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Person mit blonden geschlossenen Haaren und dunkelgrüner Arbeitsbekleidung steht in einer Gastronomieküche bei einer Küchenfront angelehnt und blickt freudig auf einen rosafarbenen Bildschirm eines Laptops, daneben liegt ein Notizbuch mit Stift
© Christian Vorhofer | WKO

Anforderungen für elektronische Übermittlungssysteme zur Abfallverbringung

Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen zuständigen Behörden und Betreibern durch europaweite einheitliche digitale Verfahrensabwicklung

Lesedauer: 1 Minute

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind, wurde am 14.7.2025 im Amtsblatt verlautbart und tritt mit 3.8.2025 in Kraft.

Von der Verordnung betroffen sind alle Behörden der Mitgliedstaaten sowie Unternehmen, die mit der Verbringung von Abfällen befasst sind.

Eines der Hauptziele der neuen Abfallverbringungsverordnung (2024/1157/EU) besteht darin, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Betreibern (z.B. Unternehmen, die Abfälle verbringen), zu erleichtern. Dafür ist eine europaweit einheitliche, digitale Abwicklung der Verfahren vorgesehen. 

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung (2025/1290/EU) werden nun die Anforderungen für alle elektronischen Systeme festgelegt, die an der digitalen Abwicklung von Abfallverbringungen beteiligt sind. Insbesondere geht es dabei um die Interoperabilität (d.h. das funktionierende Zusammenspiel) mit dem von der EU-Kommission betriebenen zentralen System. Darüber hinaus statuiert die neue Durchführungsverordnung (2025/1290/EU) technische und organisatorische Anforderungen für die praktische Umsetzung. Ein Identifizierungssystem für Nutzer wird eingerichtet.

Österreich verfügt mit dem EDM-Portal schon jetzt über ein digitales Abwicklungstool in der Abfallverbringung.

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 in Bezug auf die erforderlichen Anforderungen an die Interoperabilität zwischen dem zentralen System für die elektronische Übermittlung und den elektronischen Austausch von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Verbringungen von Abfällen und anderen Systemen oder anderer Software sowie auf sonstige technische und organisatorische Anforderungen, die für die praktische Umsetzung dieser elektronischen Übermittlung und dieses elektronischen Austauschs von Informationen und Dokumenten erforderlich sind
  • Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
  • EDM zu Abfallverbringung

Stand: 15.07.2025

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