Übersicht US-Zölle
Aktuelle Maßnahmen, betroffene Produktgruppen und FAQs
Lesedauer: 13 Minuten
Der Außenhandel mit dem zweitwichtigsten Exportmarkt Österreichs ist aktuell geprägt von komplexen handelspolitischen Maßnahmen wie reziproken Zöllen und den sogenannten Section 232-Zöllen der USA. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten geltenden zollrechtlichen Rahmenbedingungen. Die hier bereitgestellten Informationen beziehen sich auf bereits in Kraft getretene gesetzliche Regelungen und Maßnahmen; Ankündigungen vor Umsetzung werden nicht dargestellt. Die bereitgestellten Informationen werden zeitnah nach Inkrafttreten der jeweiligen gesetzlichen Änderungen veröffentlicht werden.
Reziproke Zölle (IEEPA)
- Chronologie: Am 2. April 2025 ordnete eine Durchführungsverordnung (Executive Order 14257) von Präsident Trump die Einführung reziproker Zusatzzölle von zunächst zehn Prozent auf alle Einfuhren an. Nach mehreren Aufschüben traten am 7. August 2025 angepasste länderspezifische Zollsätze in Kraft (Executive Order 14326). Mit Wirkung zum 8. September wurden zudem die Produktlisten für Ausnahmen von den reziproken Zöllen (Annex II und III) geändert. Eine nochmalige Änderung der Produktlisten gab es am 14. November (Annex I und II).
- Für Warenexporte in die USA aus der EU gelten seit dem 21. August 2025 durch die Umsetzung des Joint Statements zwischen EU und USA durch Durchführungsverordnung bzw. seit dem 25. September 2025 durch Umsetzung des Joint Statements zwischen EU und USA durch Durchführungsverordnung 15 % auf fast alle Waren.
- Bestimmte EU-Produkte sind vollständig von den reziproken Zöllen ausgenommen: Dazu gehören unter anderem Flugzeuge und Flugzeugteile, generische Medikamente oder aber auch natürliche Ressourcen, die in den USA nicht verfügbar sind (vgl. Annex II vom 8. September 2025 bzw. Umsetzung des Joint Statements zwischen EU und USA).
- Weitere Ausnahmen:
- Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) umfasst sind (z.B. Kommunikation, Spenden und Informationsmaterial).
- Waren, die den sog. Section 232-Zöllen unterliegen (Anwendung höherer Zölle! – siehe unten).
- Waren, die den sog. Section 232-Zöllen unterliegen, wie Stahl und Aluminiumprodukte sowie deren Derivate, Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Kupfer- und Kupferderivate, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Die ausgenommenen Zolltarifnummern finden sich in Annex-II von Executive Order 14257. In einer ergänzenden Erklärung wurde am 11. April klargestellt, dass auch Produkte wie Mobiltelefone, Computer und andere Tech- Geräte von den reziproken Zöllen ausgenommen sind. Liste der konkreten Produkte: White House: Clarification of Exceptions Under Executive Order 14257 und US Customs and Border Protection Guidance.
- Transaktionen, die unter das Chapter 98 des Harmonized Tariff Schedule fallen (z.B. Prototypen, goods returned bzw. Reparaturen, temporäre Warenimporte in die USA, etc.) gem. Executive Order 14257.
- Waren von Exportländern aus Spalte 2 des US-Zolltarifs (HTSUS) gelistet sind, wie Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus.
- Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden.
- Waren, bei denen mindestens 20 % des Wertes aus US-amerikanischem Ursprung stammen (Zollbelastung entfällt auf US-Anteil; reziproke Zölle auf Nicht-US-Anteil) (gem. CSMS # 64680374 und CSMS # 65829726).
Section 232: Zölle auf KFZ/LKW, KFZ/LKW-Teile und Busse
- 15 % auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile aus der EU laut gemeinsamer Erklärung zum Handelsabkommen zwischen EU und USA (Stand 21.8.2025), sowie laut Durchführungsverordnung (Stand 5. September), rückwirkend ab 1. September 2025.
