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Collage aus eines Transportschiffes mit vielen Containern, eines Zuges, eines LKWs und eines Flugzeugs
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Übersicht US-Zölle

Aktuelle Maßnahmen, betroffene Produktgruppen und FAQs

Lesedauer: 16 Minuten

25.02.2026

Der Außenhandel mit dem zweitwichtigsten Exportmarkt Österreichs ist aktuell geprägt von komplexen handelspolitischen Maßnahmen wie reziproken Zöllen und den sogenannten sektoralen Zöllen der USA. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten geltenden zollrechtlichen Rahmenbedingungen. Die hier bereitgestellten Informationen beziehen sich auf bereits in Kraft getretene gesetzliche Regelungen und Maßnahmen; Ankündigungen vor Umsetzung werden nicht dargestellt. Die bereitgestellten Informationen werden zeitnah nach Inkrafttreten der jeweiligen gesetzlichen Änderungen veröffentlicht werden.

Reziproke Zölle (IEEPA)

Hinweis
Aktuelles
Am 20. Februar hat der US-Supreme Court in einer wegweisenden 6-3-Entscheidung entschieden, dass Präsident Trump seine Befugnisse durch den Einsatz von umfassenden Zöllen unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) von 1977 überschritten hat und diese daher nicht rechtmäßig sind.

Eine Durchführungsverordnung zur Beendigung der Zölle auf Basis von IEEPA aufgrund des Supreme Court Urteils sowie eine Beenedigung der Erhebung zusätzlicher Zölle unter IEEPA ist seit 24. Februar 2026 rechtswirksam. 

Eine Proklamation zur Verhängung eines temporären Importzuschlags zur „Bekämpfung grundlegender internationaler Zahlungsprobleme“ von 10% ad valorem für die Dauer von 150 Tagen auf Basis des Kapitels 122 (Section 122) des Handelsgesetz von 1974 (Trade Act of 1974) gültig ab 24. Februar 2026.

  • Anstelle der bisherigen reziproken Zölle auf Basis IEEPA gilt seit 24. Februar 2026 für 150 Tage (i.e. 24. Juli 2026) ein temporärer Importzuschlag von 10% ad valorem auf Basis des Kapitels 122 (Section 122) des Handelsgesetz von 1974 (Trade Act of 1974).
  • Eine Ankündigung zur Erhöhung dieses Importzuschlags auf 15% wurde noch nicht rechtswirksam umgesetzt.

  • Der Supreme Court Urteilsspruch sowie die sich aus dieser Konsequenz abgeleitete Verordnung betreffen ausschließlich Zölle, die allein auf dem Notstandsgesetz IEEPA gestützt waren. Handelspolitische Instrumente wie
    • Section 122 (des Trade Act von 1974), die als Basis für die neuen, globalen Zölle gelten,
    • Section 201 (des Trade Act of 1974),
    • Section 232 (des Trade Expansion Act von 1962), also sektorale Zölle, wie bspw. 50% auf Stahl- und Aluminiumderivate,
    • Section 301 (des Trade Act von 1974) und
    • reguläre MFN-Zölle

bleiben davon unberührt und somit bestehen.

Mehr Infos 

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die relevanten, gegenwärtigen Zollbestimmungen samt ihren Rechtsgrundlagen:

Section 122 (des Trade Act von 1974):

  • Diese Gesetzesgrundlage erlaubt es dem US-Präsidenten, temporäre Importzölle oder Quoten einzuführen, um „fundamentale internationale Zahlungsprobleme“ wie große Leistungsbilanzdefizite oder Dollar-Abwertungsrisiken zu adressieren.
  • Die Maßnahmen sind flächendeckend (nicht branchen- oder länderspezifisch) ausgestaltet und stellen pauschale Zölle auf nahezu alle Importe dar, mit begrenzten Ausnahmen (z. B. Rohstoffe, FTA-Waren).
  • Die zusätzlichen Zölle sind auf maximal 15% (ad valorem) begrenzt, können zunächst für bis zu 150 Tage verhängt und nur durch Kongressgesetz verlängert werden.
  • Bestehen die Maßnahmen länger als 150 Tage, enden sie automatisch; aktuelle Anwendung ist der 10%-Globalzoll ab 24. Februar 2026 als Ersatz für gestrichene IEEPA-Zölle.
  • Durch die Proklamation vom 20. Februar 2026 gelten ab 24. Februar 2026 Zölle in der Höhe von 10% (ad valorem) auf globale Importe in die USA.
  • Das Weiße Haus hat auch ein Factsheet zu diesen Zöllen veröffentlicht.
  • Eine Erhöhung auf 15% wurde verlautbart, wurde aber noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt 

