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Person mit gelber Warnweste und weißem Helm hält ein digitales Gerät in Händen und blickt auf einen Container, bei einem Containerplatz
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Algerien: Verlängerung der CFR-Übergangsregelung bis 31.12.2026

Die algerischen Banken dürfen Importrechnungen einschließlich Frachtkosten (CFR) weiterhin bis Ende 2026 domizilieren

Lesedauer: 1 Minute

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Algerien Logistik Maritime Industry
Stand: 01.07.2026

Der algerische Bankenverband (ABEF) hat mit einer neuen Note am 28. Juni 2026 bekannt gegeben, dass die Ausnahmeregelung für die Domizilierung von Importrechnungen einschließlich Frachtkosten bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wurde.  

Diese Entscheidung erfolgte auf Anweisung des algerischen Ministeriums für Außenhandel und Exportförderung. 

Dies bedeutet, dass Importgeschäfte auf CFR-Basis weiterhin möglich bleiben und algerische Banken Rechnungen, die die Frachtkosten enthalten, auch im zweiten Halbjahr 2026 weiterhin akzeptieren und domizilieren dürfen.

Zur Erinnerung: Was bedeuten CFR und FOB? 

  • CFR (Cost and Freight): Der österreichische Exporteur organisiert und bezahlt den Transport bis zum algerischen Hafen. Der algerische Käufer zahlt dann dem Exporteur den Warenwert inklusive Frachtkosten. Das ist für viele Exporteure die übliche und einfache Variante.  
  • FOB (Free on Board): Der Exporteur liefert die Ware nur bis auf das Schiff im Abgangshafen. Den Seetransport organisiert und bezahlt der algerische Importeur selbst, meist über eine Reederei oder Spedition.  

Was wollte Algerien ursprünglich?

Algerien wollte schrittweise FOB verpflichtend machen. Das hätte bedeutet, dass die Frachtkosten nicht mehr an ausländische Lieferanten überwiesen werden, sondern von algerischen Unternehmen selbst abgewickelt werden. 

Mit der Note des algerischen Bankenverbands (ABEF) vom 28. Juni 2026 wurde die bestehende Regelung bis Ende 2026 verlängert. Die ursprünglich geplante verpflichtende Umstellung auf FOB wird damit vorerst nicht umgesetzt. Die algerischen Behörden beobachten die weitere Entwicklung und halten bis dahin an der Übergangsregelung fest. 

Unverändert bleibt jedoch, dass die Banken verpflichtet sind, dem Ministerium die im zweiten Halbjahr 2026 abgewickelten Frachtkosten zu melden. Dies zeigt, dass die algerischen Behörden die Entwicklung weiterhin genau überwachen und das Thema mittelfristig nicht abgeschlossen ist.

Die erneute Fristverlängerung bis Ende 2026 deutet darauf hin, dass die vollständige Umsetzung der FOB-Vorgabe noch etwas auf sich warten lässt. Gleichzeitig bestätigt sie aber die Absicht der Behörden, die Devisenausgaben für Transportdienstleistungen langfristig stärker zu kontrollieren und gegebenenfalls künftig alternative Regelungen einzuführen. 


Sie haben weitere Fragen dazu? 

Das AußenwirtschaftsCenter Algier verfolgt die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema aufmerksam und informiert zeitnah über neue regulatorische Änderungen. Für weitere Fragen steht das AußenwirtschaftsCenter Algier jederzeit per E-Mail unter algier@wko.at oder telefonisch unter +213 23 47 28 21 zur Verfügung.

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