- Für EU-Autos und Autoteile mit einem MFN-Zoll von 15 % oder mehr entfallen die Section-232-Zölle komplett.
- Liegt der MFN-Zoll unter 15 %, gilt ein Gesamtzoll von 15 % (MFN-Zoll plus Section-232-Zoll).
- Eine Sonderregelung gilt für Produkte, die für eine Zollpräferenzbehandlung im Rahmen des USMCA (US-Mexiko-Canada Freihandelsabkommen) in Frage kommen.
- Eine Warenliste mit den betroffenen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen finden Sie unter der Proclamation 10908
- Unter bestimmten Umständen wird der Zollsatz auf mittel- und schwergewichtige LKWs sowie bestimmte Teile dieser Fahrzeuge ab 1. November 2025 auf 25 % festgesetzt. Für Busse wird unter gewissen Umständen ein Zollsatz von 10 % eingeführt.
- Eine Warenliste mit den betroffenen LKW, LKW-Teilen und Bussen finden Sie unter der Proclamation 10984..
Section 232: Zölle auf Stahl/Aluminium
- Ab 4. Juni 2025 gilt ein Zoll von 50 % bestimmte auf Stahl- und Aluminiumimporte. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Stahl- und Aluminiumanteil.
- Eine Warenliste mit den betroffenen Stahl- und Aluminiumprodukten bzw. Derivaten daraus finden Sie in der Steel HTS Liste bzw. in der Aluminium HTS Liste.
- Der Nicht-Stahl- bzw. Nicht-Aluminium-Anteile unterliegt den reziproken IEEPA Zöllen.
- Die unter Abschnitt 232 erhobenen Zölle umfassen auch den Stahl- und Aluminiumanteil in Erzeugnissen, beispielsweise Maschinen.
- Die Liste mit betroffenen Produkten aus Stahl- und Aluminiumderivaten wird laufend erweitert.
- Das Vereinigte Königreich ist von der Erhöhung ausgenommen (aktuell 25 %).
- FAQ der US-Zollbehörde (CBP) zu den Zusatzzöllen auf Stahl- und Aluminium
Section 232: Zölle auf Kupfer
- Ab 1. August 2025 unterliegen alle Einfuhren von halbfertigen Kupferprodukten und konzentrierten Kupferderivaten einem Zollsatz von 50 Prozent. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Kupferanteil.
- Der Nicht-Kupfer-Anteil aller Kupfererzeugnisse unterliegt den reziproken IEEPA Zöllen (sowie Zöllen gegenüber Kanada, Mexiko und China basierend auf den Verlautbarungen vom 1. Februar 2025).
- Sofern nicht anders angeführt gilt dieser Zollsatz zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Abgaben und Entgelten, die für solche importierten halbfertigen Kupferprodukte und konzentrierte Derivate anfallen.
- Für jene Kupferprodukte, die auch unter die Zölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile fallen, gelten die Autozölle vorrangig.
- Guidelines der US-Zollbehörde (CBP) zur Berechnung bei der Zolleinfuhr
- Eine Warenliste mit den betroffenen Kupferprodukten und Kupferderivaten finden Sie unter Copper HTS Liste
Section 232: Zölle auf Holz, Schnittholz und deren Derivaten
- Mit 14. Oktober 2025 gilt allgemein ein 10 % Zoll auf importiertes Weich- und Bauholz und ein 25 % Zoll auf Küchen- und Badezimmermöbel sowie auf gepolsterte Holzprodukte.
- Bei Produkten aus der Europäischen Union und Japan darf der Zoll, zusammen mit dem regulären HTSUS-Satz, 15 % nicht überschreiten. Für Holzprodukte aus dem Vereinigten Königreich beträgt der Zoll höchstens 10 %.
- Mit 1. Januar 2026 steigen die Zölle auf 30 % für gepolsterte Holzprodukte und 50 % für Küchenschränke und Badezimmermöbel, sofern keine Vereinbarungen mit den USA getroffen werden.
- Eine Warenliste mit den betroffenen Holz- und Schnittholzprodukten bzw. Derivaten daraus finden Sie in der Timber HTS Liste.
Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel (E-Commerce)
- Mit 29. August 2025 wird die „De-minimis“-Ausnahmeregelung abgeschafft. Sie ermöglichte, dass kommerzielle Sendungen von geringem Wert ohne Zölle in die Vereinigten Staaten verschickt werden konnten.
- Pakete im Wert von bis zu 800 US-Dollar, die außerhalb des internationalen Postnetzes in die USA verschickt werden, werden ab dem 29. August mit „allen anwendbaren Zöllen“ belegt.
- Für Waren, die über das Postsystem versandt werden, gilt einer von zwei Zolltarifen: entweder ein „Ad-valorem-Zoll“ in Höhe des effektiven Zollsatzes des Herkunftslandes des Pakets oder für sechs Monate ein spezifischer Zollsatz von 80 bis 200 US-Dollar, abhängig vom Zollsatz des Herkunftslandes.
- Die „De-minimis“-Ausnahmeregelung für Waren aus China wurde bereits mit 2. Mai 2025 abgeschafft.
- Exekutivverordnung zur Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel vom 30.7.2025
Formelle Untersuchungen zu Importen von weiteren Produkten (Section 232-Investigations)
Section 232-Untersuchungen basieren auf Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 und bedeuten, dass die US-Regierung formal prüft, ob Importe von diversen Produktgruppen die nationale Sicherheit gefährden. Dieser Abschnitt ermächtigt den US-Präsidenten, Importbeschränkungen zu verhängen, wenn eine kompetente Stelle feststellt, dass Importe "in solchen Mengen oder unter solchen Umständen importiert werden, dass sie die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen drohen“. Mit diesen Überprüfung ist das Bureau of Security and Industry des US-Handelsministeriums betraut. Untersuchungen dieser Art müssen innerhalb von 270 Tagen nach ihrer Ankündigung abgeschlossen sein; Ergebnisse können jedoch auch rascher vorliegen. Nach Erhalt des Berichts hat der Präsident 90 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er den Empfehlungen des Handelsministeriums zustimmt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Aktuell laufen folgende Überprüfungen:
Roboter und Industriemaschinen
Die US-Regierung hat am 2. September eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Robotern und Industriemaschinen angekündigt.
Schutzausrüstungen und Medizinprodukte
Die US-Regierung prüft seit 2. September 2025 auf Basis von Paragraph 232 neue Handelsmaßnahmen für den Import von persönlichen Schutzausrüstungen und Medizinprodukten.
Wind-Turbinen
Die US-Regierung hat am 21. August eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Windturbinen angekündigt.
Drohnen, Unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) und Polysilikon
Die US-Regierung hat am 1. Juli eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs, Drohnen) und Polysilikon (eine Form von Silizium, die in der Halbleiter- und Photovoltaikindustrie verwendet wird) angekündigt.
- Untersuchung zum Import von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen und -komponenten
- Untersuchung zum Import von Polysilikon und Derivaten
Flugzeuge und Triebwerke
Die US-Regierung prüft seit 1. Mai auf Basis von Paragraph 232 neue Handelsmaßnahmen für die Einfuhr von Verkehrsflugzeugen, Triebwerken und Flugzeugteilen.
Kritische Mineralien
Die US-Regierung hat am 15. April per Exekutivverordnung eine auf Paragraph 232 basierende Untersuchung zum Import von kritischen Mineralien angeordnet.
Arzneimittel und Halbeiter
Die US-Regierung hat am 14. April 2025 formelle Untersuchungen zu den Importen von Arzneimitteln und Halbleitern auf Basis von Paragraph 232 eingeleitet.
Erklärung zum kumulativen Effekt der Zölle in Bezug auf IEEPA und Sec. 232 Zölle
Am 29. April erließ die Trump-Administration eine Durchführungsverordnung (die „stacking order“), die besagt, dass die Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile nicht mit den Zöllen auf synthetische Opioide/Fentanyl aus Kanada und Mexiko sowie den Zöllen auf Stahl und Aluminium „gestapelt“ werden. Die Stahl- und Aluminiumzölle sind weiterhin miteinander kumulierbar, nicht aber mit den Zöllen auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile sowie den Zöllen auf synthetische Opioide/Fentanyl aus Kanada und Mexiko.