Section 232 (des Trade Expansion Act von 1962) - Sektorale Zölle

  • Diese Gesetzesgrundlage erlaubt es dem US-Präsidenten, Zölle oder Quoten auf Importe zu verhängen, wenn diese die nationale Sicherheit der USA bedrohen oder beeinträchtigen.
  • Voraussetzung ist eine Untersuchung durch das Department of Commerce (270 Tage), die Importmengen, Lieferketten und Sicherheitsrisiken prüft; öffentliche Kommentare sind möglich.
  • Die Maßnahmen sind sektorbezogen (z. B. Stahl, Aluminium) ausgestaltet und können länderspezifisch angepasst werden (Quoten, Ausnahmen).
  • Die zusätzlichen Zölle sind nicht gedeckelt, können dauerhaft gelten und werden per Proklamation umgesetzt.
  • Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Anwendungsfälle sowie laufende Untersuchungen zu künftigen sektoralen Zöllen.


Section 232: Zölle auf KFZ/LKW, KFZ/LKW-Teile und Busse


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Section 232: Zölle auf Stahl/Aluminium

  • Aktuelles: Die U.S. Customs and Border Protection verschärft derzeit die Durchsetzung der Section-232 Zölle auf Stahl und Aluminiumerzeugnisse und prüft Wertberechnung, Dokumentation und Klassifizierung deutlich strenger.
  • Ab 4. Juni 2025 gilt ein Zoll von 50 % bestimmte auf Stahl- und Aluminiumimporte. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Stahl- und Aluminiumanteil.
  • Eine Warenliste mit den betroffenen Stahl- und Aluminiumprodukten bzw. Derivaten daraus finden Sie in der Steel HTS Liste bzw. in der Aluminium HTS Liste.
  • Der Nicht-Stahl- bzw. Nicht-Aluminium-Anteile unterliegt den reziproken IEEPA Zöllen.
  • Die unter Abschnitt 232 erhobenen Zölle umfassen auch den Stahl- und Aluminiumanteil in Erzeugnissen, beispielsweise Maschinen.
  • Die Liste mit betroffenen Produkten aus Stahl- und Aluminiumderivaten wird laufend erweitert.
  • Das Vereinigte Königreich ist von der Erhöhung ausgenommen (aktuell 25 %).
  • FAQ der US-Zollbehörde (CBP) zu den Zusatzzöllen auf Stahl- und Aluminium
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Section 232: Zölle auf Kupfer

  • Ab 1. August 2025 unterliegen alle Einfuhren von halbfertigen Kupferprodukten und konzentrierten Kupferderivaten einem Zollsatz von 50 Prozent. Der Prozentsatz bezieht sich auf den Kupferanteil.
  • Der Nicht-Kupfer-Anteil aller Kupfererzeugnisse unterliegt den reziproken IEEPA Zöllen (sowie Zöllen gegenüber Kanada, Mexiko und China basierend auf den Verlautbarungen vom 1. Februar 2025).
  • Sofern nicht anders angeführt gilt dieser Zollsatz zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Abgaben und Entgelten, die für solche importierten halbfertigen Kupferprodukte und konzentrierte Derivate anfallen.
  • Für jene Kupferprodukte, die auch unter die Zölle auf Kraftfahrzeuge und Autoteile fallen, gelten die Autozölle vorrangig.
  • Guidelines der US-Zollbehörde (CBP) zur Berechnung bei der Zolleinfuhr
  • Eine Warenliste mit den betroffenen Kupferprodukten und Kupferderivaten finden Sie unter Copper HTS Liste 

Section 232: Zölle auf Holz, Schnittholz und deren Derivaten 

Section 232 Zölle auf kritische Mineralien und deren Derivaten 

  • Mit 14. Januar 2026 wurde eine Proklamation unter Section 232 des Trade Expansion Act erlassen, die, basierend auf einem Bericht des Handelsministeriums (Department of Commerce), die US-Sicherheit durch den Import von verarbeiteten Mineralien und kritischen Derivaten (PCMDPs) bedroht sieht.
  • Für die kommenden 180 Tage (i.e. bis 13. Juli 2026) gelten vorerst keine sofortigen, spezifischen Zölle.
  • In dieser Zeit sollen Abkommen mit relevanten Handelspartner ausgearbeitet werden.

