Antidumpingverfahren: Benzylalkohol
Aktueller Stand des Verfahrens
Lesedauer: 1 Minute
Produkt
Benzylalkohol (auch bekannt als Phenylmethanol, Benzenmethanol, Phenylcarbinol und Hydroxytoluol), ein aromatischer Alkohol, der in der Regel unter der CAS-Nummer (Chemical Abstract Services) 100-51-6 und der CUS-Nummer (Customs and Statistics) 0011660-9 eingeordnet ist.
Land
China
KN-Code
2906 21 00
Kläger
LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Chemical B.V. und Vynova Advanced Organics Maastricht B.V.
Chronologie
Einleitung eines Antidumpingverfahren
Bekanntmachung C/2025/6741 vom 19. Dezember 2025
Europäische Kommission gibt die Einleitung eines Antidumpingverfahrens bekannt
Am 10. November 2025 ging ein Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens von LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Chemical B.V. und Vynova Advanced Organics Maastricht B.V. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Benzylalkohol bei der Europäischen Kommission ein.
Die Europäische Kommission prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass genügend Beweise vorliegen, die die Einleitung einer Untersuchung rechtfertigen.
Die Europäische Kommission teilt daher mit Bekanntmachung C/2025/6741 vom 19. Dezember 2025 (Amtsblatt C vom 19. Dezember 2025) die Einleitung eines Antidumpingverfahrens für Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung China mit.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Benzylalkohol (auch bekannt als Phenylmethanol, Benzenmethanol, Phenylcarbinol und Hydroxytoluol), ein aromatischer Alkohol, der in der Regel unter der CAS-Nummer (Chemical Abstract Services) 100-51-6 und der CUS-Nummer (Customs and Statistics) 0011660-9 eingeordnet ist, mit Ursprung China, die derzeit in den KN-Code 2906 21 00 eingereiht wird.
Interessierte Parteien, die zum Antrag (zum Beispiel zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Schädigung oder der Schadensursache) oder zu Aspekten im Zusammenhang mit der Einleitung der Untersuchung (zum Beispiel zu der Frage, inwieweit der Antrag unterstützt wird) Stellung nehmen möchten, müssen dies binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung er Bekanntmachung tun.
Anträge auf Anhörung, die die Einleitung der Untersuchung betreffen, müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung gestellt werden.
Postanschrift der Kommission:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Direktion G, Büro: CHAR 04/039
1049 Bruxelles/Brussel
BELGIQUE/BELGIË
TRON.tdi: tron.trade.ec.europa.eu/tron/TDI
E-Mail-Adresse für Angelegenheiten, die die Schädigung betreffen: TRADE-AD748-BENZYL-INJURY@ec.europa.eu
Die Europäische Kommission beabsichtigt, die Zollbehörden anzuweisen, die Einfuhren von Benzylalkohol mit Ursprung in China in einem frühen Stadium dieser Untersuchung zollamtlich zu erfassen. Dies kann zur rückwirkenden Erhebung endgültiger Zölle auf die zollamtlich erfassten Einfuhren führen. Eine Verordnung über die zollamtliche Erfassung wird rechtzeitig veröffentlicht.
Die Untersuchung wird innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch innerhalb von 14 Monaten nach Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen.
Vorläufige Maßnahmen können spätestens sieben Monate, allerspätestens jedoch acht Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung eingeführt werden.
Stand: 22.12.2025