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Person mit Brillen hält eine Hand an Kinn gestützt an Tisch sitzend, während sie auf Computermonitore mit Rechnungen und Zahlentabellen blickt
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Belgien: Verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich

Strukturierte elektronische Rechnungsstellung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien

Lesedauer: 1 Minute

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Belgien
Stand: 17.06.2026

In Belgien reicht es nicht mehr aus, E-Rechnungen lediglich als PDF-Datei zu versenden. Seit dem 1. Jänner 2026 gilt die Verpflichtung zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Diese betrifft alle belgischen Unternehmen mit aktiver UID-Nummer.

Wer ist betroffen?

Die Verpflichtung zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung betrifft:

  • Alle in Belgien ansässigen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
  • Sämtliche in Belgien erbrachte Dienstleistungen und Lieferungen

Für wen besteht keine Pflicht?

  • Nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige, ohne feste Betriebsstätte in Belgien, auch wenn sie in Belgien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind
  • Unternehmen, die sich im Konkursverfahren befinden
  • Unternehmen, die ausschließlich mehrwertsteuerbefreite Umsätze tätigen

Einen guten Überblick dazu bieten die FAQ der belgischen Behörden (auf Deutsch, Niederländisch, Französisch und Englisch).

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung?

Das Versenden und Empfangen dieser Rechnungen erfolgt über das Peppol-Netzwerk, das einen sicheren Verkehr digitaler Geschäftsdokumente gewährleistet. Die Buchhaltungssoftware beider Vertragspartner stellt dabei eine direkte Verbindung zu Peppol her und ermöglicht so das vollautomatische Importieren und Verarbeiten von E-Rechnungen.

Zur Erstellung, Übermittlung und Bearbeitung strukturierter E-Rechnungen müssen Unternehmen Softwarelösungen einsetzen, die mit dem Peppol-Netzwerk kompatibel sind. Es gibt zahlreiche zertifizierte Anbieter am Markt.

Nähere Informationen zu geeigneten Softwareprodukten

Allgemeine Fragen können auch an das belgische Finanzministerium (E e-invoicing@minfin.fed.be) gerichtet werden.

Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Selbstständigen die Umstellung zu erleichtern, wurden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt.

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