Section 232 Zölle auf Halbleiter, Halbleiterfertigungsgeräte und Derivatprodukte

  • Mit 14. Januar 2026 wurde eine Proklamation unter Section 232 des Trade Expansion Act erlassen, die, basierend auf einem Bericht des Handelsministeriums (Department of Commerce), die US-Sicherheit durch den Import von Halbleitern, Halbleiterfertigungsgeräten und Derivaten bedroht sieht.
  • Wirksam ab 15. Januar 2026 gilt ein sofortiger 25%-(ad valorem) Zoll auf fortgeschrittene Halbleiter (HTS 8471.50, 8471.80, 8473.30).
  • Ausnahmen gelten für Importe im Zusammenhang mit dem Bau von Datenzentren und Verbraucheranwendungen in den USA.
  • In den kommenden 90 Tagen (d.h. bis zum 14. April 2025) sollen Abkommen mit relevanten Handelspartner ausgearbeitet werden. Bei ausbleibendem Erfolg werden höhere Zollsätze plus ein Tarif-Offset-Programm für US-Investoren festgelegt.

Formelle Untersuchungen zu Importen von weiteren Produkten (Section 232-Investigations)

Section 232-Untersuchungen basieren auf Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 und bedeuten, dass die US-Regierung formal prüft, ob Importe von diversen Produktgruppen die nationale Sicherheit gefährden. Dieser Abschnitt ermächtigt den US-Präsidenten, Importbeschränkungen zu verhängen, wenn eine kompetente Stelle feststellt, dass Importe "in solchen Mengen oder unter solchen Umständen importiert werden, dass sie die nationale Sicherheit zu beeinträchtigen drohen“.

Mit diesen Überprüfung ist das Bureau of Security and Industry des US-Handelsministeriums betraut. Untersuchungen dieser Art müssen innerhalb von 270 Tagen nach ihrer Ankündigung abgeschlossen sein; Ergebnisse können jedoch auch rascher vorliegen. Nach Erhalt des Berichts hat der Präsident 90 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er den Empfehlungen des Handelsministeriums zustimmt und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Aktuell laufen folgende Überprüfungen:

Roboter und Industriemaschinen

Die US-Regierung hat am 2. September eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Robotern und Industriemaschinen angekündigt.

Schutzausrüstungen und Medizinprodukte

Die US-Regierung prüft seit 2. September 2025 auf Basis von Paragraph 232 neue Handelsmaßnahmen für den Import von persönlichen Schutzausrüstungen und Medizinprodukten.

Wind-Turbinen

Die US-Regierung hat am 21. August eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Windturbinen angekündigt.

Drohnen, Unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) und Polysilikon 

Die US-Regierung hat am 1. Juli eine formelle Untersuchung auf Basis von Paragraph 232 für den Import von Unbemannten Luftfahrzeugen (UAVs, Drohnen) und Polysilikon (eine Form von Silizium, die in der Halbleiter- und Photovoltaikindustrie verwendet wird) angekündigt.

Flugzeuge und Triebwerke 

Die US-Regierung prüft seit 1. Mai auf Basis von Paragraph 232 neue Handelsmaßnahmen für die Einfuhr von Verkehrsflugzeugen, Triebwerken und Flugzeugteilen.

Arzneimittel und Halbeiter

Die US-Regierung hat am 14. April 2025 formelle Untersuchungen zu den Importen von Arzneimitteln auf Basis von Paragraph 232 eingeleitet.


Section 301 (des Trade Act von 1974):

  • Diese Gesetzesgrundlage zielt auf „unfaire Handelspraktiken von Handelspartnern“ ab und gibt dem US-Präsidenten weitreichende Befugnisse zur Erhebung von weiteren Zöllen.
  • Voraussetzung ist eine formelle Untersuchung durch das Office of the U.S. Trade Representative (USTR), die innerhalb von 12–18 Monaten (inkl. öffentliche Anhörungen) abschließt; Petitionen von Unternehmen oder selbstinitiierte Verfahren sind möglich.
  • Die Maßnahmen sind länderspezifisch ausgestaltet und richten sich gegen Verstöße gegen Handelsabkommen, diskriminierende oder unangemessene Praktiken, die US-Exporte belasten.
  • Die zusätzlichen Zölle sind nicht gedeckelt, können dauerhaft gelten und müssen alle 4 Jahre überprüft werden.
  • Die US-Regierung hat verlautbaren lassen, dass Section 301 als alternative Gesetzesgrundlage für die durch den Supreme Court für nichtig erklärten IEEPA Zölle dienen könnte. Es ist daher zu erwarten, dass zukünftig zahlreiche Untersuchungen gemäß Section 301 gegenüber den großen Handelspartnern der USA eingeleitet werden.

Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel (E-Commerce) 

  • Mit 29. August 2025 wurde die „De-minimis“-Ausnahmeregelung abgeschafft. Sie ermöglichte, dass kommerzielle Sendungen von geringem Wert ohne Zölle in die Vereinigten Staaten verschickt werden konnten.
  • Pakete im Wert von bis zu 800 US-Dollar, die außerhalb des internationalen Postnetzes in die USA verschickt werden, werden seit dem 29. August mit „allen anwendbaren Zöllen“ belegt.
  • Für Waren, die über das Postsystem versandt werden, gilt einer von zwei Zolltarifen: entweder ein „Ad-valorem-Zoll“ in Höhe des effektiven Zollsatzes des Herkunftslandes des Pakets oder für sechs Monate ein spezifischer Zollsatz von 80 bis 200 US-Dollar, abhängig vom Zollsatz des Herkunftslandes.
  • Die „De-minimis“-Ausnahmeregelung für Waren aus China wurde bereits mit 2. Mai 2025 abgeschafft.
  • Die Durchführungsverordnung zur Abschaffung der De-minimis Ausnahmeregel vom 30.7.2025 musste aufgrund des Supreme Court Urteils erneuert werden und trat durch die neue Durchführungsverordnung vom 20. Februar 2025 , gültig ab 24 Februar 2026, in Kraft.
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FAQ – Was müssen Unternehmen jetzt berücksichtigen?

Am 2. April 2025 ordnete eine Durchführungsverordnung (Executive Order 14257) von Präsident Trump die Einführung reziproker Zusatzzölle von zunächst zehn Prozent auf alle Einfuhren an. Nach mehreren Aufschüben traten am 7. August 2025 angepasste länderspezifische Zollsätze in Kraft (Executive Order 14326). Mit Wirkung zum 8. September wurden zudem die Produktlisten für Ausnahmen von den reziproken Zöllen (Annex II und III) geändert. Eine nochmalige Änderung der Produktlisten gab es am 14. November (Annex I und II).

Seit dem 20. Februar 2026 gilt anstelle der oben genannten Verordnungen aufgrund eines Supreme Court Urteils die Proklamation zur Verhängung eines temporären Importzuschlages zur Bekämpfung grundlegender internationaler Zahlungsprobleme“ von 10% ad valorem für die Dauer von 150 Tagen auf Basis Kapitel 122 des Handelsgesetzes von 1974, gültig ab 24. Februar 2026 mit den Anhängen ANNEX I und ANNEX II..

Der Supreme Court hat am 20. Februar 2026 in einer 6-3-Entscheidung die von Präsident Donald Trump auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt.

Der Präsident hatte sich auf ein Notstandsgesetz (International Emergency Economic Powers Act – kurz: IEEPA) aus 1977 berufen, um den Kongress bei der Verhängung von Zöllen umgehen zu können. Nun urteilt der Oberste Gerichtshof in Washington, dass diese Vorgehensweise über die Befugnisse des Präsidenten hinausgingen und nicht rechtmäßig bzw. verfassungswidrig wären. Eine so weitreichende Delegation der Kernbefugnis des Kongresses zur Erhebung von Steuern/Zöllen erfordert klare, ausdrückliche gesetzliche Autorisierung (durch den Kongress, Anmerkung) – die im IEEPA fehlt. Das Gericht stellte somit fest, dass die im Gesetz vorgesehene Befugnis des Präsidenten, die „Importe zu regulieren“, keine eigenständige Kompetenz zur Einführung von Zöllen umfasst. 

Die Entscheidung betrifft die sogenannten IEEPA Zölle, die gegenüber fast allen US-Handelspartnern schlagend werden, die sich seit April 2025 („Liberation Day“) auf IEEPA stützen. Andere, auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützte Zölle bleiben unberührt (bspw. Section 232, Stahl- und Aluminium und deren Derivate). 

Den vollständigen Urteilsspruch finden Sie unter 24-1287 Learning Resources, Inc. v. Trump (02/20/2026). .

