Zum Inhalt springen
Fahrzeug umgeben von Transportcontainern hievt roten Transportcontainer in die Luft
© Yellow Boat | stock.adobe.com

Direkte Exportförderung von go-International

Startgeld für Mutige

Lesedauer: 5 Minuten

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
09.04.2026

Definitionen

KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) gemäß EU-Recht:

Unternehmen mit

  • weniger als 250 Mitarbeitern und
  • entweder Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro
    (Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)

KU (Kleine Unternehmen) gemäß EU-Recht:

Unternehmen mit

  • weniger als 50 Mitarbeitern und
  • entweder Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro
    (Amtsblatt der EU L124/36 vom 20.5.2003)

bei einzelnen Programmen kann die KMU-Definition von den obigen Kriterien abweichen


Internationalisierungsscheck für KMU 

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus und Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: KMU; für Großunternehmen steht diese Förderung nur für Zielländer in Fernmärkten zur Verfügung.

Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung in Österreich (mind. 25 %) und „new to market“: Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung waren Sie im gewählten Zielland noch nicht tätig oder aber ein früherer Versuch, in diesem Markt Fuß zu fassen, liegt schon länger zurück und Sie haben in den letzten zwei Jahren keine Geschäfte abgewickelt.

Geförderte Maßnahmen: Erstellung von Marketingunterlagen, Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im In- und Ausland, Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen, Büromiete in Inkubatorzentren.

Zielmärkte: Europa und Fernmärkte

Ausmaß der Unterstützung: Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag ist abhängig vom gewählten Zielland: 10.000 Euro in Fernmärkten / 5.000 Euro für Länder innerhalb Europas (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um 2.500 Euro)

Laufzeit: 31.3.2027

Einreichstelle:
Daniela Kuperion, MA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1545
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Digital-Marketing Scheck

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der Ziviltechniker:innen sind

Voraussetzungen: Substanzielle Wertschöpfung in Österreich, bisher ist kein Digitalisierungsscheck für das gewählte Zielland ausgezahlt worden und bisher wurden maximal 1.000 Euro Online-Werbeanzeigen in dem jeweiligen Zielland geschalten. 

Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, max. Auszahlungsbetrag: 7.500 Euro plus 2.500 Euro für Nachhaltigkeits- oder Technologiebonus.

Laufzeit: 31.3.2027

Einreichstelle:
Daniela Kuperion, MA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1545
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Projektgeschäft-Scheck

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der Ziviltechniker:innen

Voraussetzungen: „new to project“ – Sie haben für das gegenständliche Projekt in den letzten 3 Jahren noch keine go-international Förderung erhalten.

Geförderte Maßnahmen: Externe Kosten für Beratung (Proposal-Writing, externe Datenrecherchen und (Pre-)Feasibility-Studies), Weiterbildung, Marketing, Reisen und Veranstaltungen

Ausmaß der Unterstützung: 50 % der Nettokosten, Max. Auszahlungsbetrag: 7.500 Euro plus 2.500 Euro für Nachhaltigkeits- oder Technologiebonus. Für internationale Ausschreibungsprojekte in der Ukraine beträgt der maximale auszahlbare Förderungsbetrag bei 15.000 Euro (mit Bonus sogar bei insgesamt 17.500 Euro).

Laufzeit: 31.3.2027

Einreichstelle:
Daniela Kuperion, MA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1545
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw 


Bildungsscheck

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Wirtschaftskammer Österreich im Rahmen der Internationalisierungsoffensive go-international

Zielgruppe: Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der Ziviltechniker:innen, mit Niederlassung im Ausland

Geförderte Maßnahmen: Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)

Ausmaß der Unterstützung: 

  • 50 % der nachgewiesenen Nettokosten für die Schulung von Mitarbeitern der Auslandsniederlassungen; 
  • Pro Unternehmen werden maximal 7.500 Euro plus 2.500 Euro für Nachhaltigkeits- oder Technologiebounus ausgezahlt;
  • Anzahl der Anträge nicht limitiert.

