Antidumping: Glasperlen
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 3 Minuten
Land
China
KN-Code
ex 7018 10 90, ex 7018 20 00 und ex 7018 90 90
Kläger
Neun Unionsherstellern
Chronologie
Einleitung Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2026/3713 vom 16. Juli 2026
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
Am 2. Juni 2026 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens von neun Unionsherstellern bei der Europäischen Kommission ein...
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass der Antrag vom Wirtschaftszweig der Union gestellt wurde und dass die vorliegenden Beweise die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen.
Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die untersuchte Ware mit Ursprung im betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wird.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2026/3713 (Amtsblatt C vom 16. Juli 2026) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von feste Mikrokugeln aus Glas (im Handel als „Glasperlen“ bekannt) mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, auf der Oberfläche beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren, die derzeit in die KN-Codes ex 7018 10 90, ex 7018 20 00 und ex 7018 90 90 (TARIC-Codes 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 und 7018 90 90 10) eingereiht werden, mit Ursprung in China, mit.
Die betroffene Ware umfasst keine als „Glasperlen“ definierten Waren in Form kleiner durchstochener Kugeln, die derzeit in die KN-Codes 7018 10 11 und 7018 10 19 eingereiht werden.
Interessierte Parteien, die Informationen zur Warendefinition übermitteln möchten, müssen dies binnen 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission: Europäische Kommission, Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit Direktion G, Büro: CHAR 04/039 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: https://tron.trade.ec.europa.eu/tron/tdi
E-Mail-Adressen:
- Zum Dumping: TRADE-AD758-GLASS-BEADS-DUMPING@ec.europa.eu
- Zur Schädigung: TRADE-AD758-GLASS-BEADS-INJURY@ec.europa.eu
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von festen Mikrokugeln aus Glas mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.
Vorläufige Maßnahmen können eingeführt werden, und zwar spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.