Belgien: Verpflichtende E-Rechnung ab 2026 im B2B-Bereich
Belgien führt für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungsstellung ein
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BelgienIn Belgien wird es künftig nicht mehr ausreichen, E-Rechnungen lediglich als PDF-Datei zu versenden. Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Verpflichtung zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt. Diese betrifft alle belgischen Unternehmen mit aktiver UID-Nummer.
Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung betrifft:
- Alle in Belgien ansässigen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen
- Sämtliche in Belgien erbrachte Dienstleistungen und Lieferungen
Für wen besteht keine Pflicht?
- Nicht in Belgien ansässige Steuerpflichtige, ohne feste Betriebsstätte in Belgien, auch wenn sie in Belgien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind
- Unternehmen, die sich im Konkursverfahren befinden
- Unternehmen, die ausschließlich mehrwertsteuerbefreite Umsätze tätigen
Einen guten Überblick dazu bieten die FAQ der belgischen Behörden (auf Niederländisch, Französisch und Englisch).
Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung?
Das Versenden und Empfangen dieser Rechnungen erfolgt über das Peppol-Netzwerk, das einen sicheren Verkehr digitaler Geschäftsdokumente gewährleistet. Die Buchhaltungssoftware beider Vertragspartner stellt dabei eine direkte Verbindung zu Peppol her und ermöglicht so das vollautomatische Importieren und Verarbeiten von E-Rechnungen.
Zur Erstellung, Übermittlung und Bearbeitung strukturierter E-Rechnungen müssen Unternehmen Softwarelösungen einsetzen, die mit dem Peppol-Netzwerk kompatibel sind. Es gibt zahlreiche zertifizierte Anbieter am Markt.
Nähere Informationen zu geeigneten SoftwareproduktenVerlinkungen zu Details bezüglich einer Aufnahme in die Liste konformer Software-Anwendungen und zur technischen Anbindung an das Peppol-Netzwerk sind auf dieser Seite verfügbar.
Allgemeine Fragen können auch an das belgische Finanzministerium per E-Mail gerichtet werden.
Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Selbstständigen die Umstellung zu erleichtern, wurden steuerliche Unterstützungsmaßnahmen eingeführt.