Antidumping: Celluloseether
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Land
China und Südkorea
KN-Code
ex 3912 39 85
Kläger
Ashland Industries Nederland BV, Ashland Specialties Belgium BV und SE Tylose GmbH & Co. KG
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2026/4924 vom 24. September 2026
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren aus China und Südkorea bekannt
Am 10. August 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens von Ashland Industries Nederland BV, Ashland Specialties Belgium BV und SE Tylose GmbH & Co. KG bei der Europäischen Kommission ein...
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2026/4924 (Amtsblatt C vom 24. September 2026) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von bestimmten Celluloseether, nämlich Methylcellulose (CAS-Nummer 9004-67-5), Hyetellose (CAS-Nummern 9004-62-0 und 80455-45-4), Hymetellose (CAS-Nummer 9032-42-2), Hypromellose (CAS-Nummer 9004-65-3), Celluloseethyl-2-hydroxyethylether (CAS-Nummer 9004-58-4) und Methylethylhydroxyethylcellulose, unabhängig von Farbe, physikalischer Form oder Qualität, die derzeit in den KN-Code ex 3912 39 85 (TARIC-Codes 3912 39 85 30, 3912 39 85 60 und 3912 39 85 90) eingereiht wird und ihren Ursprung in China hat, mit.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die untersuchte Ware mit Ursprung in den betroffenen Ländern gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird. Die Untersuchung von Dumping und Schädigung betrifft den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 ( „Untersuchungszeitraum“). Die Untersuchung der für die Schadensanalyse relevanten Entwicklungen betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums („Bezugszeitraum“).
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Europäischen Kommission: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adressen:
- Südkorea: TRADE-AD760-CELLULOSE-ETHERS-DUMPING-ROK@ec.europa.eu
- China: TRADE-AD760-CELLULOSE-ETHERS-DUMPING-PRC@ec.europa.eu
- Zur Schädigung und zum Unionsinteresse: TRADE-AD760-CELLULOSE-ETHERS-INJURY@ec.europa.eu
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Einfuhren bestimmter Celluloseether mit Ursprung in China und in Südkorea in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.
Vorläufige Maßnahmen können eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.