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Im Vordergrund ist ein Transportschiff mit vielen Containern im Wasser. Dahinter ist eine Hafenanlage mit weiteren Schiffen, Containern und anderen Utensilien für die Logistik
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EU und USA: Gemeinsame Erklärung zum transatlantischen Handel und Zöllen

Nach der politischen Einigung zwischen EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Trump am 27. Juli 2025 wurde am 21. August eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die die Grundlage für den „Deal“ zwischen der EU und den USA bilden soll.

Lesedauer: 4 Minuten

25.09.2025

Die EU und die USA haben eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für den Handel und Investitionen veröffentlicht.

Einheitlicher Zollsatz von 15 % für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren

Die USA werden einen pauschalen Zollsatz von 15 % auf die Mehrheit der EU-Ausfuhren anwenden. Diese Regelung ersetzt die bisherigen, deutlich höheren Zölle. Konkret gelten für Waren mit EU Ursprung entweder der bisherige MFN (Most Favored Nation) Zollsatz oder maximal 15 % Zollsatz, je nachdem, welcher Zollsatz höher ist.

Die Executive Order vom 5.9.2025 definiert den Umfang reziproker Zölle (wirksam mit 8.9.2025). Die Liste dieser Waren soll in gemeinsamen Verhandlungen erweitert werden.

Mit der Executive Order vom 25.09.2025 wird umgesetzt, dass für bestimmte strategische Produkte, wie Flugzeuge und Flugzeugteile, Arzneimittelgenerika und deren Inhaltsstoffe, bestimmte chemische Vorprodukte sowie nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork) aus der EU die MFN Zölle gelten. In vielen Fällen kann der MFN-Zollsatz sogar null oder sehr niedrig sein.

Zölle auf Pharmazeutika, Halbleiter, und Holz auch jene, die auf Section 232 basieren, sollen künftig ebenfalls mit maximal 15 % Zoll belegt werden.

Hinweis
US-Zölle für US-Handelspartner weltweit
Laut einer Verlautbarung der US-Regierung - Executive Order vom 31.7.2025- gelten ab dem 7. August 2025 für fast alle US-Handelspartner neue Einfuhrzölle, auch für die EU.
» mehr Infos

Stahl und Aluminium

Am 4. Juni 2025 wurden mit sofortiger Wirkung die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus allen Ländern (mit der Ausnahme von Großbritannien) auf 50 % erhöht. Zukünftig sollen in regelmäßigen Abständen Warenlisten mit Produkten aus Stahl- und Aluminiumderivaten, für die ein erhöhter Zollsatz von 50 % gilt, von der zuständigen Behörde - Bureau of Industry and Security (BIS) - veröffentlicht werden. Die aktuellen Informationen dazu finden Sie unter USA: Zölle auf Stahl und Aluminium - WKO.

Betreffend Stahl- und Aluminiumzölle einigen sich die EU und die USA darauf, die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu prüfen, um ihre jeweiligen Binnenmärkte gegen Überkapazitäten abzusichern („ring-fencing“), während gleichzeitig sichere Lieferketten zwischen beiden Seiten gewährleistet werden sollen – unter anderem durch Lösungen mit Zollkontingenten (Tariff-Rate Quotas).

Automobilsektor und Section 232-Zölle

Die EU hat die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Zollsenkungen für US Waren eingeleitet. Folglich wurden die Zölle auf Autos und Autoteile aus der EU, die unter die Section 232 Zölle fallen, wie folgt gesenkt:

  • Für betroffene EU-Waren mit einem MFN-Zollsatz von 15 % oder höher gelten keine Zölle gemäß Abschnitt 232.
  • Für Waren mit einem MFN-Zollsatz unter 15 % wird ein kombinierter Satz von 15 % angewendet (MFN + Abschnitt 232-Zoll).

Liberalisierung bestimmter Handelsgeschäfte von beiderseitigem Interesse

Gemäß der politischen Vereinbarung mit den USA („Turnberry Agreement“) hat die Kommission inzwischen ihre Vorschläge zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung vorgelegt. Die Europäische Union beabsichtigt, Zölle auf sämtliche US-Industriegüter abzuschaffen und US-amerikanischen Fischerei- und Agrarerzeugnissen, darunter Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch, einen bevorzugten Marktzugang zu gewähren.

Weiterführende Informationen

Sicherstellung eines zuverlässigen Zugangs zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung

Die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren bis Ende 2028 mehr US-Flüssigerdgas (LNG), Öl und Kernbrennstoffe sowie Spitzentechnologien und Investitionen zu beschaffen. Mit einer erwarteten Abnahme von rund 750 Mrd. USD (ca. 650 Mrd. Euro) im Energiebereich über diesen gesamten Zeitraum soll die Vereinbarung zur Umsetzung von REPowerEU beitragen, um alle russischen Energieimporte vollständig zu ersetzen.

Mehr Details dazu finden sich in EU-US trade deal explained - energy aspects

Die EU beabsichtigt außerdem, KI-Chips im Wert von 40 Mrd. US-Dollar (ca. 35 Mrd. Euro) zu kaufen, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der EU unerlässlich sind.

Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse

Die EU und die USA werden bei Automobilnormen und SPS-Maßnahmen (Gesundheits- und Pflanzenschutz) enger zusammenarbeiten sowie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren erleichtern.

Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit

Die EU und die USA werden die Resilienz der Lieferketten verbessern und sich mit nicht marktwirtschaftlichen Strategien und Verfahren befassen. Sie werden auch weiterhin bei der Überprüfung von Investitionen und bei der Ausfuhrkontrolle zusammenarbeiten.

Förderung und Erleichterung gegenseitiger Investitionen auf beiden Seiten des Atlantiks

EU-Unternehmen sollen bis 2028 zusätzlich mindestens 600 Mrd. USD (ca. 515 Mrd. Euro) in verschiedene Schlüsselsektoren in den USA zu investieren, wodurch die bereits erheblichen bestehenden Investitionen in Höhe von 5 Billionen US-Dollar (ca. 4,3 Billionen Euro) weiter aufgestockt werden.

Erhöhung der Beschaffung von US-militärischer und Verteidigungsausrüstung

Die Europäische Union plant, die Beschaffung von militärischer und Verteidigungsausrüstung aus den Vereinigten Staaten deutlich zu erhöhen, mit Unterstützung und Förderung durch die US-Regierung.

Die Gemeinsame Erklärung über ein Rahmenabkommen ist nicht rechtsverbindlich. Die vereinbarten Inhalte müssen die entsprechenden Ratifizierungsprozesse durchlaufen.

Hinweis
Umfangreiche EU-Gegenmaßnahmen wurden per 25. Juli 2025 in Kraft gesetzt und mit 6. August 2025 für 6 Monate ausgesetzt.