Belgien: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
27.08.2026
Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) werden die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle europaweit vereinheitlicht. Unternehmen, die verpackte Produkte in Belgien in Verkehr bringen, müssen die Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) beachten.
Je nach Tätigkeit kann eine Eintragung im nationalen Herstellerregister, die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, die Erfüllung von Meldepflichten und die Zahlung von Verpackungsbeiträgen erforderlich sein.
Zentrale belgische Anlaufstellen sind:
- EPRIBEL für Registrierung und Meldung von Verpackungen
- FostPlus für Sammlung und Recycling von Haushaltsverpackungen
- Valipac für Sammlung und Recycling von gewerblichen und industriellen Verpackungen
Sie haben Fragen zu den neuen Verpackungsvorgaben in Belgien?
Das Team des AußenwirtschaftsCenters Brüssel unterstützt Sie gerne.