Hongkong: Wissenswertes zu Gesellschaftsrecht/Firmengründung und Steuern
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Die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China hat einer der liberalsten Wirtschaftssysteme der Welt. Eine Firmengründung ist relativ schnell und kostengünstig möglich.
Die Volksrepublik China („Festland China“) und deren Sonderverwaltungsregion Hongkong haben unter dem Prinzip „ein Land, zwei Systeme“ jeweils eigene Wirtschaftssysteme. Das liberale, offene Hongkonger Wirtschaftssystem ist in der Gesetzgebung noch immer an das britische Recht angelehnt. Der Firmengründungsprozess läuft einfach, die Firmengründung kann durchaus auch aus dem Ausland erfolgen. Bei der häufigsten Gesellschaftsform, einer Hongkong Limited, ist ein 100%iger ausländischer Kapitalanteil und ist die Eintragung von ausländischen Direktoren möglich. Es gibt kein Mindestkapital. Es wird auch kein fester Firmensitz, aber zumindest eine Zustelladresse für öffentliche Schriftstücke benötigt. Für eine Limited muss einmal im Jahr eine Jahreserklärung abgegeben und es muss auch der wirtschaftliche Eigentümer dargestellt werden.
Die Hongkonger Steuersätze zählen weltweit zu den niedrigsten, und das Steuersystem zeichnet sich durch seine besondere Einfachheit aus. Grundsätzlich unterliegen nur in Hongkong erwirtschaftete Einnahmen (aus Grundbesitz, unselbständiger oder selbständiger Erwerbs- bzw. Geschäftstätigkeit) der Steuerpflicht. Mit Österreich besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
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