Dänemark: Neuerungen bei Personalentsendung nach
RUT-Register, Arbeitsschutzvorschriften und Tarifverträge 2025-2028
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Dänemark hat zu Jahresbeginn 2026 mehrere Neuerungen im Bereich Entsendung, Arbeitsschutz und Tarifrecht eingeführt, die für Unternehmen mit Personalentsendungen relevant sind. Neben verschärften Meldepflichten im RUT-Register für Drittstaatsangehörige stärkt die dänische Arbeitsschutzbehörde ihre Kontroll- und Sanktionsinstrumente und führt mit dem sog. „Baustellenstopp“ eine Maßnahme ein, die gesamte Projekte zum Erliegen bringen kann. Gleichzeitig wurden die Tarifverträge für den Zeitraum 2025–2028 überarbeitet und bringen unter anderem höhere Mindestlöhne und Sozialleistungen sowie neue Anforderungen an Arbeitgeber mit sich.
RUT-Register: erweiterte Dokumentation für Drittstaatsangehörige
Das RUT-Register („Register for Udenlandske Tjenesteydere“) ist das offizielle Meldesystem, in dem ausländische Unternehmen ihre Dienstleistungen in Dänemark erfassen müssen, damit die Behörden Einsätze und Arbeitsbedingungen kontrollieren können. Mit 1. Jänner 2026 wurden die Anforderungen für entsendete Drittstaatsangehörige verschärft. Zusätzlich zu den standardmäßig abgefragten Informationen müssen nun folgende Dokumente hochgeladen werden:
- Kopie des Arbeitsvertrags, einschließlich zusätzlicher Informationen, die der Arbeitnehmer in Zuge der Entsendung erhalten hat, z.B. Entsendungsvereinbarung.
- Kopie der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
- Bei Entsendung durch ein EU-Unternehmen Erlaubnis des Entsendungslandes
- Bei Entsendung durch ein Nicht-EU Unternehmen: dänische Erlaubnis
- Kopie der Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem dänischen Auftraggeber/Kunden
Baustellenstopp: neue Maßnahme bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften kann die dänische Arbeitsschutzbehörde (Arbejdstilsynet) eine neue, besonders einschneidende Maßnahme verhängen: den Baustellenstopp (Entreprenørstop). Zunächst spricht die Behörde bei wiederholten und erheblichen Verstößen mehrere Anordnungen (5–10 Stück; dän. påbud) aus. Kommt es trotz dieser Anordnungen weiterhin zu gravierenden Mängeln, wird die Baustelle unter verstärkte behördliche Überwachung gestellt (dän. intensiveret tilsyn). Werden auch in dieser Phase erneut mehrere schwerwiegende Verstöße festgestellt, kann die Behörde schließlich einen Baustellenstopp verhängen, welcher dem Generalunternehmer schriftlich mitgeteilt wird.
Der Stopp gilt nicht nur für das betroffene Unternehmen, sondern für die gesamte Baustelle mit allen Subunternehmern und bleibt bestehen, bis alle Verstöße vollständig behoben sind. Daher wird Generalunternehmern empfohlen, die ihre Subunternehmer intensiv zu überwachen, HSE-Schulungen und Kommunikationsroutinen zu stärken sowie die Kommunikation hinsichtlich Arbeitsschutzvorschriften und Problemen mit dem Kunden bzw. Bauherrn klar und eindeutig zu gestalten.
Neue Tarifverträge 2025-2028
In Dänemark werden die Tarifverträge in regelmäßigen Abständen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften neu verhandelt, um Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen an wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Die Tarifrunde 2025–2028 bringt eine Reihe wesentlicher Änderungen mit sich, die auch ausländische Unternehmen betreffen können.
Folgende Elemente wurden in alle Tarifverträge eingearbeitet:
- Gehaltserhöhung sowie Erhöhung des Rentenbeitrags des Arbeitgebers
- gestärkte Mutter- & Vaterschutz-Rechte
- Anspruch auf Freistellung aufgrund von familiären Gründen
- Verlängerung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Erhöhte Flexibilität bei der Nutzung von Zeitausgleich
- Der Wert der Urlaubstage wird dem frei wählbaren Gehaltskonto gutgeschrieben
- Kompensation für den Wegfall des Feiertags „Store Bededag“
Relevante Sätze bei wichtigen Tarifverträgen
Tarifverträge sind unmittelbar rechtlich bindend, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist oder eine Vereinbarung mit einer Gewerkschaft geschlossen hat. Dänemark hat keinen gesetzlichen Mindestlohn und auch wenn ein Tarifvertrag nicht direkt für ausländische Unternehmen gilt, so gelten die tariflichen Lohn-Elemente als Indikator für das maßgebliche Gehaltsniveau bei Entsendungen.
Bei Fragen zum aktuellen Kollektivvertrag in Ihrer Branche steht Ihnen das AußenwirtschaftsBüro Kopenhagen zur Verfügung.