde die Information überarbeitet und ergänzt und auf der Seite des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus veröffentlicht. 

Diese Information ist relevant für alle Betriebe die Batterien in Verkehr setzen (Hersteller und Importeure) und diese allfällig bei einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem für Batterien entpflichten müssen.

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