Die Beendigung der betroffenen IEEPA-Zölle wurden mittels Durchführungsverordnung „Ending Certain Tariff Actions“ am 20. Februar mit sofortiger Gültigkeit durch das Büro des US-Präsidenten verlautbart. 

Das Weiße Haus hat bereits angekündigt, auf Basis neuer Rechtsgrundlagen ein ähnliches Zollregime etablieren zu wollen.

Die Entscheidung des Supreme Court vom 20. Februar 2026 beschränkt sich auf die rechtlichen Fragen und trifft keine Aussage dazu, ob oder wie die Regierung bereits gezahlte IEEPA-Zölle erstatten soll. 

Der untergeordnete U.S. Court of International Trade (CIT) ist voraussichtlich für die Rückerstattungen zuständig. Dort sind in diesem Zusammenhang bereits mehr als 1.000 Verfahren anhängig.

Bis die Regierung ankündigt, dass sie die Erhebung der Zölle einstellt, oder bis das CIT eine einstweilige Verfügung erlässt, die die Regierung an der Erhebung der Zölle hindert, müssen alle IEEPA-Zölle weiterhin bei der Einfuhr hinterlegt werden.

Unternehmen, die Rückerstattungen im Rahmen von potentiell unrechtmäßig verhängten reziproken Zöllen auf Grundlage IEEPA erwarten, sollten ihre Zollunterlagen sorgfältig prüfen und die betroffenen Einträge Automated Commercial Environment (ACE) entsprechend aufbereiten.

Für eine Rückerstattung ist ein formaler Prozess innerhalb von 180 Tagen ab Einfuhr (Stichtag: Abfuhr aller Importabgaben) notwendig. Wird ein Einspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Court of International Trade möglich. Alle Ansprüche sollten vollständig dokumentiert werden, einschließlich der Nachweise zur Befreiungsberechtigung. Für Waren, die in einer Zollfreizone eingelagert wurden, können zusätzliche Schritte notwendig sein, um eine Erstattung zu erhalten. 

Unternehmen sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

  1. Zolltarifnummer (HTS‑Code) überprüfen Da die U.S. Customs and Border Protection (CBP) aktuell viele bestehende Klassifizierungen neu bewertet, sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Warennummern korrekt sind. Eine Prüfung durch interne Zollspezialisten oder externe Experten reduziert das Risiko von Neubewertungen und Nachverzollungen. Gerne hilft Ihnen Ihre Landeskammer hierbei.
  2. Lückenlose Dokumentation Für Stahl und Aluminium verlangt die CBP zunehmend detailgenaue Nachweise – etwa zu Materialherkunft, Produktionsprozessen, Informationen zum Schmelz- und Gussland, sowie zur Berechnung des metallischen Werts. Eine transparente und vollständig belegbare Kalkulation ist entscheidend, um Beanstandungen zu vermeiden.
  3. Transferpreise korrekt ermitteln
    Handelsrechnungen müssen für US‑Importe alle wesentlichen Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören, u.a. eine präzise Warenbeschreibung, die korrekte US‑Zolltarifnummer, Marken‑ und Artikelangaben, Anzahl und Art der Packstücke, Brutto‑ und Nettogewichte, Ursprungsland, Einzel‑ und Gesamtpreise sowie die verantwortliche Kontaktperson. eCFR :: 19 CFR 141.86 – Contents of invoices and general requirements.

Die aktuellen Rechtsgrundlagen, die als Grundlage des aktuellen Zollregimes gilt, bezieht sich nur auf Waren und nicht auf Dienstleistungen.

Software ist unmittelbar nicht von den US-Zöllen betroffen.

  • Zollklassifizierung überprüfen: Eine korrekte Zolltarifnummer kann zu niedrigeren Zollsätzen führen. Eine Prüfung durch interne Zollspezialisten oder externe Experten reduziert das Risiko von Neubewertungen und Nachverzollungen. Gerne hilft Ihnen Ihre Landeskammer hierbei.
  • Ursprungsland überprüfen: Durch wesentliche Verarbeitung in einem anderen Land mit niedrigerem Zollsatz kann das Ursprungsland geändert und höhere Zölle vermieden werden.
  • Freihandelsabkommen nutzen: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter ein Freihandelsabkommen fallen und somit von Zöllen befreit sind.​

Für weitere Informationen können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickeln kann. Es ist daher wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen einzuholen und flexibel auf Veränderungen zu reagieren.

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