Die Durchführungsverordnung bezieht sich nur auf Zölle gemäß Sec. 232 und betrifft nicht Zölle, die unter anderen Handelsdurchsetzungsprogrammen verhängt wurden (z.B. reziproke Zölle)
Das Nicht-Kumulierungsprinzip ermöglicht es, beim Import überschüssige Zölle zu reduzieren, erfordert jedoch auch Sorgfalt bei der Dokumentation. Importeure sollten ihre Klassifizierungen genau überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die Zölle gemäß Sec. 232 Chapter 99 korrekt anwenden. Siehe dazu die Guideline der U.S. Customs and Border Protection vom 15.5.2025
Am 4. Juni wurde die sogenannte „stacking order“ leicht verändert. Die US-Zollbehörde hat dazu ein neues Update veröffentlicht: Guideline der U.S. Customs and Border Protection vom 3.6.2025
- Executive Order vom 29. April 2025
- Guideline der U.S. Customs and Border Protection vom 15.5.2025
- Guideline der U.S. Customs and Border Protection vom 3.6.2025
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die aktuelle Zollpolitik der USA seit Amtsantritt von Präsident Donald Trump ist geprägt von einer deutlichen Verschärfung der Tarifregelungen und einer konsequenten Nutzung von Zöllen. Seit seinem Amtsantritt im Januar 2025 hat der US-Präsident umfangreiche Zollerhöhungen mit Berufung auf Wahrung der Nationalen Sicherheit, Schutz der heimischen Industrie und Bekämpfung unfairer Handelspraktiken eingeführt.
Aktuell gilt ein globaler Grundsatztarif von 10 % auf Importe in die USA. Dieser sogenannte Baseline-Zollsatz gilt als Ausgangspunkt für die meisten Produkte aller US-Handelspartner, auf der je nach bilateralen Handelsbeziehungen, nationaler Sicherheit oder anderen Faktoren zusätzliche Zölle aufgeschlagen werden können. Es gibt jedoch in einigen Fällen auch niedrige Zollsätze für bestimmte Länder und Warengruppen.
Für EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, gilt seit August 2025 für Exportwaren in die USA ein einheitlicher Zollsatz von 15 % für die meisten Produkte. Für China gelten unterschiedlich hohe Zölle, oft bis zu 30 %, teils auch höher auf Schlüsselprodukte. Die Zollsätze bei anderen Handelspartnern variieren, liegen aber meist zwischen 10 % und 50 %, abhängig von besagten bilateralen Abkommen und politischen Faktoren. Die beiden Nachbarländer und USMCA-Freihandelspartner Kanada und Mexiko unterliegen prinzipiell dem genannten Basissatz mit Ausnahmen auf bestimmte Warengruppen. Russland ist von den reziproken Zöllen zwar grundsätzlich ausgenommen, unterliegt jedoch weitreichenden Sanktionsmaßnahmen, der den Handel massiv eingrenzt.
Die Zollpolitik der USA kann aktuell als sehr wechselhaft beschrieben werden. Für Unternehmer:innen ist es besonders wichtig, aktuelle Informationen aus Primärquellen einzuholen, um auf kurzfristige Änderungen der Zollsätze und Handelsbestimmungen schnell reagieren zu können.
Seit April 2025 ist die große Mehrheit der Waren, die in die USA importiert werden, grundsätzlich von Importzöllen erfasst. Dabei gilt ein pauschaler Zollsatz von 10 % auf die meisten Waren aus allen Ländern, ergänzt durch zusätzliche landesspezifische Zölle (EU: 15 %). Es gibt zwar einige Ausnahmen, z. B. für bestimmte USMCA-Waren (Kanada/Mexiko) oder hochsensible Güter, aber auch einige Verschärfungen für spezielle Warengruppen wie Aluminium, Kupfer und Stahl.
Diese umfassende Zollpolitik betrifft nahezu alle Importgüter und hat erhebliche Auswirkungen auf Lieferketten und Kostenstrukturen in der US-Wirtschaft.
