Zum Inhalt springen
Hauptplatz von Brüssel mit verschiedenen historischen Gebäuden wie dem Rathaus. Auf dem Platz gehen viele Menschen. An den Rändern des Platzes sind Lokale. Der Himmel ist blau und bewölkt
© Kavalenkava | stock.adobe.com

Belgien: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Was österreichische Unternehmen wissen müssen

Lesedauer: 1 Minute

Belgien
02.09.2026

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit vereinheitlicht. Unternehmen, die verpackte Produkte in Belgien in Verkehr bringen, müssen die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beachten. 

Je nach Tätigkeit kann eine Eintragung im nationalen Herstellerregister, die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, die Erfüllung von Meldepflichten und die Zahlung von Verpackungsbeiträgen erforderlich sein. 

Zentrale belgische Anlaufstellen sind:

  • EPRIBEL für Registrierung und Meldung von Verpackungen
  • FostPlus für Sammlung und Recycling von Haushaltsverpackungen
  • Valipac für Sammlung und Recycling von gewerblichen und industriellen Verpackungen 

Sie haben Fragen zu den neuen Verpackungsvorgaben in Belgien?

Das Team des AußenwirtschaftsCenters Brüssel unterstützt Sie gerne.

Suchen Sie Infos zu den Verpackungsvorgaben in den verschiedenen EU-Ländern?
Auf wko.at finden Sie eine ausgezeichnete Länderübersicht zur PPWR.