Kernspintomograph in einem Krankenhaus / Klinik / Praxis
© digitale-fotografien | stock.adobe.com

ROHS-RL Ausnahme Blei als thermischer Stabilisator für Sensoren in der medizinischen In-vitro-Diagnostika

Beschränkung für Ausnahme auf die Kategorie 8 mit zeitlicher Befristung

Lesedauer: 1 Minute

Die delegierte Richtlinie fügt im Anhang IV (Von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Verwendungen in Bezug auf medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente) der ROHS-RL bezüglich Ausnahmen von Stoffbeschränkungen den neuen Eintrag 41a ein:

  • Blei als thermischer Stabilisator in Polyvinylchlorid (PVC), das als Grundwerkstoff für amperometrische, potentiometrische und konduktometrische elektrochemische Sensoren dient, die in medizinischen In-vitro-Diagnostika für die Analyse von Kreatinin und Blut-Harnstoff-Stickstoff in Vollblut verwendet werden.

Die Anwendung der Ausnahme ist auf die Kategorie 8 und zeitlich mit 31. Dezember 2023 beschränkt. (Hinweis: Die zeitliche Beschränkung bedarf einer weiteren Berichtigung!!)

Die Änderung wurde am 24. Juli 2023 im Amtsblatt L 185 kundgemacht und durch L 188/59 berichtigt. Sie tritt mit 13. August 2023 in Kraft und ist ab 1. Februar 2024 anzuwenden (siehe Berichtigung). Die Ausnahme läuft am 31. Dezember 2023 ab.

Die nationale Umsetzung ist durch den dynamischen Verweis im § 4 Abs. 2a Elektroaltgeräteverordnung ohne weitere Veröffentlichung abgedeckt.

Betroffen sind alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten für genanntes Einsatzgebiet.

Stand: 02.08.2023