Laufzeit: 31.3.2027

Einreichstelle:

Daniela Kuperion, MA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1545
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Tiroler Internationalisierungsförderung

Fördergeber: Tiroler Landesregierung

Zielgruppe: Tiroler KMU

Geförderte Maßnahmen:

  • Internationalisierungsberatung (Evaluierung der Marktchancen, Erarbeitung einer Markteintrittsstrategie, Akquisition von Kooperationspartnern etc.);
  • Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs mit einem Firmen-Messestand, inklusive Reise- und Nächtigungskosten;
  • Firmenprospekte, Warenkataloge, Audio- und Videoproduktionen für den internationalen Markt, Homepage-Übersetzungen;
  • Marketingmaßnahmen;
  • Notwendige Zertifizierungen und Normierungen bzw. Standardisierungen und andere Qualitätssicherungsverfahren im Zielland; Maßnahmen für Online-Marketing im Bereich Internationalisierung

In der Tourismusbranche können Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen Förderungsnehmer sein, wobei sich die Internationalisierungsaktivitäten auf den EU/EWR-Raum beschränken. Große Unternehmen in der Tourismusbranche können nicht gefördert werden.

Ausmaß der Unterstützung: Max. 30 % der förderbaren Kosten; Förderbare Kosten mind. 3.000 Euro und max. 50.000 Euro.

Laufzeit: 30.6.2028; Anträge bis 31.12.2027 möglich

Einreichstelle:
Hr. Klaus Brida
Amt der Tiroler Landesregierung
Heiliggeiststraße 7-9, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/508-3218, DW 3235
wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at

Informationen:
Daniela Kuperion, MA
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1545
go-international@wktirol.at
www.wko.at/tirol/aw


Ausfuhrerstattungen

Fördergeber: EU-Kommission

Zielgruppe: Keine Einschränkung

Geförderte Maßnahmen: Export von Produkten, die landwirtschaftliche Komponenten beinhalten

Zielmärkte: EU-Drittstaaten (Länder außerhalb der EU); Von der konkreten Zusammensetzung des Produktes abhängig (Zuckeranteil/Alkoholgehalt/Stärke)

Ausmaß der Unterstützung: laufende Anpassung der Zuschüsse

Laufzeit: Offen

Anmerkung: Spezifisches Zollverfahren erforderlich

Einreichstelle: Zollamt „Erstattungen“ Walserberg nach der Ausfuhrbewilligung durch AMA (AgrarMarkt Austria; www.ama.at)

Informationen:
Mario Mitterer
Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung für Außenwirtschaft
Tel. 05 90 90 5-1252
mario.mitterer@wktirol.at


Förderung von Wirtschaftspartnerschaften in Entwicklungs- und Reformländern

Fördergeber: Austrian Development Agency (ADA)

Zielgruppe: Unternehmen aus dem EWR-Raum (inkl. Schweiz), die langfristig in ein Entwicklungsland investieren bzw. von dort waren beziehen wollen.

Voraussetzung: Projektidee führt zu einer Verbesserung des sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Umfelds im Zielland.

Geförderte Maßnahmen: 

  • Wirtschaftspartnerschaften (Beteiligungen, Joint Ventures, Allianzen, Partnerschafts- oder Franchisingabkommen, Clusterbildung, etc.);
  • Strategische Allianzen;
  • Machbarkeitsstudien → Förderung des langfristigen "Zusatznutzens"

Zielmärkte: alle Entwicklungs- und Schwellenländer

Ausmaß der Unterstützung: max. 50 % der Projektkosten (max. 200.000 Euro bzw. max. 500.000 Euro bei strategischen Allianzen); max. 50 % der Studienerstellungskosten (max. 20.000 Euro)

Laufzeit: 3 Jahre

Einreichstelle:
Büro für Wirtschaftspartnerschaften in der
Austrian Development Agency (ADA)
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Tel. 01 90399-2577, Fax DW 1290
wirtschaft@ada.gv.at
www.entwicklung.at


Kommunalkredit Austria: Umweltförderung im Ausland

Fördergeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Zielgruppe: Unternehmen oder Gebietskörperschaften in Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, von denen wesentliche Umweltbelastungen auf Österreich ausgehen.

Geförderte Maßnahmen: 

  • Investitionsmaßnahmen im Umweltbereich in Grenznähe zu Österreich;
  • Planungen, Studien oder Bauüberwachungen sowie materielle Leistungen ohne int. Kofinanzierung oder im Rahmen einer Kofinanzierung mit einem weiteren OECD-Mitgliedstaat oder einem int. Finanzierungsinstitut

Zielmärkte: Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien

Ausmaß der Unterstützung: Ohne internationale Kofinanzierung max. 10 % bzw. mit int. Kofinanzierung max. 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten; Förderhöhe pro Projekt max. 1 Mio. Euro

Laufzeit: Offen

Einreichstelle:
DI Norbert Peherstorfer
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Tel. 01 31631-216, Fax DW 99216
N.Peherstorfer@kommunalkredit.at
www.publicconsulting.at