Australien: Strengere Regelungen beim „Negative Gearing“
Chancen für Österreich
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Die australische Regierung plant strengere Regeln für die steuerliche Handhabung von Investitionsverlusten. Beim sogenannten „Negative Gearing“ konnten bislang Einnahmeverluste aus einem Investment mit dem eigenen Gesamteinkommen (inklusive Gehalt) steuerlich geltend gemacht werden. Ein typisches Beispiel ist eine vermietete Immobilie, bei der die laufenden Kosten höher sind als die Mieteinnahmen. Dadurch konnte sich die individuelle Einkommens-Steuerlast im Einzelfall erheblich reduzieren und unter Umständen sogar auf null sinken.
Seit dem 12. Mai 2026 ist Negative Gearing auf neu gebaute Immobilien beschränkt. Bereits bestehende Investments und Vereinbarungen bleiben davon unberührt.
Für bestehende Immobilien, die künftig gekauft werden, können Einkommensverluste nicht mehr gegenüber dem Gesamteinkommen geltend gemacht werden, wohl aber gegenüber anderen Einkünften derselben Kategorie.
Immobilien spielen in Australien eine wichtige Rolle und sind für viele Investoren ein wichtiger Bestandteil in Portfolios und Unternehmensbilanzen, werden nun jedoch steuerlich neu bewertet. Die Regelung gilt grundsätzlich nicht nur für Immobilien, sondern auch für andere Formen einkommensgenerierender Investments.
Ziel der Reform ist es, den Wohnbau zu fördern und den Druck auf den Immobilienmarkt zu reduzieren. Für österreichische Unternehmen könnten sich daraus insbesondere Chancen im Bereich Wohnbau, Bauzulieferindustrie, nachhaltige Gebäudetechnologien und Infrastruktur ergeben.