Bitte beachten Sie:
Besonders wichtig ist es, die genaue Zolltarifnummer (HTS-Code) sowie das Herkunftsland eines Produktes zu prüfen. Je nach Herkunft und Klassifizierung eines Produktes kommen eventuelle Ausnahmen oder spezielle Verordnungsvorschriften zum Tragen. Auch die Zusammensetzung von Warengruppen, speziell im Anlagen- und Maschinenbau beispielsweise aus Stahl- und Aluminium, kann den Einfuhrzollsatz signifikant beeinflussen.
Übermitteln Sie uns die Zolltarifnummer Ihres betroffenen Produktes und wir nehmen gerne eine unverbindliche Prüfung und Ersteinschätzung vor.
Laut Ankündigung des US-Präsidenten sind keine generellen Ausnahmen vorgesehen. Bisherige Abkommen mit Ländern wie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, der EU, Japan, Mexiko, Südkorea, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich werden beendet, und das bisher für die EU geltende Quotensystem gilt seit dem 12. März 2025 nicht mehr.
Die neue Exekutivverordnung vom 31. Juli 2025 zu den sogenannten reziproken Zöllen sieht eine Regelung vor, für Waren, die vor dem 7. August 2025 bereits auf einem Schiff verladen oder sich auf der letzten Etappe des Transportwegs befinden. Für diese Waren gilt der 5. Oktober 2025 als Stichtag. Bis dahin gilt für diese Waren der ursprüngliche Basiszollsatz von 10 % (ausgenommen Waren aus China, Kanada und Mexiko).
Die Zölle treffen derzeit die Stahl- und Aluminiumindustrie sowie die Autoindustrie. Von den im April in Kraft getretenen reziproken Zöllen sind alle Waren aus der EU (und weltweit) betroffen.
Für bestimmte Waren wie Kupfer, Holz, Gold und bestimmte Mineralien sowie für Pharmaprodukte und Halbleiter u.a. laufen derzeit Untersuchungen zur Einführung von weiteren sektoralen Zöllen. Weitere Branchen könnten in Zukunft ebenfalls von sektoralen US-Zöllen betroffen sein.
Unternehmen sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Information: Bleiben Sie über die aktuelle Rechtslage informiert und prüfen Sie, ob für Ihre Produkte Ausnahmen möglich sind.
- Risikoabschätzung: Bewerten Sie, wie sich erhöhte Zölle auf Ihre Verträge und Lieferketten auswirken könnten.
- Risikostreuung: Diversifizieren Sie Ihre Lieferanten und Lieferketten, um Abhängigkeiten zu reduzieren.
- Optimierung: Optimieren Sie Ihre Lagerverwaltung und beobachten Sie Wechselkurse, um auf potenzielle Zollerhöhungen reagieren zu können.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Branchenvertretung in Verbindung, um Unterstützung und aktuelle Informationen zu erhalten.
- Zollklassifizierung überprüfen: Eine korrekte Zolltarifnummer kann zu niedrigeren Zollsätzen führen.
- Ursprungsland überprüfen: Durch wesentliche Verarbeitung in einem anderen Land mit niedrigerem Zollsatz kann das Ursprungsland geändert und höhere Zölle vermieden werden.
- Freihandelsabkommen nutzen: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter ein Freihandelsabkommen fallen und somit von Zöllen befreit sind.
Schätzungen zufolge könnten die neuen Zölle das BIP der EU in den nächsten Jahren negativ beeinflussen. Investitionen könnten sinken, und Exporte könnten zurückgehen. Die genauen Auswirkungen hängen von der weiteren Entwicklung des Handelskonflikts ab.
Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO): Kontaktseite Nord- und Lateinamerika
- AußenwirtschaftsCenter der WKÖ: Die AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer stehen für spezifische Fragen zur Verfügung.
- Abteilung für Europapolitik: Die Handelspolitik steht Ihnen für Fragen zu den Gegenmaßnahmen der EU zur Verfügung
Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickeln kann. Es ist daher wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.